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Autor Thema: Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!  (Gelesen 13963 mal)

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Offline 4udioman

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Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
« Antwort #15 am: 17. Januar 2006, 17:33:31 »
ja sehr dubios !!

es handelt sich um 390 tage, trotzdem kann das nicht sein, leute  mit 100-150 qm wohnungen/häuser zahlen nur die hälfte wie ich !!

auch altbau, etc. !

was kann ich den jetzt machen ?? bzw. wie/wo kann ich die rechnung überprüfen lassen, oder ob nicht ein problem bei dem zähler , heizung etc. ist ??

Ich habe niemals so viel verbraucht, da bin ich mir zu 150% sicher, ich bin schwabe, und ihr wisst was man über die sagt/denkt....!! also...

Offline 4udioman

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Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
« Antwort #16 am: 18. Januar 2006, 13:36:42 »
habe gerade nochmals mit der EnBW tel. die meinten das im Nov. der gaspreis um 10% u. Jan06 auch nochmals um 10% gestiegen wäre, ist das gerechtfertigt ??

thx&gruß
4udioman

Offline Cremer

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Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
« Antwort #17 am: 18. Januar 2006, 15:30:57 »
@4audioman,

nach meinem Empfinden und allen hier im Forum sind die Preissteiegerungen nicht gerechtfertigt.

Ob der Zähler defekt ist, kann sich hinterher nicht mehr beweisen lassen. Habe auch gerade da so einen Fall.

Der Verbrauch stieg um das 3-fache, der Zähler wurde im  August dann ausgetauscht.

Deshalb ist es gut, wenn man die Zählerstände monatlich abliest und Hochrechnungen anhand der Gradtagzahlen macht.

Sie können natürlich den Zähler durch das Eichamt prüfen lassen, ist er in Ordnung, zahlen Sie die Prüfung, ist er falsch, zahlt der Versorger die Prüfung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schwalmtaler

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Jahresabrechnung nicht erklärbare zuzahlungs forderung !!
« Antwort #18 am: 18. Januar 2006, 16:20:29 »
Hallo 4audiomann,

erstellen sie eine Excelliste mit folgenden Angaben:

Verbrauch 2003/2004/2005
Zählerstand zum Anfang und Ende der Abrechnungsperiode
Abgerechnete Tage, Arbeits- und Grundpreise je Jahresrechnung

Nun mal die Endstände des jeweiligen Vorjahres mit den Anfangsständen abgleichen, ob diese identisch sind.
Komplette Rechnungen nachrechnen, ob EVU Rechenfehler gemacht hat.

Zum weiteren Vergleich sollte ein Nachbar/anderer Endabnehmer in Ihrer Näheren Umgebung mit ähnlicher Wohnung/Haus-Größe des selben Versorgers die selbe Liste erstellen.
Gruß
Schwalmtaler

 

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