Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag  (Gelesen 11420 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Meckerziege

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« am: 30. Dezember 2005, 09:41:12 »
Hallo und guten Morgen,

nachdem ich mich gestern per Einschreiben mit Rückschein gegen die Preiserhöhung zum 01.01. und 01.10.2005 gewehrt habe, schneit gestern neue Post von meinem Gasversorger Rhenag ins Haus.
Originaltext:
\" Der Sondervertrag \"Classic\" erhöht sich wie folgt: Grundpreis für 25 kW unverändert 20,25 Euro/Monat (ohne Umsatzst.) Der Arbeitspreis erhöht sich von 4,15 Cent/kKh auf 4,60 Cent/kWh ohne Umsatzsteuer bzw. auf 5,34 Cent/kWh inkl. Umsatzsteuer. Der Preis bis 31.12.2004 war 3,330 Cent/kWh ohne Umsatzsteuer.
Die betragsmäßige Erhöhung des Arbeitspreises (inct/kWh), für den Zeitraum 01. Januar 2003 bis 01.01.2006, entspricht dem betragsmäßigen Anstieg des Bezugspreises (in ct/kWh) bezogen auf die durchschnittliche Abnahmemenge eines Rhenag-Kunden. Dies wird Ihnen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden. Die Bescheinigung können Sie ab Mitte Januar 2006 im Internet unter www.rhenag.de einsehen.
Mit Blick auf unsere Bezugspreisentwicklung zeichnet sich zum 01. April 2006 eine deutlich geringere Erhöhung der Gasverkaufspreise um ca. 0,12 bis höchstens 0,20 Cent/kWh ab. Wir werden Sie hierüber frühzeitig über die Presse unterrichten. \"

Außerdem liegt diesem Schreiben ein Flyer mit folgender Info bei:
Erdgas-Sondervertrag \"online\", gültig ab 01.01.2006
Sparen Sie 12 Euro im Jahr! Die \"online-Tarife\" werden auf dem Flyer veröffentlicht. Jedoch egal wie herum ich auch rechne: 12 Euro Ersparnis kommt bei mir nicht raus!

Was soll man von dem Verweis auf den unabhängigen Wirtschaftsprüfer halten? Ist das reine Einschüchterung? Also mich haben die damit jedenfalls gründlich verunsichert!!
Gibt es hier noch mehr Rhenag-Kunden die nun genauso irritiert sind wie ich und überlegen, ob sie nicht doch die geforderten Abschläge zahlen sollen? Immerhin beträgt die Differenz zwischen den Abschlägen von Dez. 2004 bis Januar 2006 bei mir 43,90 Euro pro Monat? Wenn ich diese Differenz am Ende dann doch nachzahlen muss, kann ich sie dann nicht schon jetzt \"kräftesparend\" direkt zahlen?

Es grüße aus Freudenberg die total verunsicherte

Meckerziege

Offline web-gb

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2005, 09:54:22 »
@Meckerziege
Die Umstellung auf den Online-Tarif ist einfach erklärt: Je Monat wird vom nominellen Grundpreis ein EUR abgezogen - macht 12 EUR im Jahr.
ABER: Mit dem Abschluß  des Tarifes Online kommt ein neuer Vertrag zustande, und damit sind alle bisher erfolgten Widersprüchenichtig, da mit dem neuen Vertrag auch der neue Preis als Bestandteil akzeptiert wird. Ich würde also zur Vorsicht raten.
Das Schreiben eine \"unabhängigen\" Wirtschaftsprüfers dürfte kaum die Kriterien einer Offenlegung der Preiskalkulation erfüllen -also alles reine Verunsicherungstaktik.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2005, 11:13:22 »
@meckerziege,

web-gb hat es schon richtig dargestellt.

Durch kleine \"Manipulationen\" an bisherigen Vertragsgestaltungen werden den Kunden dadurch \"neue Verträge\" präsentiert bzw. versucht \"unterzuschieben\".  

Auf diese sollen möglichst die Kunden eingehen, weil sich augenscheinlich eine kostengünstigere Variante wie z.B. eine \"Festpreisofferte\" oder \"günstigerer Tarif\" ergibt.

Dabei wird verkannt, dass damit meistens auch sich die Vertragbedingungen im Kleingedruckten geändert haben und sich daraus dann keine Widerspruchsmöglichkeit mehr nach § 315 ergeben kann.

Die Versorger versuchen mit allen Mitteln den § 315 BGB auszuhebeln.

Vorsicht bei solchen Vertragsvorlagen.

Ich rate dringend davon ab, auch wenn es bei den bisherigen Verträgen im ersten Moment teuerer erscheinen mag.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Meckerziege

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2005, 12:39:22 »
Ich bin´s nochmal  :)
Ich habe mir die Rückseite des Flyers jetzt mal richtig angeschaut und durchgelesen und bin einigermaßen verblüfft. Ja, wieder einmal!

Heisst es doch wörtlich: Weiterhin gelten die allgemeinen Bedingungen des Sondervertrages \"Classic\".

Damit kann man wohl denken, dass es sich erstmal nur um eine Änderung jedoch nicht um eine neue Vertragsbindung handelt. Also ziemlich irreführend.  Kann es sein, dass die es mit allen Mitteln versuchen?


Möchte mich hier noch mal ganz herzlich für die Antworten bedanken und wünsche allen Forumnutzern einen guten Rutsch und 365 fröhliche Tage!


Liebe Grüße aus Freudenberg von der
Meckerziege :-) [/b]

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2005, 16:18:25 »
@Meckerziege,

neben den AVBGasV gibt es üblicherweise von den Endversorgern die \"Allgemeinen Bedingungen\" und die \"Bedingungen des Sondervertrages\" zum Heizen oder noch weitere, z.B: \"Bestimmungen zum Kreuznacher Energie-Paket (Gas)\" oder \"Allgemeine Bedingungen für Kreuznacher Energie-Paket (Strom)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2005, 16:30:45 »
@Cremer

Es ist immer zu fragen, ob solche zusätzlichen AGB bei Vertragsabschluss vorlagen und wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Dann stellt sich weiter die Frage, ob solche Bestimmungen nicht etwa gegen §§ 305 ff. BGB verstoßen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2005, 17:00:57 »
@Fricke,

Teils, teils, wie man es sehen mag.

Dem am 17.11.1980 geschlossenen Vertrag\"Sondervertrag A Erdgas\" lagen die AVBGasV bei.

Am 6.10.1992 wurde dieder Vertrag geändert und es lagen dann die \"Bestimmungen zum ERrdgas-Sondervertrag A\" bei.

Mit rückwirkendem Eintritt in der Energieclub im Novenber 2004 zum 1.1.2004 lagen dann die \"Bestimmungen zum Kreuznacher Energie-Paket (Gas)\" und \"Allgemeine Bestimmungen für Kreuznacher Energie-Paket (Strom)\" bei.

Also hat sich immer etwas Neues daszu begeben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz