Energiebezug > Vertragliches
Lieferung über Gemeinschafttank und Rohrnetz - Erhöhung 25%
Laza:
Hallo alle zusammen!
Wir haben Anfang 2005 neu gebaut und uns für den Flüssiggasanbieter der in unserem Ort einen Gemeinschaftstank mit Rohrnetz hat und so ungefähr 18 Haushalte beliefert entschieden.
Der Vertreter erklärte uns bei den Verhandlungen, dass die Gemeinschaftsanlage viele Vorteile habe wie z. B.
1. geringer Grundpreis - da ja alle die Kosten der Instandhaltung tragen
2. Künftig würde der zuständige Erdgasanbieter sein Netz (Muttergesellschaft unseres Flüssiggasanbieters) in unseren Ort legen und wir könnten somit fast kostenlos angeschlossen werden, da ja das Netz schon existiert
3. günstiger Gaspreis wegen hoher Abnahmemengen (18 Haushalte)
Der Preis je kWhHo betrug bei Vertragsunterzeichnung ca. 6,40 Cent und der monatliche Grundpreis 14,82 € (Beträge inkl. MwSt.). Der Hammer ist jedoch, dass unser Anbieter zum 01.10.05 den Preis pro kWhHo auf 7,50 Cent und jetzt zum 01.02.06 wieder auf 8,01 Cent erhöht hat. Somit sind dies seit Einzug ca. 25% Preiserhöhung
Nachdem wir eingezogen waren, erfuhren wir jedoch von unserem Nachbarn, dass dieser für seinen gemieteten Einzeltank auch 15,00 € Grundpreis und für jede kWhHo (Kilowatt) ca. 4,75 Cent zahlt
(ich glaube subventioniert wegen 2 jähriger Vertragslaufzeit). Eine Erhöhung hat er auch erhalten aber nicht so hoch.
Zum zweiten erzählten mir andere Nachbarn, dass die Geschichte mit dem Erdgas schon vor ca. 10 Jahren erzählt wurde, aber der Erdgasanbieter sich bisher nicht gerührt hat und dies wohl auch nicht vor hat.
Somit sind ja alle Angaben die damals gemacht wurden nur erfunden und erlogen um neue Kunden zu gewinnen. Ich denke sogar, dass man mich arglistig getäuscht hat um nur meine Unterschrift unter den Vertrag zu erhalten.
Wäre erfreut wenn mir jemand hierzu seine Ansicht darlegen würde ggf. sogar mit ähnlichen Erfahrungen. Weiterhin wäre es gut zu wissen, ob ich die Erhöhungen hinnehmen muss, da mein Lieferant vom Bund d. Energieverbraucher wegen seiner Preisklausel verklagt wurde und verloren hat. Habe ich somit ein Wiederrufsrecht bzw. kann mir aufgrund dessen der Vertrag gekündigt werden?
Danke und bis bald euer
Laza
Odin:
Hallo Laza.
Ich habe genau das selbe Problem. Geht es um die \"Propan Rheingas\"?
Vielleicht geht es auch um den selben Ort? Vorwahl 05605.
Einfach den Anbieter wechseln geht ja nicht. Mich würde aber auch in-
teresieren, ob die Preiserhöhung, bei mir von 5,93Cent/kwh netto auf
6,63Cent, rechtens ist. Die zweite Erhöhung innerhalb von 6 Monaten.
Hoffentlich findet sich jemand, der uns einen kompetenten Rat geben kann. :roll:
MfG
Ready XL:
@ Odin u. Laza,
...man müßte mal Eure Verträge einsehen können. Habt Ihr etwa auch diese sogenannten Preisanpassungsklauseln drin? Seid Ihr Alleinabnehmer oder sind es mehrere Abnehmer aus einem Gemeinschaftstank ?
So pauschal kann man da keine Antwort erteilen.
Ready XL
Laza:
Ja es geht um besagtes Unternehmen aber ich wohne im Bereich Köln-Bonn!
Also was mich jetzt etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass der ein und selbe Anbieter anscheinend verschiedene Preise bei gleichen Vertriebsmodellen hat. Mein Preis liegt ja demnach über deinem. Ggf. wäre dass ein Beweis dafür, dass die Firma nicht nur die gestiegenen Einkaufspreise weitergibt sondern wahllos je nach Ort bzw. Gegend noch draufschlägt.
Könnte natürlich auch sein, dass bei euch die freien Anbieter bzw. die Konkurrenz günstiger ist als bei mir und deshalb auch diese Tatsache bei der Erhöhung mitspielt.
Wenn dem so ist, dann könnten wir zusammen unter Beachtung der gewonnen Prozesse des Energiebundes gegen die Preisklauseln ggf. beweisen, dass hier nicht der Einkaufspreis umgelegt wurde sondern auch noch gut in die eigene Tasche gewirtschaftet wird.
Bitte teile mir mit, zu welchem Zeitpunkt du welche Erhöhungen erhalten hast, damit ich die Prozentuelle Steigerung mit meiner vergleichen kann und dir auch das Resultat durchgebe.
P.S. An die Admins: Wie sieht es mit dieser \"Rechtschutzvers.\" aus, in die man als Mitglied 10,00 € einzahlt und bei Klage der Anbieter Hilfe erhält. Gilt die nur für Erdgaskunden? Ich glaube dass dies doch ähnlich gelagert ist, da ja schon zwei Prozesse gegen die Rheingas gewonnen wurden und demnach ja Wiederspruch gegen die Erhöhung gerechtfertigt wäre! Aber wenn ich verklagt werde bwz. Odin mitzieht.... Erhalten wir dann auch Hilfe oder habe ich umsonst eingezahlt? :?:
Euer Laza
Odin:
Hallo Laza.
Am 01.09.2005 hat die Rheingas erhöht von5,51Cent/kwh brutto auf
6,88Cent/kwh brutto. Zum 01.02.2006 auf 7,69Cent/kwh brutto.
Hallo Ready XL.
In meinem Vertrag steht folgendes:
Die Rheingas ist berechtigt, den Gaspreis zu ändern, wenn eine Preisänderung durch Vorlieferanten der Rheingas erfolgt.
Das Landgericht Köln hat diesen Satz in seinem Urteil erwähnt. Leider
werde ich aus der Juristensprache nicht ganz Schlau! :idea:
Könnt ihr mir weiterhelfen :roll:
MfG
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