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Autor Thema: nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?  (Gelesen 8007 mal)

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Offline Schwalmtaler

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« am: 25. November 2005, 09:27:35 »
Hallo liebe Rebellen und Gäste,

hat sonst schon jemand Antwort seines Versorgers auf die Frage, wer seine Zulieferer sind und welchen Anteil diese an der Bezugsmenge haben? Bitte um Meldung!

Ich habe es mittlerweile schriftlich, das mein Versorger zu 100% von RWE Rhein Ruhr beliefert wurde. Zusätzlich habe ich eine Kopie erhalten, indem die RWE meinem Versorger eine Preiserhöhung zum 01.10.05 von 0,6275 ct/kwh bestätigt. Die Erhöhung meines Gaspreises betrug gnädiggerweise (denn eigentlich wollte man ja 0,79 ct/kwh hochgehen)ebenfalls 0,63 ct/kwh.
Wer angesichts dieser Zahlen noch von einer \"billigen Preiserhöhung\" spricht, sollte für nicht mehr \"geschäftstüchtig\" erklärt werden, der er hat jeden Sinn für Realität verloren!

Offline Cremer

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« Antwort #1 am: 25. November 2005, 10:48:31 »
@schwalmtaler,

interessante Frage nach den Lieferanten.

Habe ich bisher nicht getan.

Aus dem Geschäftsbericht der SW geht nur draus hervor, dass die SW drei Einspeisepunkte in ihr Leitungsnetz haben. Die SW selbst hat auch einen unterirdischen  Gasröhrenspeicher
 
Bei der Stellungnahme der Eichdirektion wird dies aber beantwortet werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« Antwort #2 am: 25. November 2005, 14:20:05 »
Die Versorger scheinen die aktuelle Gewinnspanne wohl als gottgegeben und unumstößlich anzusehen. Mit Beharrlichkeit versuchen sie stets nur ihre aktuellen Preiserhöhungen zu rechtfertigen, ohne je auf den Gesamtpreis einzugehen. Aber gerade dieser stimmt ja nicht und wird jetzt massiv hinterfragt. Kann oder will man nicht verstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« Antwort #3 am: 25. November 2005, 14:37:53 »
@Monaco

Wenn Sie der Geschäftsführer/ Vorstand wären, Ihnen die Gesellschafter/ Aktionäre im Nacken sitzen würden, hätten Sie vielleicht auch ein anderes Verständnis.


Die in den sog. Gaspreiskalkulationen ausgewiesenen Margen sind doch so klein, dass es einem leid tun muss, mit einem Widerspruch dort noch neue Portokosten zu verursachen.

Wie sehen denn auch die Firmenzentralen aus:

Undichte Dächer, der Putz fällt von den Wänden, Linoleum auf den Gängen und Mobiliar stammen aus den 60er Jahren...

Stimmt nicht. So war es, als hier der Strom noch einheitlich acht Ost- Pfennige pro Kilowattstunde kostete.

Heute sind die Energiepreise hier höher, den Mitarbeitern wird in der Kantine auch nicht von einem Kellner aufgetragen, wie etwa in München bei E.ON Energie, Gebäude und Einrichtungen sind sehr modern.

Und die Gewinnsteigerungen lassen erkennen, dass es zumindest in diesem Bereich deutlich aufwärts geht.

Es ist wohl schlichter Neid, dass sich andere nicht daran erfreuen können, statt dessen \"billige\" Preise fordern.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« Antwort #4 am: 25. November 2005, 15:05:55 »
@RR-E-ft

Nicht vergessen sollte man auch die immensen Werbeausgaben. Durch Halle (Saale) fahren mehrere MITGAS-Straßenbahnen. Man wirbt also in der Region für ein Produkt, welches kein anderer verkaufen kann und auf das die Leute angewiesen sind. Vielleicht sollen sie zu einem höheren Verbrauch angehalten werden. Oder man benötigt noch einige Kosten aus rechtfertigungsgründen. Wie dem auch sei. Immerhin, die grauen Tatra-Züge sind Geschichte.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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nur 1 Zuliferer rechtlich statthaft?
« Antwort #5 am: 25. November 2005, 15:35:45 »
@Schwalmtaler

Es wird wohl rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn man gar keinen Lieferanten hat, weil man eben auf einer Erdgasblase sitzt und diese selbt ausbeutet.

Wenn es nur einen Vorlieferanten gibt, erhöht sich indes die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen langfristigen Bezugsvertrag mit Exklusivstellung handelt, der kartellrechtswidrig und somit nichtig sein kann.

Übrigends werden auch viele Vorlieferanten ihren eigenen Bezug bereits disversifiziert haben, von mehreren verschiedenen Vorlieferanten aufgrund eines Portfolios beziehen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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