Ich habe meine Jahresendrechnung bei Erdgas Südsachsen ent-
sprechend meines Einspruches zurückgerechnet und die Differenz von der Schlußrechnung abgezogen. Gleichzeitig habe ich entsprechend des Jahresverbrauches des Vorjahres meinen voraussichtlichen Verbrauch
zu meinen Preisen ermittelt und daraus die Abschlagszahlungen meinem
Versorger mitgeteilt.Es besteht der Verdacht, dass die Versorger die
Abschlagszahlungen so hoch ansetzen, dass zwandsläufig eine Überzahlung eintritt.Im Ergebnis hat der Versorger seinen Abschlag von
237€ auf 215 € gekürzt.Ich bin aber nur zu 190€ bereit.
Im Anschreiben wird ausgefüht:\"
Natürlich sind wir bemüht, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden.Notfalls sind wir aber auch bereit, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.\"
Mein erster Einspruch war November 2004.
Wichtig ist, den Verbrauch mindestens vor der letzten Abschlagzahlung
zu kontrollieren und nachzurechnen. Sollte eine Überzahlung möglich
sein, sollte man den Versorger mit Anschreiben davon in Kenntnis setzen,
dass der letzte Abschlag aus diesen Gründen gekürzt wurde
Freundliche Grüße aus dem Vogtland