Energiepreis-Protest > ENSO

Wie sind die Argumente von Enso (Dresden) zu werten?

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different-thinking:
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an Alle hier, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und auch noch die Lust habe anderen zu helfen!!

Ich habe die Gaspreiserhöhungen von Enso (Dresden) nun auch zum 1.1.06 widersprochen. Auch dieses Mal bekam ich fast den gleichen Brief mit den zwei Haupargumenten von Enso:

1. Man gebe nur die gestiegenen Einkaufspreise weiter und dies wäre durch die Preisanpassungsklausel unseres Liefervertrages zum Sonderpreis S-1 gedeckt

2. Zitat: \"Die Angemessenheit unserer Preise wurde durch die Landeskartellbehörde, dem Sächsichen Minusterium für Wirtschaft und Arbeit, im August/September 2005 geprüft. Ein Preismisbrauch konnte von der Behörde nicht festgestellt werden.

Des Weiteren scheint man geflisstenlich zu ignorieren, daß wir nicht nur die Erhöhungen von Januar/06 und November/05, sondern auch Juni/05 widersprechen, sowie nur noch die Preise vom Oktober/04 zahlen werden/wollen.

Wie sind diese Argumente zu werten? Wie gehen wir weiter vor?

Schon jetzt vielen Dank!

Robert

Cremer:
@diffent-thinking,

bleiben Sie bei Ihrer Argumentation.

Wiedersprechen Sie weiterhin den Erhöhungen

Abschläge so kürzen, dass am Ende des Berechnungszeitraumes eine Nachzahlung rauskommt auf der Preisbasis vom Sep. 2004

Machen Sie dann Ihre Rechnung auf

Monaco:
@different-thinking

Die Argumente der Versorger sind allesamt die Gleichen. Trotzdem hat noch kaum einer gewagt, ihre zahlungsunwilligen Kunden auf dieser Argumentationsbasis zu verklagen.

Die Anwendung des §315 gilt auch für Sondervereinbarungen. Die von Ihrem Versorger so ganannte ist im rechtlichen Sinne nämlich gar keine! Es sei denn, sie ist zwischen Ihnen und ihrem Versorger frei vereinbart worden, was zu bezweifeln ist. Solange er allein den Preis bestimmt und sich das einseitige Recht zur Preisanpassung heraus nimmt, steht ihnen der Unbilligkeitseinwand uneingeschränkt zu.

Selbst wenn Ihr Versorger zuletzt tatsächlich nur die Preiserhöhungen weitergegeben hat, sagt das noch nichts über die Billigkeit des Gesamtpreises aus. Dieser war offensichtlich bereits im Jahr 2004 erheblich überhöht, so dass man jetzt sozusagen eine Stabilisierung auf hohem Niveau durchsetzen möchte. Daher rügen Sie immer vor allem den Gesamtpreis.

Wer sagt denn (und weist es nach!), dass dass Preisniveau von 2004 nicht das heute angemessene ist. Solange ihnen Ihr Versorger das nicht nachweist, zahlen Sie nur auf der \"alten\" Preisbasis, die Sie vorbehaltlich für angemessen betrachten.

Warten Sie gelassen ab, was sich nachfolgend tut. Zeit für entsprechende Reaktionen haben Sie immer. Geben Sie nur nicht Ihren wichtigsten Trumpf - Ihr Geld - aus der Hand. Das heißt, wie Herr Cremer richtig bemerkte, auch die Abschläge nur auf Basis 2004 zahlen. Wenn Sie zur Jahresrechnung eine Rückzahlung (nach neuen Preisen) erhalten, haben Sie leider verloren. Und das wollen Sie doch nicht, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

different-thinking:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da ich jetzt im Januar das erste Mal den Abschlag kürzen werde, noch eine Frage zum Vorgehen. Ich habe folgendes geplant:

(Abschlag / akteullen kWh Preis * alter kWh Preis) + 3%

Die Differenz lass ich dann von der Bank zurückholen. Die drei Monate des letzten Jahres verrechne ich dann mit der Jahresabrechnung.

Danke!

Robert

Monaco:
@different-thinking

Ich würde dies anders machen. Vielleicht kann ich zur Erklärung ein Beispiel verwenden:

Angenommen Ihr Versorger hat Ihre Abschläge auf Grund Ihres letztjährigen Verbrauchs und seiner aktuellen Preise auf 100,- € je Monat festgesetzt und Sie haben bisher 3 Raten a 100,- € entrichtet, rechnen Sie wie folgt:

Neuberechnung der Jahreskosten auf Basis der Preise vom Herbst 2004 x Verbrauch 2005 ergibt einen Betrag von angenommen 1.000,- € (statt 1.200,- €). 300 € haben Sie bereits entrichtet. Bleibt ein Rest von 700,- €. Diesen Teilen Sie durch die restlichen Monate (9), dann kommen Sie auf irgendetwas um die 78,- €.

Sie teilen Ihre Berechnung Ihrem Versorger mit und bitten Ihn, Ihre künftigen Abschläge auf diesen Betrag zu reduzieren. Machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie sich bei Nichtberücksichtigung zu einer (für den Versorger kostenpflichtigen) Rücklastschrift veranlasst sehen würden.

In der Regel wird er ihrem Ansinnen jedoch nicht (so ohne weiteres) zustimmen. Jetzt haben Sie jedoch ggf. noch ein halbes Jahr Zeit, ihre Argumente auszutauschen. Spätestens im Drittletzten Monat müssen Sie dann reagieren und ggf. die letzten Raten zurückbuchen lassen und eventuell noch eine kleine Summe überweisen. Dann wissen Sie auf Grund Ihres Zählerstandes auch, wo Sie ungefähr landen werden.

Eine Teilrückbuchung ist übrigens nicht möglich. Sie können immer nur die komplette Lastschrift \"zurückgeben\". Und das müssen Sie in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Kontenbelastung tun.

Die 3% Zuschlag brauchen Sie auch nicht zuzugestehen. Wenn Sie es schon getan haben, warten Sie einfach die Jahresrechnung ab. Wenn Ihr Versorger dann (was zu erwarten ist) mit seinen Preisen rechnet, wollte er Ihr Angebot nicht annehmen, was Sie wiederum zum Anlaß nehmen, es zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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