Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg
Cremer:
Guten Morgen liebe Rhenag,
Sehr geehrter Herr Dr. Ing. B.G.,
nachdem Sie sich gestern hier im Forum angemeldet haben, halte ich es für nicht angebracht, dass Sie sogleich über den Kontakt der privaten E-mail-Angaben Ihre Kundin auf diesem Wege direkt mit einer Mail anschreiben und versuchen sie einzuschüchtern.
Outen Sie sich hier im Thread öffentlich.
StellenSie Ihre Fragen und Angebote hier.
Selbstverständlich wisssen wir, dass Versorger mitlesen.
Es gibt Personen von Versorgern wie z.B. Hennessy, die sich aktiv hier öffentlich beteiligen.
Meckerziege:
Hallo liebe Forumsnutzer,
diese private Nachricht erhielt ich gestern:
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Von: rhenag
An: Meckerziege
Verfasst am: Do Jan 19, 2006 12:36 pm
Titel: Ihr Beitrag/Ihre Befürchtungen
Sehr geehrte Kundin,
wenn Sie mir Ihre Kundennummer mitteilen, kann ich alle Ihre Fragen beantworten!
rhenag bestätigt den Eingang der Preiswidersprüche per Post. Teilweise dauert allerdings die Bearbeitung etwas länger, da dies zusätzliche Arbeiten zum Tagesgeschäft sind und nur über Überstunden abgewickelt werden können. Wenn Sie gerade eine Abrechnung erhalten haben, so ist auch der neue Abschlag, der sich aus Verbrauch und Preis zusammensetzt ausgewiesen. Diesen Abschlag können Sie im Internet selber (in Grenzen) ändern, wir tun dies jedoch auf Ihren telefonischen Hinweis ebenso.
Bis zu einer gerichtlichen Klärung der für beide Seiten unbefriedigenden Situation, wird rhenag den strittigen Betrag zwar in jeder Rechnung ausweisen (Aufrechterhaltung der Forderung), jedoch auf ein gerichtliches Mahnverfahren verzichten. Dies sollte beiden Interessen entsprechend Rechnung tragen und weiterhin ein faires Miteinander ermöglichen.
Ich hoffe, dass Sie den Sachverhalt genauso sehen und würde Sie bitte sich an unseren Kundenservice oder direkt an mich zu wenden, um Ihre Fragen zu klären.
Freundliche Grüße
Dr. Bernd Ganser
===========================================================
rhenag
Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Kundenservice
Bachstraße 3
53721 Siegburg
Tel.: 02241/107-325
FAX: 02241/107-355
mailto:bernd.ganser@rhenag.de
www.rhenag.de
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Glaubt man/frau das?
Was haltet ihr davon?
biene:
Hallo
soeben lese ich, dass der Chat schon glatt von einem Versorger \"mißbraucht\" wird - um Kunden zu irritieren.....das ist nicht fair - oder?
dann sollen diejenigen wenigstens den richtigen Namen benutzen - oder sich per Post bei dem Kunden melden - wenn hier schon auf dem Forum längere Zeit Fragen gestellt wurden...
wir sind ja auch nicht so - das wir anderen Decknamen nehmen - oder? :wink:
Ich finde es gut von Dir, dass Du so konkret auch durchgreifst! - Kompliment! an unseren Gerd Cremer!
Gruß Biene :!:
hollmoor:
@Meckerziege,hättest deinem Versorger bei Zusendung deiner Widersprüche gleich dein E-mail anhängen sollen,dann wäre es vielleicht schneller gegangen.Aber die Damen und Herren lesen wahrscheinlich lieber im Forum,an statt sich um die sofortige Beantwortung der Einsprüche zu kümmern!
Eternity313:
Hallo zusammen,
ich habe nach altbewährtem Verfahren gegen die Gaspreiserhöhungen der rhenag zum 01.10.2005 und zum 01.01.2006 Einwand erhoben. Jetzt habe ich die Jahresabrechnung vom 14. Juli 2006 mit einer entsprechenden Nachzahlung auf dem Tisch. So weit, so gut. Da ich der rhenag die Einzugsermächtigung entzogen habe und einen Dauerauftrag eingerichtet habe, muss ich nun anhand des Verbrauchs und der von mir akzeptierten Arbeitspreise die Nachzahlung ermitteln.
Ich habe aber ein zusätzliches Schreiben erhalten und bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll. Man könnte meinen, sie wollen sich damit eine Einzugsermächtigung erschleichen und würde gerne wissen, ob ich da widersprechen muss, bzw. wie ich reagieren soll. Generell will ich die Bezahlung per Dauerauftrag beibehalten.
Ich zitiere nachfolgend das Schreiben vom 12. Juli 2006:
Ihr Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung
Ihre Einzugsermächtigung zur Jahresverbauchsabrechnung
Kunden Nr. xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Jahresverbrauchsabrechnung, die Sie in den nächsten Tagen erhalten, werden wir Ihre Einzugsermächtigung auf Grund Ihres Gaspreiswiderspruchs nicht nutzen. Bitte stellen Sie eine fristgerechte Überweisung des aus Ihrer Sicht unstrittigen Rechnungsbetrages sowie des ersten neuen Abschlages sicher. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage werden wir davon Abstand nehmen, den strittigen Teil der Forderung gegen Sie durchzusetzen.
Für die monatlichen Abschläge ab 01. September 2006, in Höhe des in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung genannten Betrages, werden wir wieder wie gewohnt auf das Lastschrifteinzugsverfahren zurückgreifen und die fälligen Abschläge von dem uns bekannten Konto einziehen.
Sollten Sie mit der Höhe des Abschlages nicht einverstanden sein, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Abschlagszahlungen stellen nur eine Vorausszahlung auf die zu erwartenden Kosten im neuen Abrechnungsjahr dar. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß eine Kürzung des Abschlagsbetrages nicht notwendig ist um Ihre Rechte zu wahren. Mit einer Reduzierung des Abschlagsbetrages gehen Sie lediglich das Risiko einer hohen Nachforderung bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ein. Zur Minimierung dieses Risikos können Sie uns eine Einzugsermächtigung über die volle Forderungshöhe erteilen. Im gleichen Zuge stellen Sie ihre Zahlungen unter den Vorbehalt der Rückforderung, so dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Da noch keine belastbare Rechtsprechung zur Bewertung Ihres Zahlungsvorbehalt vorliegt, bitten wir Sie an dieser Stelle weiterhin um Geduld, bis eine gerichtliche Klarstellung erfolgt ist.
Wir bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Rhenag
Rheinische Energie Aktiengesellschaft
i.A. Dr. Frank Nahrendorf i.A. Magnus Hellmund
Danke und Grüße,
Eternity313
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