Energiepreis-Protest > TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen
RR-E-ft:
@Cremer
Über Ihre rechtlichen Einschätzungen darf man immer wieder verwundert sein.
--- Zitat ---Die neuen Verträge widersprechen somit § 242 BGB (Treu und Glauben) und sind daher nichtig.
--- Ende Zitat ---
An welcher juristischen Schule wird denn so etwas vermittelt ?!!
Die Folge einer Vertragsnichtigkeit wäre, dass man als Kunde seinen vertraglichen Lieferanspruch verliert. :roll:
Es gibt doch gerade gar keine neuen Verträge, sondern die bestehenden Verträge sollen angepasst werden.
Sonderverträge, die nicht angepasst werden, haben ein Problem hinsichtlich § 310 Abs. 2 BGB.
Bei Kunden in der Grundversorgung werden die Verträge einfach durch öffentliche Bekanntmachung an die neue GasGVV angepasst. Eines Anerkenntnisses des Kunden in der Grundversorgung berdarf es dafür wahrlich nicht.
Bei Sonderverträgen nimmt der Kunde auch kein Schaden, wenn die Vertragsbedingungen auf die GasGVV gem. §§ 115, 116 EnWG umgestellt und angepasst werden.
Immerhin sind die Bedingungen bedeutend verbraucherfreundlicher.
Wer sich nun besonders wünscht, weiter mit verbraucherfeindlicheren Bedingungen unterwegs zu sein, der gebe seinen Wunschzettel schnell beim Weihnachtsmann ab.
Wichtig ist nur, dass die Verträge nicht gekündigt, sondern im laufenden Vertragsverhältnis angepasst werden, so dass das Vertragsverhältnis bestehen bleibt.
@piwiwoe
Die Anpassung hat nichts mit dem Preiswiderspruch zu tun.
Man erkennt dadurch gerade nichts an.
Es ist deshalb gerade gut, dass man nicht zustimmen muss.
In Bad Kreuznach mag man dies anders sehen.
Noch einmal sehen, ob man in der Grundversorgung (Tarife K oder G) ist, oder ein Sondervertrag besteht:
http://www.twf-fn.de/idZ576199D28CBE8628/index/privatkunden/produkte_und_preise_privatkunden/twf_erdgas_pk.htm
Cremer:
@Fricke,
dies stammt aus der Schule "VBZ RP", :oops:
weil die SW KH eben neue Verträge anbieten und keine Anpassung, wie Sie es ausdrücken.
Wenn es aber in den Vertragsbedingungen so drinsteht, dass "Vertragsänderungen und Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis bedarf"....
Eben nicht stellt die SW KH auf die neuen GasGVV um !
Im Genewteil, die legen den neuen Verträgen noch die AVBGasV bei.
Aber gerade auch um dieses geht es ja auch. § 116 EnWG gibt ja her, dass der Versorger auf die neuen GasGVV umstellen kann. Ist aber hier bei den SW KH anscheinend nicht der Fall.
@Herr Fricke, ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die SW KH die Verträge mit Schreiben vom 16.8.06 gekündigt haben. :wink:
Also gibt es keine Anpassung, sondern Neuverträge 8)
Ich werde aber den Wunschzettel beim Weihnachtsmann SW KH abgeben und wünsche mir die neuen GasGVV als Grundlage. :D
RR-E-ft:
@Cremer
--- Zitat ---dies stammt aus der Schule "VBZ RP",
weil die SW KH eben neue Verträge anbietet und keien Anpassung wie Sie es ausdrücken.
Wenn es aber in den Vertragsbedingungen so drinsteht, dass "Vertragsänderungen und Ergänzungen der schriftlichen Anerkenntnis bedarf"....
Eben nicht stellt die SW KH auf die neuen GasGVV um !
Im Genewteil, die legen den neuen Verträgen noch die AVBGasV bei.
Aber gerade auch um dieses geht es ja auch. § 116 EnWG gibt ja her, dass der Versorger auf die neuen GasGVV umstellen kann. Ist aber hier bei den SW KH anscheinend nicht der Fall.
@Herr Fricke, ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die SW KH die Verträge mit Schreiben vom 16.8.06 gekündigt haben.
Also gibt es keine Anpassung, sondern Neuverträge
--- Ende Zitat ---
Huhu! So kann man sonst wohl nur in einem Loriot-Sketch aneinander vorbeireden.
Die VZ- RP bildet selbst keine Juristen aus.
Hier ging es - ausnahmsweise - mal nicht um die Verträge in Bad Kreuznach.
Es ging ersichtlich um Friedrichshafen.
Von einer Vertragskündigung war gerade gar keine Rede.
In Bad Kreuznach liegen die Dinge in vielerlei Hinsicht besonders. Das lässt sich nicht alles auf ganz Deutschland übertragen.
Dies betrifft sowohl Ihre eigenen Erfahrungen mit den Stadtwerken, als auch wohl die Ihrer Frau Mutter.
Die Welt ist größer und vielfältiger als Bad Kreuznach und dessen Parkhausproblematik...
gaspreiskuerzer:
hallo, gruss an alle aus der nähe von fn,
ich habe nach meinem einspruch (im sept 2005 s. eintrag oben) einige briefwechsel mit den fn-lern gehabt, zum glück mit unterstützung des "bund der energieverbraucher" und dessen rechtsanwalts.
dann wollte die kündigen bzw. den bezug stoppen.... und nach weiteren zeilen an den "bde" und das innenministerium kamen die dann plötzlich ganz zahm daher...
seither überweise ich den betrag von 0,033 €/kwh - ab 1.1.07 dann 3% mehr als dauerauftrag.
die abrechnung wünschte ich zum jahreswechsel genau - mal sehen ob die das auf die reihe bekommen...
dies als zwischeninfo
m aus b
Elch:
--- Zitat von: \"gaspreiskuerzer\" ---
seither überweise ich den betrag von 0,033 €/kwh - ab 1.1.07 dann 3% mehr als dauerauftrag.
--- Ende Zitat ---
Nicht übers Ziel hinausschießen: Die Bruttopreiserhöhung beträgt nur 2,59%!
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