Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
hellblaueszebra:
Können die Stadtwerke einfach die Restforderung vom Jahr zuvor mit der Abschlagszahlung verrechnen ?
Ich habe die Abschlagszahlung einfach überwiesen ohne Vermerk nur mit Kundennummer.
Muss ich auf dem Überweisungträger explizit vermerken wofür meine Überweisung zu verwenden ist ? Das ist doch überflüssig, wenn ich vorher erklärt habe , dass ich die Preissteigerung (Restforderung) aufgrund § 315 nicht bezahlen werde.
Die können sich doch nicht darüber hinwegsezten !?
Ich habe die \"Fragen und Antworten\" gelesen trotzdem ist mir das noch unklar.
Wäre für Antworten sehr dankbar...
Gruß
aus Fragen und Antworten:
Der Verbraucher muss bei folgenden Zahlungen darauf achten und schriftlich bestimmen, dass diese Zahlungen nicht mit der bisher verweigerten Zahlung verrechnet wird (\"Künftige Zahlungen bitte ich nach BGB § 367 nicht mit diesem nicht gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen\"). Die offene Forderung verjährt dann regelmäßig drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Forderung erhoben wurde.
hollmoor:
Es sollte bei Überweisungen \"immer\" der Verwendungszweck sowie natürlich die Kundennummer bestimmt bzw.angegeben werden.
hollmoor:
Teilen sie ihrem Versorger doch noch nachträglich mit,wofür die Überweisung verwendet werden soll und bitten sie um Bestätigung.Und den Schriftverkehr schön aufheben als Nachweis.
hellblaueszebra:
Hallo Hollmoor ,
ja das habe ich ja bereits gemacht, aber die reagieren ja überhaupt nicht drauf. Ich habe dennen alles genau beschrieben wie sie was verwenden sollen...schon vor einem halben Jahr.
Gruß
hollmoor:
Dann betrachten sie die Überweisung doch als Abschlag für Monat ....
und passen dann auf,wie in der nächsten Abrechnung abgerechnet wird.
Wenn der Abschlag nicht so deklariert wird,wie sie es wünschen,machen sie ihre eigene Abrechnung auf und zahlen dann auch nur so.
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