Energiepreis-Protest > ENSO
Wie sind die Argumente von Enso (Dresden) zu werten?
hollmoor:
Warum so umständlich,kündigen sie doch einfach den Lastschrifteinzug und überweisen sie die von Ihnen errechneten Abschläge selbst, wenn sie wollen auch per Dauerauftrag.
So müssen sie ja monatlich schauen,was der Versorger abbucht und die Lastschrift rückbuchen lassen.Viel zu viel Aufwand,meiner Meinung nach!
Der Versorger wird auf keinen Fall auf den von ihnen zugestandenen Abschlag begrenzen und abbuchen,sondern weiterhin den vom Versorger berechneten Betrag abbuchen.(Angeblich wegen EDV nicht möglich)
Mache ich selbst seit einem Jahr so!
Monaco:
@hollmoor
Das Problem ist nur, dass für die meisten Sondervereinbarungen das Lastschriftverfahren Voraussetzung ist. Wenn man dieses nun nicht mehr duldet, wird man \"vertragsbrüchig\" und vermutlich in einen schlechteren Tarif eingestuft.
Man muss also weiterhin versuchen, generell im Lastschriftverfahren zu bleiben oder vom Versorger \"herausgeschmissen\" werden. Da wir den Versorgern für letzteres keinen Grund geben dürfen, müssen wir dieses \"umständliche\" Verfahren wählen.
Wenn der Versorger das Lastschriftverfahren nicht mehr beibehalten möchte, ist dies seine Entscheidung. Er hat damit aber noch keine Veranlassung die Sondervereinbarung aufzukündigen. Dies wäre eine Diskreminierung einzelner Kunden.
Ein ähnliches Problem habe ich derzeit mit unserem Versorger (MITGAS). Nach erhöhter Abbuchung Jahresrechnung 2004/05 Rücklastschrift und Überweisung des \"zugebilligten\" Betrages. Danach sofortige Neuerteilung einer begrenzten Einzugsermächtigung, weil in den meisten Systemen die Einzugsermächtigungen nach Rücklastschriften automatisch gelöscht werden.
Ich habe danach meinen Versorger gebeten, mir mitzuteilen, wie ich weiter vorgehen soll. Schließlich besitzt er eine gültige Einzugsermächtigung, von der er nur kein Gebrauch macht. Andererseits bin ich über die Sondervereinbarung an das Lastschriftverfahren gebunden. So zahle ich derzeit gar keine Raten mehr. Zumindest solange nicht, bis ich eine Reaktion von MITGAS bekomme.
Jetzt warte ich einfach ab und lege das Geld beiseite. Schade, dass es im Moment so wenig Zinsen gibt ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco,
war bei mir auch der Fall.
Begrenzung der Einzugsermächtigung hatte zur Folge, dass ich aus dem Energierclub rausgeworfen wurde. :shock:
Habe wiedersprochen, weil fadenscheinige Gründe :evil:
Betrachte mich aber weiterhin als Mitglied und rechne die Jahresrechnung dementsprechend ab. :wink:
Monaco:
@cremer
Soweit ist es bei mir noch nicht gekommen. Man hält es inzwischen nicht einmal mehr nötig, zu reagieren. Nicht mal eine Mahnung habe ich bisher erhalten. Wer \'zig Millionen Gewinn macht, ist vielleicht auf einige Hundert Euro nicht unbedingt angewiesen ...
Freundliche Grüße
Monaco.
hollmoor:
@monaco
Ich ging natürlich davon aus,dass keine Sondervereinbarungen bestehen.
Dann wäre mein Vorschlag der einfachste Weg.
Ich selbst habe auch keinen Sondervertrag.Bei uns gibts nur zwei Tarife.
1.Vollversorgungstarif =niedriger Arbeitspreis,dafür Grundpreis höher für Normalverbraucher/Vielverbraucher
2.Grundpreistarif =höherer Arbeitspreis,dafür Grundpreis niedriger fpür Wenigverbraucher
Wurde in Abrechnung 2005 nun in den Grundpreistarif gestuft,da ich sehr niedrigen Verbrauch habe und somit günstiger fahre als wenn im Vollversorgungstarif abgerechnet würde.Machen unsere Stadtwerke automatisch.
In diesem Fall(keine Sondervereinbarung)also Einzugsermächtigung zurückziehen,sich eine Kundennummer f.Gasabrechnung(falls man auch noch Strom u.Wasser vom selben Versorger bezieht)geben lassen und selbst überweisen.So habe ich es gehandhabt und fahre gut damit.
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