@hellblaueszebra
Behalten Sie unbedingt die Sperrandrohung im Auge. Daß nicht gesperrt werden darf heißt nicht, daß dies nicht trotzdem getan wird! Fordern Sie den Versorger auf, Ihnen schriftlich (am besten per Fax) innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist zu bestätigen, daß die Sperrandrohung zurückgenommen wird und erteilen Sie den Mitarbeitern des Versorgers Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung! Wird die Androhung nicht zurückgenommen, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken!
@Cremer
Das Problem mit der Aufrechnung habe ich auch. Mein Versorger rechnet weiterhin auf und schickt mir monatlich eine Mahnung, wo die Restforderung aus der Jahresrechnung 2005 sowie die Differenz aus den aktuellen Abschlägen deklariert ist. Mehrfach habe ich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen und sogar die Energieaufsichtsbehörde eingeschaltet. Es wird aber ignoriert. Ein Problem sehe ich ab der Rechnung 2006, denn in dieser werden die rückständigen Beträge ja dann wieder zusammengefaßt, sodaß indirekt die Restforderung wieder in dieser Rechnung auftauchen würde.
Wie kann man nun wirkungsvoll erzwingen, daß nicht mehr aufgerechnet wird? Einfach sämtliche Zahlungen einstellen ist wohl etwas radikal, oder?
Würde sich dadurch die Verjährungsfrist immer wieder um ein Jahr für die Forderung verlängern? Schließlich wird ja ab 2006 dann eine Restforderung aus diesem Jahr gefordert, worin die Forderung aus 2005 und 2006 zusammengerechnet sind.
Kann vielleicht jemand mal grundlegend für Alle schildern, wie man sich dabei verhalten soll, um seine Ansprüche zu wahren?