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Autor Thema: Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??  (Gelesen 15761 mal)

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Offline hellblaueszebra

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #15 am: 17. Januar 2006, 15:43:22 »
ich denke meine Fehler sind :

1. Fehler beim September 2004 Widerspruch
\"und zahle den geforderten Betrag unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. \"  
Da habe ich ja noch nichts vom Einbehalten geschrieben.

2. Fehler beim Überweisen da ich den Gesamtbetrag von Abschlagzahlung und Nachzahlung (Nachzahlung ohne Preiserhöhung) zusammen in einer Überweisung überwiesen habe ohne einen Vermerk im Verwendungszweck wie die Zahlung verwendet werden soll. Dies habe ich erst  später erklärt.

Gruß

Offline Cremer

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #16 am: 17. Januar 2006, 16:04:57 »
@hellblaueszebra,

Es gilt zwei Dinge zu unterscheiden:

1.) Widerspruch
Den haben Sie eingelegt und damit Ihren \"Preis September 2004\" geltend gemacht.

2.) Kürzung der Abschläge
Es ist richtig, nicht unter Vorbehalt zu zahlen, sondern rechtzeitig die Abschläge kürzen, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraumes rauskommt, resultierend aus der Summe der Abschläge und Ihrer Preiskalkulation auf der Basis September 2004.

Achtung: Beobachten Sie Ihren Verbrauch, ob dieser in 2006 kleiner oder Größer als in 2005 ist. Ist er kleiner, muss ggf. letzter Abschlag gekürzt oder sogar nicht gezahlt werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hellblaueszebra

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #17 am: 18. Januar 2006, 13:51:55 »
\"und zahle den geforderten Betrag unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. \"

reicht die Formulierung jetzt aus um die Preissteigerung zu verweigern und um sie nicht zu zahlen ?

wenn ja , auch wenn ich bei der Überweisung Abschlagszahlung und Nachzahlung in einem Betrag überwiesen habe  und im Verwendungszweck nur meine Kundennummer stand ?

Offline Cremer

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #18 am: 18. Januar 2006, 15:26:10 »
@hellblaueszebra,

bei Zahlung unter Vorbehalt ist das Geld erstmal weg. Sie müßten einen Rückforderungsprozess anstrengen. Dies ist doch das was die Versorger wollen!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline hellblaueszebra

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #19 am: 18. Januar 2006, 16:27:10 »
ja das weiß ich ja...ich habe ja auch deswegen nicht überwiesen.

Nur habe es halt so (dummerweise) vor der Überweisung (Preiserhöhung wurde von mir rausgerechnet ) in meinem Einspruch formuliert.

Nachträglich habe ich alles richtig gemacht...
-> korrekter Einspruch
-> und erklärt wie meine Überweisung verrechnet werden soll....
nur halt vor und bei der Überweisung habe ich wahrscheinlich Fehler mit meiner Formulierung beim Einspruch gemacht.

Die Frage ist ob, das bei Gericht zu meinem Nachteil verwendet werden kann.

Gruß

Offline Cremer

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #20 am: 18. Januar 2006, 19:11:30 »
@hellblaueszebra,

so genau kann ich das von hier aus nicht sagen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #21 am: 21. Januar 2006, 12:47:02 »
@hellblaueszebra

Behalten Sie unbedingt die Sperrandrohung im Auge. Daß nicht gesperrt werden darf heißt nicht, daß dies nicht trotzdem getan wird! Fordern Sie den Versorger auf, Ihnen schriftlich (am besten per Fax) innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist zu bestätigen, daß die Sperrandrohung zurückgenommen wird und erteilen Sie den Mitarbeitern des Versorgers Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung! Wird die Androhung nicht zurückgenommen, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken!

@Cremer

Das Problem mit der Aufrechnung habe ich auch. Mein Versorger rechnet weiterhin auf und schickt mir monatlich eine Mahnung, wo die Restforderung aus der Jahresrechnung 2005 sowie die Differenz aus den aktuellen Abschlägen deklariert ist. Mehrfach habe ich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen und sogar die Energieaufsichtsbehörde eingeschaltet. Es wird aber ignoriert. Ein Problem sehe ich ab der Rechnung 2006, denn in dieser werden die rückständigen Beträge ja dann wieder zusammengefaßt, sodaß indirekt die Restforderung wieder in dieser Rechnung auftauchen würde.

Wie kann man nun wirkungsvoll erzwingen, daß nicht mehr aufgerechnet wird? Einfach sämtliche Zahlungen einstellen ist wohl etwas radikal, oder?

Würde sich dadurch die Verjährungsfrist immer wieder um ein Jahr für die Forderung verlängern? Schließlich wird ja ab 2006 dann eine Restforderung aus diesem Jahr gefordert, worin die Forderung aus 2005 und 2006 zusammengerechnet sind.

Kann vielleicht jemand mal grundlegend für Alle schildern, wie man sich dabei verhalten soll, um seine Ansprüche zu wahren?

Offline hellblaueszebra

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #22 am: 24. Januar 2006, 16:09:39 »
Gibt es hier keinen Rechtsanwalt, der mal seine Einschätzung abgeben könnte ???

Eilt da meine Frist abläuft !!!

Offline hollmoor

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Verrechung der Restforderung mit den Abschlagszahlungen ??
« Antwort #23 am: 24. Januar 2006, 17:04:50 »
Unsere Herren Rechtsanwälte,die sonst hier vertreten sind,haben wohl im Moment zu tun.Lange nichts von Ihnen gehört.
Aber Rechtsberatungen geben sie eh nicht!
Bleib mal ganz cool!
Am Anfang des Klageweges kommt immer der Mahnbescheid und dann erst braucht man aktiv zu werden.
Alles klaro und Kopf hoch!!!!
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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