@Monaco
Wo eine große Beteiligung zur Solidarisierung des Risikos und eine gute Vorbereitung gewährleistet ist (aber auch nur dort), sollte nun beim Landgericht geklagte werden, um den Verbrauchern die Ungewissheit zu nehmen und auch den Amtsgerichten zu zeigen, dass die maßgeblichen Fragen schon andernorts in der Klärung sind.
Wenn man selbst nicht klagt, tun es vielleicht andere und man nimmt selbst nicht unmittelbar am Erfolg teil.
Gefahren sehe ich persönlich bei den Amtsgerichten, wo die Richter daran interessiert sind, einen Fall schnell zu erledigen und sich möglichst nicht umffasend mit komplexer Rechtsmaterie und Tatsachenstoff zu befassen.
Deshalb müssen die Landgerichte angerufen werden, die ggf. in Kammerbesetzung entscheiden, was vorteilhaft ist, weil sechs Augen mehr sehen als zwei.
Zu warnen ist aber vor der Ansicht, man könne eine Sammelklage mal eben auf die Schnelle auf den Weg bringen, ohne sich mit der Materie in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht vertieft zu befassen.
Schließlich wird in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten.
Die Gerichte erleben so etwas bisher äußerst selten und haben deshalb wenig Erfahrung.
Dem kann nur wenig Erfolg beschieden sein, weil auf der anderen Seite nur ausgewiesene Spezialisten zum Zuge kommen, die sich seit Jahren mit allen Fragen befassen.
Sie verfügen über die informationelle und strukturelle Überlegenheit einer finanzstarken Branche.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt