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TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen

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gaspreiskuerzer:
hallo zusammen,
ich nehme an, dass die front der einsprecher grösser ist, als die poster hier im forum. ist ja auch etwas schwer zu finden.
also, zur allgemeinen kenntnis wie´s bei mir aussieht:
ich hab vor 1/2 jahre einspruch eingelegt, immer wieder mahnungen erhalten und jetzt vor einigen tagen wieder.....
alles blabla.... bin gespannt wie´s weiter läuft!
entweder die warten bis ich weg bin und nicht mehr \"störe\" - also einen günstigen versorger wählen kann, oder die versuchen mir den hahn zuzudrehen.
wie weit ist das verfahren bei euch?
bis später...

kamaraba:
@piwiwoe

.. Kernaussage: \"Im § 315 BGB ist geregelt, dass eine Preisbestimmung,die nach billigem Ermessen zu erfolgen hat, für den anderen Teil nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht. Dies entbindet nicht von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung. Sie könnten unter Berufung auf § 315 BGB allenfalls auf eine gerichtliche Feststellung des \"billigen Preises\" klagen. Erst wenn die Unbilligkeit unseres Preises von einem Gericht tatsächlich festgestellt würde, wären diese Preise unverbindlich. .... In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass nach § 30 AVBGasV eine Zahlungsverweigerung nur dann zulässig ist, wenn die Abrechnung einen offensichtlichen Fehler (Rechenfehler) aufweist. \"

Ihr Versorger verwechselt da wohl was. Es geht hier nicht um die Feststellung der Unbilligkeit sondern der Billigkeit, als genau andersrum und § 315 BGB steht über § 30 AVBGasV wie auch schon oft im Forum durchgekaut.

Gerd Müller:
Auch ich habe vor einem halben Jahr widersprochen,
erst Jahresabrechnung gekürzt--- Mahnung TWF
dann Widerspruch rückwirkend der letzten drei Jahre und
Monatsabschlag deutlich gekürzt. Erwarte Mahnung...

Aber es ist doch gut zu wissen das man Mitstreiter hat.
GRüße

piwiwoe:
Hallo - habt ihr jetzt auch das tolle Schreiben mit der Änderung eures Vertrages erhalten ? Meines kam ohne Unterschrift am 11.12.2006 ....


Habe heute ein Schreiben der TWF - Technische Werke Friedrichshafen GmbH erhalten in dem mir folgendes mitgeteilt wird:

"Die GasGVV und die NDVA sind seit dem 08.11.2006 in Kraft getreten.
Diese Verordnungen ersetzen die bisherige AVBgasV.

Diese Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat auch Einfluss auf den Vertrag zwischen Ihnen und uns und macht deshalb eine Anpassung des bestehenden Vertrages erforderlich.
Wenn Sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Die Änderungen werden automatisch innerhalb von sechs Wochen wirksam.
Sollten Sie mitder Anpassung jedoch nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Liefervertrag innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieser Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen."

Eigentlich will ich weder meinen Vertrag verändern noch kündigen.

Was kann ich tun ?
Wie ist ein Wechsel des Anbieters inzwischen machbar oder was passiert nach dieser erzwungenen Kündigung ?

Cremer:
@piwiwoe,

lesen Sie doch zunächst mal Ihren alten Vertrag genau durch.

Bei mir steht drin, dass Änderungen oder Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis beider Vertragsparteien bedürfen. (siehe Thread Stadtwerke Kreuznach)

Da ist also nichts mit einer einfachen Mitteilung "Sie bracuhen weiter nichts zu tun"

teilen Sie schriftlich mit, dass Sie der Vertragsänderung nicht zustimmen werden.

Wenn Sie einen Sondervertrag haben, gilt die neue GasGVV nicht, sondern es bleibt bei der AVBGasV. Damit werden keine "rechtlichen Änderungen" notwedig.

Die neuen Verträge widersprechen somit § 242 BGB (Treu und Glauben) und sind daher nichtig.

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