Neuer Forumnutzer meldet sich:
Hallo, alle zusammen und speziell MITGAS-Betroffene,
mit Datum vom 30.03.2007 habe ich auch ein Schreiben mit der gleichen unverständlichen Mitteilung, daß ich Gas aus \"dem Niederdrucknetzkunden\" erhalte, bekommen. Aber das nur nebenbei.
Im gleichen Schreiben teilt mir MITGAS als Reaktion auf meine Korrektur der Jahresabrechnung 2006 und Kürzung der künftigen Abschläge aufgrund meines Widerspruchs gegen Preiserhöhungen zum 01.10.2004, 01.01.2005, 15.10.2005, 01.01.2006 sowie mein Verlangen nach Offenlegung der Preiskalkulation mit: \"Ein Anspruch auf Offenlegung der Preiskalkulation steht Ihnen nicht zu.\" Darauf folgen dann Zahlungserinnerung vom 24.04.07, Mahnung vom 15.05.07 und 2. Mahnung vom 29.05.07 mit Androhung der Erwirkung eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht. Ganz wohl ist mir nun nicht mit dieser Drohung. Aber bange machen gilt nicht! Wenn ich richtig im Bilde bin, muß ich nun abwarten und einem eventuellen Mahnbescheid fristgerecht widersprechen. Vielleicht könnte nochmal jemand die aktuelle Begründung (BGB, Urteile etc.) nennen, die ich dann anführen müßte?
Und kann jemand einen Hinweis geben, wo man sich über den Stand der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen MITGAS informieren kann?