Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
hellblaueszebra:
Ja genaus so mache ich es ja...aber jetzt drohen sie mit Mahnung und Sperrung und Verzugzinsen....
Meine Problem ist :
Ich weiß nicht, ob ich vor Gericht deshalb schlecht Karten habe.
Gruß
hollmoor:
Die dürfen nicht sperren!
Lesen sie die letzten Beiträge,müssen schon etwas zurückblättern.
Wurde schon so oft behandelt hier im Forum.
Bei Androhung-Sperrung etc.Schutzschrift hinterlegen.
Auf den Seiten von energienetz ist die Verhaltensweise von Kunden im Falle der Androhung von Sperrung durch Versorger auch umfangreich beschrieben unter:Versorgungssperre-Was tun?
hellblaueszebra:
Ja, das ist mir alles klar.
Ich bin mir nur unsicher, ob ich durch meinen Fehler bei der Überweisung Chancen vor Gericht habe.
Gruß
frank
hollmoor:
Auf der Überweisung steht doch bestimmt der Betrag der geforderten Abschlagszahlung lt.Abrechnung und nicht der Betrag der Restforderung,oder sehe ich das falsch?
hollmoor:
Im Moment scheint leider keiner weiter auf diesen Seiten zu sein,der auch noch was dazu sagen kann.Sie müssen abwarten,wenn ihnen meine Antworten nicht weiterhelfen.
Gruß hollmoor
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