Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Rhenag, Rheinische Energie, Siegburg

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Meckerziege:
Hallo Zusammen,

da ich leider viel zu spät auf die Möglickeit des Widerspruchs gestoßen bin, habe ich erst am 30.12.05 auf die Preiserhöhung vom 01.01. und 01.10.2005, sowie am 03.01.2006 auf die Preiserhöhung zum 01.01.2006 reagiert und den Musterbrief versandt.
Bisher habe ich von der Rhenag keinerlei Reaktion auf meine 3 Schreiben. Jedoch kam gestern die Rechnung für den Zeitraum 18.05. bis 31.12.05 mit dem Ergebnis: 104 Euro Guthaben (logisch, hab ja bis dahin auch die geforderten überhöhten Abschläge gezahlt!)
Die Rhenag hat im Januar den von ihr errechneten Abschlag abgebucht, weil meine Einschreiben sich mit der Abbuchung sicher überschnitten haben. So weit so gut. In der Rechnung wird nun wiederum der Abschlag für Februar erhöht. Das Guthaben von 104 Euro wird dabei in Abzug gebracht.

Ich habe nun die Befürchtung, dass die trotz meiner Einschränkung der Einzugsermächtigung den angekündigten höheren Betrag abbuchen lassen. Falls das geschieht, kann ich den dann den Betrag durch die Bank zurückholen lassen? Oder geht das nicht bei Einzugsermächtigung?
Ich würde eigentlich am liebsten wie folgt vorgehen:
Guthaben = 104,47 Euro
Abschlag gem.Widerspruch 99,00 Euro + 2 % = 100,98 Euro
verbleiben im März 100,98 Euro - 3,49 Euro = 97,49 Euro
ab April dann regelmäßig 100,98 Euro monatlich.

Meine Frage an die \"Besserwisser\": Wäre das so machbar und korrekt?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt

liebe Grüße aus Freudenberg von

der ratlosen Meckerziege

Cremer:
@Meckerziege,

die 2% Zuschläge müssen Sie nicht zugestehen.

Rückbuchen geht schon, bei den geringen Differenzen würde ich aber, wie von Ihnen vorgeschlagen, verrrechnen.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, sollten Sie die Abschläge in der Höhe minimieren, damit am Ende eine Nachzahlung rauskommt..

Monaco:
@meckerziege

Wieso beträgt der Abrechnungszeitraum nur 7,5 Monate? Stellt Ihr Versorger generell um oder möchte dieser sich über eine \"abgeschlossene Abrechnungsperiode\" ihre bisherigen unwidersprochen überhöhten Zahlungen sichern?
Sollten z.B. ihre Nachbarn noch keine Jahresabrechnung erhalten haben, wäre dies ein Indiz dafür, dass hier möglicherweise zu ihren Ungunsten vorgegangen wurde.
2% Aufschlag brauchen Sie, wie Herr Cremer richtig bemerkte, nicht bezahlen. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Abschläge auf Basis Jahresverbrauch x Preise 09/2004 kalkulieren. Möglicherweise sind die 99,00 € noch zuviel. Überweisen Sie möglichst auf volle Euro gerundete Abschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Meckerziege:
@ Monaco

Die Rechnungsstellung ist von der Rhenag im Februar 2005 umgestellt worden. Allerdings mit dem Hinweis, dass im Juni 2005 nochmals eine \"normale\" Rechnung erfolgt.  Nur zur Erklärung: ich bewohne die ELW in meinem EFH selbst und habe die größere Wohnung vermietet. Die gesamte Nebenkostenabrechnung incl. Heizkostenabrechnung lasse ich von der Fa. Techem erstellen. Und da ich ein eher \"fauler\" Mensch bin  :oops: , wollte ich nicht 2 mal im Jahr eine Abrechnung erstellen lassen. So hab ich alle Kostenaufstellungen immer zum gleichen Zeitpunkt.

@ Cremer
Da ich noch keine Reaktion auf meine Widersprüche erhalten habe, befürchte ich, dass die Rhenag meine Schreiben einfach mal ignoriert und wie gewohnt die Beträge nach deren Berechnung einzieht.
Wie sollte ich verfahren? Die Rhenag anrufen oder anschreiben, damit die nicht einfach weiter abbuchen?  Im Februar (abgebucht wird am 01.02.) müsste ich ja nach meiner Berechnung gar keinen Abschlag leisten um das Guthaben zu verbrauchen.
Ich weiß, ist alles ein bißchen schwierig mit mir  :oops:


Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße aus Freudenberg von der

Meckerziege

Monaco:
@meckerziege

Haken Sie ruhig bei Ihrem Versorger nach, wo die Reaktion auf Ihre Schreiben bleiben. Bei Ihnen drängt nun auch etwas die Zeit. Schließlich hätten Sie noch die Möglichkeit, zumindest den Abschlag von Anfang Januar zurückbuchen zu lassen. Das lohnt jedoch nur, wenn Sie dadurch in eine Rückzahlung zurückfallen würden. Bei 99,- € Abschlag und 104,- € Guthaben funktioniert dies jedoch scheinbar auch nicht. Aber überprüfen Sie das ruhig noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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