Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag  (Gelesen 17791 mal)

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Offline Eternity313

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« am: 02. Januar 2006, 15:27:25 »
Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe wie viele Rhenag-Kunden Ende Dezember 2005 eine Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 erhalten. Gegen die Erhöhung zum 01.10.2005 habe ich schon per Musterbrief Einspruch erhoben. In diesem Zug hatte ich auch das Lastschriftverfahren gekündigt und einen Dauerauftrag über den vor dem 01.10.2005 gültigen Abschlag eingerichtet.
Was passiert in dem Fall, dass die Abschläge, wenn sie in der Jahresabrechnung aufsummiert werden, nach der Abrechnung über die vor dem 01.10.2005 gültigen Gaspreise ein Guthaben zu meinen Gunsten ergeben? Muss ich die Differenz dann zurückfordern? Oder kann ich den Dauerauftrag so lange aussetzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist?

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass wir seit dem 01.11.2005 einen Kaminofen haben und sich jetzt schon absehen lässt, dass die momentanen Abschläge unweigerlich zu einem Guthaben führen werden. Wenn ich den Verbrauch von Sommer bis Sylvester 2004 mit dem Verbrauch von Sommer bis Sylvester 2005 überschläglich vergleiche, zeichnet sich eine Einsparung von 33% ab.

Da ich gerade den Widerspruch gegen die neuerliche Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 verfasse, liegt es nahe, weitere Schritte zum obigen Problem direkt mit anzusprechen.

Wer kann mir helfen?

Vielen Dank schon im Voraus,

Eternity313

Offline Cremer

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #1 am: 02. Januar 2006, 16:08:24 »
@Eternity 313,

Sie haben leider versäumt die Abschläge einzulürzen.

Das ausstehnde Guthaben nach Berechnung des Versorgers wird Ihnen erstattet (Auszahlung oder Verrechnung).

Das darüberhinausgehende Gurthaben, welches Sie aufgrund der altebn Preise errechnet haben, erhalten Sie nicht, sie können dies auch nicht verrrechnen.

Sie wären auf einen Rückforserungsprozess angewiesen, der wahrscheinlich gegen Sie entschieden wird.

Also Neue Runde neues Glück bei der jetzigen Abrechungsperiode.

Sofern die Abrechnung noch nicht erfolgt ist (Glück  :D ), dann sollten Sie umgehend die Abschläge minimieren. Dazu müßten eine Hochrechnung machen, wieviel Gas Sie in diesem Zeitraum unter Berücksichtigung des jetzt verminderten Verbrauches verbrauchen würden. Nehmen Sie die Gradtagzahlen zur Hand.

Sie müßen,um auf alle Fälle die volle Rückerstattung nach Ihrer Berechnung auf den alten Preisen zu erlangen, eine Nachzahlung haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #2 am: 02. Januar 2006, 16:11:21 »
@Eternity313

Schicken Sie ihrem Versorger ruhig ihre \"Neuberechnung\" mit Hochrechnung auf das Abrechnungsjahr sowie Begründung für den Minderverbrauch. Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Abschläge in einem Maße kürzen möchten, so dass Sie insgesamt angemessene Beträge - bis zum Nachweis der Billigkeit jedoch nur auf Preisbasis 09/04 - entrichten.
Ich perönlich würde so rechnen:
Voraussichtliche Jahreskosten minus bisher entrichtete Abschläge geteilt durch Restmonate bis zur Jahresabrechnung. (z.B. 1.200,- € - (4 * 130,- € = 520,- €) = 680,- € : 8 Restmonate = 85,- €).
Sodann den Dauerauftrag auf 85,- € ändern. U.U. sollten Sie ihrem Versorger auch noch etwas Zeit geben, um auf ihre \"Neuberechnung\" zu reagieren. Erst nach z.B. 4 Wochen den Dauerauftrag umstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Eternity313

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #3 am: 02. Januar 2006, 16:39:57 »
@ Cremer:

Die Rechnungsstellung erfolgt laut meinem Liefervertrag 1x jährlich. Meine letzte Rechnung erhielt ich im Juli 2005, so dass mit einer nächsten Rechnung erst im Juli 2006 zu rechnen ist.
Dass heisst, dass ich jetzt schleunigst die Abschläge reduzieren muss. Sie sprachen von Gradtagzahlen für die Überschlagung des Verbrauchs. Wie funktioniert das?
Ich weiss nämlich nicht genau, wie ich den voraussichtlichen Jahresverbrauch schätzen soll, gerade unter dem Aspekt Kaminofen. Ich habe da halt nur den bereits oben erwähnten Vergleich.

Eternity313

Offline rlc

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #4 am: 02. Januar 2006, 18:52:02 »
Lesen Sie monatlich den Zähler ab und machen eine Zwischenrechnung nach alten Preisen. Dann werden Sie sehen, wie hoch die Abschläge sein sollten.

Lesen sie für einen Monat oder Woche täglich den Zähler ab, dann werden sie einen Überblick bekommen, wieviel sie ein \"warmer\" oder \"kalter\" Wintertag an Gasverbrauch kostet.

Offline Pinguin

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #5 am: 05. Januar 2006, 01:56:20 »
Zitat von: \"Eternity313\"

Dass heisst, dass ich jetzt schleunigst die Abschläge reduzieren muss. Sie sprachen von Gradtagzahlen für die Überschlagung des Verbrauchs. Wie funktioniert das?
Ich weiss nämlich nicht genau, wie ich den voraussichtlichen Jahresverbrauch schätzen soll, gerade unter dem Aspekt Kaminofen. Ich habe da halt nur den bereits oben erwähnten Vergleich.


Abschläge reduzieren geht bei der Rhenag ganz einfach übers Internet. Hier kann man schön ausprobieren wo die für Sie die untere Grenze für Ihre Abschlagswünsche gesetzt haben. Den niedrigst möglichen Wert würde ich dort erstmal sofort einstellen.

Für unsere Mieter habe ich die Rhenag zur Auskehrung eines nach meinen Berechnungen noch höheren Guthabens, als sie (die Mieter) ohnehin schon hatten aufgefordert. Das waren 20% weniger Abschlag. Das wurde ohne Probleme akzeptiert.

Ich weiß ja nicht wie es bei Ihnen ist (sein wird), aber bei mir spart der Kaminofen enorm viel Gas ein, so dass ich nur 37 Euro Gas-Abschlag bezahle, und zwar für ein Niedrigenergie-Einfamilienhaus (relativ offene Bauweise) mit ca 140 qm pro Etage. Das vielleicht als Anhaltspunkt.

Begründen müssen Sie den erwarteten Minderverbrauch übrigens nicht. Aber es wäre schon von Vorteil, wenn Sie den Kaminofen erwähnen. Schätzen Sie erst mal ins Blaue. Natürlich so, dass Sie voraussichtlich eine Nachzahlung am Ende haben. Wenns absolut nicht paßt, dann können Sie ja nochmal den Abschlag korrigieren.
Die Rhenag scheint da relativ schmerzfrei zu sein. Ich hatte es mir schlimmer vorgestellt, nach dem was ich hier über andere Anbieter so gelesen hatte. Ich kann nur sagen: die Rhenag verhält sich echt noch fair.

Viele Grüße aus dem Westerwald
Pinguin

Offline hollmoor

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #6 am: 05. Januar 2006, 10:39:41 »
Eternity313

Ich kann den Ausführungen von Pinguin nur beipflichten.Auch unser Kaminofen(Einbau März05)spart enorm Gaskosten.Auch wir haben ein Niedrigenergiesparhaus,zahle im Moment nur 20,00 Euro im Monat Abschlag für ca.145 m2 Wohnfläche.Auch unser Versorger ist da human und hat sich mit meinen Kürzungen einverstanden erklärt.
Habe seit Monaten exakt meinen Gasverbrauch am Zähler kontrolliert
und notiert,mit dem Ergebnis,dass ich im Sommer auf ca.1m3 pro Tag Gasvberbrauch komme und jetzt im Winter auf ca.2,8 m3.Haben nur etwas Fußbodenheizung im Bad u.Flur laufen.Alles andere wird mit dem Ofen erwärmt.Klappt wunderbar und Holz ist günstiger,habe ich festgestellt.
Anhand dieser Daten können auch Sie ihren Durchschnittsverbrauch übers Jahr errechnen und dementsprechend die Abschläge anpassen.

Gruß aus der schönen Lüneburger Heide
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Pinguin

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #7 am: 05. Januar 2006, 10:51:25 »
Wenn ich das richtig sehe, wird hier dieses

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2213

thema weitergeführt.

[edit von Evitel2004: Themen zusammengeführt]

Offline hollmoor

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #8 am: 05. Januar 2006, 12:13:27 »
Zitat von: \"Pinguin\"
Wenn ich das richtig sehe, wird hier dieses

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2213

thema weitergeführt.

Als ich heute Morgen meinen Senf zu dem Beitrag zugeben wollte,erschien immer nur:Nur die Moderatoren können in diesem Forum Beiträge schreiben!
Deshalb die Antwort im neuen Forum.Nun klappt es aber auch plötzlich wieder im alten Forum.  ?????
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Douny

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #9 am: 05. Januar 2006, 13:18:24 »
Der erste Thread hier paßt genau zu meiner Frage:

Ich wurde im Juni 2005 Kunde bei ESB. Jetzt, nach einem halben Jahr, weiß ich, dass ich ca. doppelt so hohe Abschlagszahlungen mache als erforderlich. Konkret heißt das, dass ich jetzt schon soviel bezahlt habe wie ich voraussichtlich in der neuen Jahresabrechnung Juni 2006 insgesamt bezahlen muss.

Nun will ich aber gegen die Preiserhöhung von 08/05 und 01/06 Widerspruch einlegen. Da müßten meine Abschlagszahlungen für den Rest der Periode ja auf 0 Euro reduziert werden, um keine Rückforderung stellen zu müssen.

Geht das ??

Ach ja: Ich zahle per Einzugsermächtigung.

Gruß,
 Douny

Offline hollmoor

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #10 am: 05. Januar 2006, 15:10:38 »
@Douny

Erst einmal Widerspruch einlegen,wie sie schon erwähnt haben.Wenn sie so hohe Abschläge zahlen,haben sie sicherlich schon eine Hochrechnung durchgeführt vom Juni 05 bis jetzt.Das passt doch!Jeweils warme bzw.kalte Jahreszeit enthalten.Teilen sie ihrem Versorger umgehend mit,das sie die Abschläge kürzen wollen,da sie ihnen zu hoch bemessen erscheinen.Am besten,sie schicken eine kurze Berechnung mit,dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben.Es ist ja ungefähr abzusehen,was sie im kommenden Halbjahr verbrauchen werden,da sie ja die Werte des ersten Halbjahres haben.Sie wollen ihrem Versorger doch wohl kein kostenloses Darlehen geben?
Ob sie allerdings 0 Euro in Zukunft bezahlen dürfen,da bin ich überfragt!
Fragen sie ihren Versorger.

Gruß hollmoor
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #11 am: 05. Januar 2006, 15:16:25 »
@Douny,

war schon hier behandelt worden:
geht.

Sie müssen nur Ihrem Versorger dies sehr plausibel erläutern, wieso und  warum.

Also an Hand von Verbrauchen (kWh) etc. erläutern, dass dieser um die Hälfte zurückgegangen ist (Zählerstände melden).  

Ferner berufen Sie sich auf den alten Preis und dies ergibt sodann die Gesamthöhe, die Sie bereit sind zu leisten. Diese ist eben jetzt damit erreicht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Cremer

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #12 am: 05. Januar 2006, 15:19:50 »
@Forum,

bitte die Themen nur noch in den 4 zugelassenen Foren schreiben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Pinguin

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« Antwort #13 am: 06. Januar 2006, 14:24:55 »
@Douny

Nach einem groben Überschlag sieht es für mich so aus als könnten Sie ein Guthaben überhaupt nicht mehr vermeiden. Wenn Sie jetzt schon alles bezahlt haben und noch Widerspruch einlegen, dann haben Sie doch zwangsläufig nach der Kürzung auf die alten Preise ein Guthaben. Auch dann noch, wenn Sie ab sofort Abschläge von 0Euro zahlen.

Meine Mieter hatten ein Guthaben durch Einsparung. Das hat der Versorger überwiesen. Ich kürzte die Jahresrechnung und setzte die neuen Abschläge herunter. Durch die Rechnungskürzung entstand widerum ein Guthaben. Das veranlaßte mich, die Abschläge weiter zu reduzieren.

(Damals war ich sicher dass ich das darf. Heute kann ich die Quelle nicht mehr finden. Kann auch sein, dass mein Anwalt mir das so erzählt hatte, ich bin mir nicht mehr sicher.)

Sinngemäßer Auszug aus meiner letzten Rechnungskürzung:
\"Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie mir den Betrag auszahlen, fordere ich Sie zur Auskehrung meines Guthabens auf, die Abschläge auf den Betrag von XXX,XX Euro zu setzen.\"

Ich habe also den bereits von mir reduzierten Abschlag - bedingt durch mein selbst errechnetes Guthaben - nochmals reduziert.
Mein Versorger ist ohne Probleme darauf eingegangen und hat meinen berechneten Abschlag akzeptiert.

Es gibt hier im Forum diverse Aussagen bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorgehensweise.
Ich denke wenn der Versorger akzeptiert, dann ist man fein raus. Er hätte ja auch ablehnen können.

@ all
Diese Vorgehensweise ist keine Empfehlung sondern die Darlegung meiner Erfahrung.

Offline Cremer

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Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
« Antwort #14 am: 06. Januar 2006, 15:39:24 »
@enternity313

hier der Link zu den Gradtagzahlen.

http://www.evo-energie.de/index.php?id=81

Dies ist eine prozentuale Verteilung des Verbrauchs auf die Monate.

Mit der Ablesung eines Monats z.B. Januar vom 1. bis 31. kann man dann prozentual den Jahresverbrauch hochrechnen
MFG
Gerd Cremer
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