Energiebezug > Vertragliches

Lieferung über Gemeinschafttank und Rohrnetz - Erhöhung 25%

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Ready XL:
@ Watzl,

.....Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Ich kann davon nicht nur ein Lied singen !

Ready XL

Ready XL:
Hallo Odin,

...also ich sehe diese von Dir beschriebene Begründung Deines Lieferanten als pauschale Anpassunsklausel, und diese sind ja als nicht zulässig selbst vom BGH beurteilt worden.

Ich würde, bei besagter Schilderung, auf diverse Urteile berufen und damit meinen Eispruch begründen.

Ready XL

Odin:
Ja, anhand deines Beispieles kann man ja sehen wohin das führt.
Der Versorger darf das Gas nicht einfach abdrehen aber er darf den
Vertrag ganz normal kündigen. Dies ist für uns Geimeinschaftstanknutzer
natürlich ein Problem. Wo bekomme ich jetzt mein Gas her? Da hilft nur
ein eigener Tank. Dies wäre bei mir mit einigen Erdarbeiten verbunden
und das kann ich mir im Moment nicht erlauben. Das Geld ist schon verplant. So hat jeder sein Kreuz zu tragen.
Meine Bitte an dich , halte uns mit deinem Verfahren auf dem Laufenden.

MfG.

Cremer:
@Forummitgleider,

dies ist doch auch ein Fall von § 315 BGB.

@Laza,

wärfe doch möglich den Liefewrvertrag zu kündigen. Suchen Sie sich einen anderen Anbieter. Machen Sie es publik mit den anderen Betroffenen Kunden. Es wäre schön, wenn alle auf eine Schlag kündigen würden.

Ready XL:
@ Cremer,

... ja, wenn da nicht die Trägheit und zum Teil auch Faulheit einiger Tankmitbenutzer wäre. Ich weiß wovon ich rede.

Ready XL

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