Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVS / NVV Raum MG und Viersen  (Gelesen 9510 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« am: 13. Januar 2006, 08:37:15 »
Hallo zusammen,

habe gestern im Briefkasten einen Brief - datiert nur mit \"Januar 2006\" - erhalten, indem mir die Preiserhöhung zum 01.01.06 mitgeteilt wird.
Anscheinend macht sich auch bei Versorgern die Verunsicherung breit, ob die Veröffentlichung einer geplanten Preisänderung in der örtlichen Presse rechtlich ausreichend ist, denn wie sollte man sonst diesen Brief bewerten.

Begründung:\"Wirbelstürme, stark wachsende Nachfrage in Asien, Spekulationen, Kapazitätsengpässe der Raffinerien, die Ursachen für die stetig steigenden Energiepreise sind vielfältig. Zusammen beeinflussen sie den Ölmarkt und damit auch unsere Einkaufskonditionen für Erdgas. Unsere Bezugspreise sind im Laufe 2005 mehrfach angestiegen und haben sich gegenüber Anfang 2004 nahezu verdoppelt. Die EVS hat keinerlei Vorteile durch diese Entwicklung\".
Das glaube ich denen auch, denn sie werden zu 100% von RWE Rhein Ruhr beliefert/geknebelt. Garantiert aufgrund eines langfristigen Bezugsvertrages, der kartellrechtswidrig und damit nichtig ist!

Hat jemand auch dieses Schreiben bekommen und bisher nicht Widerspruch eingereicht? Oder bekommen nur die Protestler diese persönlichen Schreiben? Bitte um kurzes Feedback!

Brüggener

  • Gast
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #1 am: 13. Januar 2006, 15:22:17 »
Zitat von: \"Schwalmtaler\"
Hallo zusammen,

habe gestern im Briefkasten einen Brief - datiert nur mit \"Januar 2006\" - erhalten, indem mir die Preiserhöhung zum 01.01.06 mitgeteilt wird.
Anscheinend macht sich auch bei Versorgern die Verunsicherung breit, ob die Veröffentlichung einer geplanten Preisänderung in der örtlichen Presse rechtlich ausreichend ist, denn wie sollte man sonst diesen Brief bewerten.

Begründung:\"Wirbelstürme, stark wachsende Nachfrage in Asien, Spekulationen, Kapazitätsengpässe der Raffinerien, die Ursachen für die stetig steigenden Energiepreise sind vielfältig. Zusammen beeinflussen sie den Ölmarkt und damit auch unsere Einkaufskonditionen für Erdgas. Unsere Bezugspreise sind im Laufe 2005 mehrfach angestiegen und haben sich gegenüber Anfang 2004 nahezu verdoppelt. Die EVS hat keinerlei Vorteile durch diese Entwicklung\".
Das glaube ich denen auch, denn sie werden zu 100% von RWE Rhein Ruhr beliefert/geknebelt. Garantiert aufgrund eines langfristigen Bezugsvertrages, der kartellrechtswidrig und damit nichtig ist!

Hat jemand auch dieses Schreiben bekommen und bisher nicht Widerspruch eingereicht? Oder bekommen nur die Protestler diese persönlichen Schreiben? Bitte um kurzes Feedback!


Habe ich ebenfalls bekommen - gehöre aber ebenfalls in die Kategorie \"Protestler\" - da schon bei der letzten Preiserhöhung Widerspruch eingelegt.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #2 am: 25. Januar 2006, 12:31:04 »
Hallo in die Runde,

nachdem ich nun die Jahresrechnung mit einer Nachzahlung von ca. 250 € erhalten habe, denen meine Gegenrechnung und eine Überweisung von 112 € habe zukommen lassen, bin ich mal auf die Reaktion gespannt.
Die Abschlagsreduzierung wurde damals anstandslos durchgeführt.
Hatte leider aus 2004 ein Guthaben, sodass erst jetzt tatsächlich dem Versorger Geld fehlt (nach seiner Rechnung). Mit der Preiserhöhung zum 01.01.06 beläuft sich die Preissteigerung auf über 50% zu 09.04!!! Wäre schon über eine 5%-ige Gehaltserhöhung riesig erfreut, aber die gibt es genausowenig wie über 50% mehr fürs Gas!!!

Grüße aus dem scheiendem Rheinland nahe der hollänschen Grenze
Schwalmtaler

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #3 am: 03. Februar 2006, 12:14:25 »
So, nun kam die Reaktion meines Versorgers.

3 Seiten lang wurde wieder die alte Leier gespielt.
Doch einige Kleinigkeiten möchte hier hier Sinngemaß zitieren und bitte mal um Eure Meinung bzw. Einschätzung.

\"Die derzeit praktiezierte Kopplung der Gaspreise an die Heizölpreise ist nicht nur zwischen den Teilnehmernder Dt. Gaswirtschaft sondern im gesamten kontinentaleuropäischen und asiatischen Markt die anerkannte Bezugsgröße\"
Warum gestehen denn selbst Gazprom-Vorstände, das sie eine Heizölkopplung nicht für sinnvoll halten?

\"Die von den Verbraucherschutzverbänden vorgeschlagene Billigkeitskontrolle nach §315 Abs. 3 BGB verlangt die Prüfung, ob das Entgeld im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Unter Berücksichtigung des Substitutionswettbewerbs zwischen Heizöl und erdgas müssen die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigt und daher ein weiterer Maßstab angelegt werden. Das Ziel der vom Gesetzgeber entwickelten Billigkeitskontrolle im Rahmen von §315 A. 3 BGBist es nicht, von Amtswegen einen gerechten Preis zu ermitteln. Vielmehr geht es darum, festzustellen ob sich die bestimmungsberechtigte Partei noch in den Grenzen der Billigkeit bewegt. Dabei steht dem Bestimmungsberechtigten ein Entscheidungsspielraum zu. Abweichungen von 10-15% vom Mittelwert der marktüblichen Preise dürfen noch innerhalb der Grenzen der Billigkeit anzusehen sein\"
\"Der zwischen Ihne und uns abgeschlossene Vertrag zählt zu den Massenschuldverhältnissen. Es kann dem Versorger nicht zugemutet werden, jedem Tarifkunden durch Offenlegung der Kosten und Erlöse die Billigkeit nachzuweisen. Aus Gründen der gleichbehandlung können wir eine Kürzung der Rechnungsentgelte nicht aktzeptieren\"

Ist doch die Höhe, oder?

Frage mich nur, ob ich auf diesen Quatsch antworten soll (bald muss ich den 2. Ordner anlegen)?
Wenn ja, würde ich auf Gazprom-Aussage, auf §1 EnWG, und die neuesten LG Urteile verweisen.
Freue mich schon auf eure Statements
Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #4 am: 03. Februar 2006, 13:22:41 »
@Schwalmtaler


Der Versorger sagt selbst, dass § 315 BGB Anwendung findet.

Daraus ergibt sich aber auch zugleich, dass bis zum Nachweis der Billigkeit die Forderung nicht fällig ist, ihn die vollständige Darlegungs- und Beweislast trifft.


Ein Nachweis wurde bisher nicht erbracht.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #5 am: 03. Februar 2006, 14:38:29 »
Hallo Herr Fricke,

danke für ihre Antwort.

Ich schließe daraus, das ich gar nicht auf dieses Schreiben reagieren soll.
Was sollte denn der Quatsch mit der 10-15%´gen Abweichung vom Mittelwert. Nur weil alle Versorger bisher zu teuer sind, muss der preis doch nicht \"billig\" sein, oder? Außerdem fehlt in deren Ausführungen der Bezug auf §1 EnWG. Gerade dieser im Zusammenspiel mit §315 BGB ist doch unsere \"Hauptwaffe\" , oder?

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EVS / NVV Raum MG und Viersen
« Antwort #6 am: 03. Februar 2006, 14:48:14 »
@Schwalmtaler

Ganz genau.

Und der BGH bereitet uns immer weitere Freude:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2532

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2515



Freundliuche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz