Energiepreis-Protest > SWB Energie und Wasser
Stadtwerke Bonn
sesi:
@all
Erstmal ein Hallo an die Bonner "Aufständigen"
Mich würde interessieren, wie weit die SWB bzgl. Mahnungen, Sperrandrohungen und Einschüchterungsversuchen bisher bei Euch gegangen ist.
Bei mir fing es mit Zahlungserinnerungen an, daraus sind Mahnungen geworden und inzwischen werden "gerichtliche Schritte" angedroht.
Wie ergeht es Euch? Antwortet ihr auf Mahnungen etc.?
Viele Grüße
SeSi
hwe:
Wir haben Ende Januar den Strompreis widersprochen und entsprechend die Abschläge gekürzt. Die Rechnung für 2006 aber komplett bezahlt
Daraufhin erhielten wir recht schnell zwei "freundliche" Briefe ohne Drohungen der SWB: Wir hätten die Möglichkeit den Lieferanten zu wechseln und das sie die Offenlegung der Kalkulation ablehnen. Die Briefe haben wir jeweils mit Bezug auf die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse/-urteile beantwortet.
Näheres Infos geben wir Euch gerne per E-Mail: brigitte_rahman@yahoo.de
hwe:
"Sehr geehrte Frau .....,
wir nehmen Bezug auf den bisher geführten Schriftwechsel.
Nach wie vor vertreten wir die Auffassung, dass eine Vorbehaltszahlung bzw. Kürzung bei Strom keine Gültigkeit hat, da der liberalisierte Strommarkt Ihnen die Möglichkeit gibt, den Versorger zu wechseln.
Wir bitten Sie daher die offenen Beträge und die Abschläge, die sich durch unsere Rechnungsstellung ergeben, fristgemäß zu begleichen". -gekürzte Abschläge wurden fristgemäß bezahlt-
..woher nehmen sie ihre Auffassung? Die einschlägigen Gerichtsentscheidungen sprechen doch generell dagegen. Oder gibt es DOCH andere Entscheidungen?
Cremer:
@hwe,
die wollen Sie einfach immernoch für dumm verkaufen. :wink:
Es könnte ja sein, dass Sie auf diesen argumentativen Trick hereinfallen. 8)
hwe:
Mit einer Zahlungserinnerung erhielten wir dieses Schreiben: wir möchten Sie noch mal darauf hinweisen, dass uns daran liegt, unsere Kunden zufrieden zu stellen und langfristig zu binden. Es liegt allerdings umgekehrt nicht in unserem Interesse, mit Kunden auf offensichtlich fehlender Vertrauensgrundlage rechtliche Auseinandersetzungen, gleich ob vor Gericht oder nicht, zu führen und unsere Kalkulationsgrundlagen jedermann offen zu legen.
Wie aus unserem Schriftwechsel ersichtlich vertreten wir eine andere Rechtsauffassung als Sie.
Im Sommer 2007 erwarten wir ein Urteil des BGH, welches zu einer endgültigen Klärung der
Sachlage führen wird. Bis dahin verbleiben wir
Dazu ist noch folgendes anzufügen:
Neue landesweite Strompreisübersicht für Drei-Personen Musterhaushalt/ Strompreise stiegen am 1. Januar im Durchschnitt um fast 10 Prozent
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW informiert:
Nach der Erhebung sind die Stadtwerke Gronau GmbH die landesweit günstigsten Anbieter mit 600,13 Euro, der teuerste Anbieter sind die Stadtwerke Tönisvorst GmbH mit 781,71 Euro bei 3.500 kWh/ Jahr.
Die Energie- und Wasserversorgung Bonn GmbH hat mit 767,01 Euro nur kanpp den ersten Platz für den teuersten Anbieter verpasst, liegt “nur” 167 Euro über den günstigsten Anbieter!!!
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