Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??

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hellblaueszebra:
ich denke meine Fehler sind :

1. Fehler beim September 2004 Widerspruch
\"und zahle den geforderten Betrag unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. \"  
Da habe ich ja noch nichts vom Einbehalten geschrieben.

2. Fehler beim Überweisen da ich den Gesamtbetrag von Abschlagzahlung und Nachzahlung (Nachzahlung ohne Preiserhöhung) zusammen in einer Überweisung überwiesen habe ohne einen Vermerk im Verwendungszweck wie die Zahlung verwendet werden soll. Dies habe ich erst  später erklärt.

Gruß

Cremer:
@hellblaueszebra,

Es gilt zwei Dinge zu unterscheiden:

1.) Widerspruch
Den haben Sie eingelegt und damit Ihren \"Preis September 2004\" geltend gemacht.

2.) Kürzung der Abschläge
Es ist richtig, nicht unter Vorbehalt zu zahlen, sondern rechtzeitig die Abschläge kürzen, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraumes rauskommt, resultierend aus der Summe der Abschläge und Ihrer Preiskalkulation auf der Basis September 2004.

Achtung: Beobachten Sie Ihren Verbrauch, ob dieser in 2006 kleiner oder Größer als in 2005 ist. Ist er kleiner, muss ggf. letzter Abschlag gekürzt oder sogar nicht gezahlt werden.

hellblaueszebra:
\"und zahle den geforderten Betrag unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. \"

reicht die Formulierung jetzt aus um die Preissteigerung zu verweigern und um sie nicht zu zahlen ?

wenn ja , auch wenn ich bei der Überweisung Abschlagszahlung und Nachzahlung in einem Betrag überwiesen habe  und im Verwendungszweck nur meine Kundennummer stand ?

Cremer:
@hellblaueszebra,

bei Zahlung unter Vorbehalt ist das Geld erstmal weg. Sie müßten einen Rückforderungsprozess anstrengen. Dies ist doch das was die Versorger wollen!!!

hellblaueszebra:
ja das weiß ich ja...ich habe ja auch deswegen nicht überwiesen.

Nur habe es halt so (dummerweise) vor der Überweisung (Preiserhöhung wurde von mir rausgerechnet ) in meinem Einspruch formuliert.

Nachträglich habe ich alles richtig gemacht...
-> korrekter Einspruch
-> und erklärt wie meine Überweisung verrechnet werden soll....
nur halt vor und bei der Überweisung habe ich wahrscheinlich Fehler mit meiner Formulierung beim Einspruch gemacht.

Die Frage ist ob, das bei Gericht zu meinem Nachteil verwendet werden kann.

Gruß

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