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Autor Thema: MITGAS, Sachsen-Anhalt  (Gelesen 75374 mal)

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Offline Cremer

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #60 am: 04. Dezember 2006, 11:12:15 »
@Monaco,

kann mich Ihrer Meinung nur anschließen.

Wer den Abrechnungmodus 1.1. bis 31.12. hat, "schiebt" zunächst das "Problem" der Mehrwertsteuer auf 1 Jahr hinaus.

Wichtig ist dabei nur, dass wirklich dem Versorger auch zum 31.12.06 eine Zählerablesung übermittelt wird. Unsere SW KH haben im November abgelesen. Bis zum 31.12. erfolgt eine maschinelle Hochrechnung.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gastrom

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #61 am: 05. Dezember 2006, 22:50:20 »
Also, gegen die Erhöhung der gesetzlichen Mwst. können wir leider nichts machen. Deshalb habe ich MITGAS mitgeteilt, dass ich meinen monatlichen Abschlag ab 01/07 entsprechend anpasse. Da mein Versorger die von mir erteilte, aber auf der Grundlage der Preise vom 31.12.2004 beschränkte Einzugsermächtigung "vorsorglich einer Rücklast ...  gelöscht" hat, läuft ein entsprechender Dauerauftrag schon seit März diesen Jahres.

Bezüglich der Netto-Preise habe ich widersprochen, da ich diese nach wie vor  für unbillig gem. § 315 BGB halte.

Mit freundlichen Grüßen

Gastrom

Offline Monaco

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #62 am: 06. Dezember 2006, 21:32:01 »
@gastronom

Dann hatte man Sie wohl auch "umgruppiert"?
Den Tarif "Treue-Paket" möchte man den "Widersprüchlern" ja nicht mehr zubilligen. Den Tarif "Classic" - nach dem man uns jetzt abrechnet - hatten wir jedoch niemals bestellt (vereinbart). Auch hat man uns den "alten" Tarif niemals rechtswirksam gekündigt. Zumindest steht das Wort "Kündigung" nirgens.
So rechnet man uns nicht nur zu falschen Preisen ab, sondern auch zu einem falschen Tarif und hat auch die letzten Abschläge falsch verrechnet. Noch falscher geht es also kaum noch...
Nun hat man wohl nur noch ca. 6 Wochen um Klage einzureichen, damit die Frist des Mahnbescheids nicht erlischt. Natürlich könnte man danach einen neuen erlassen und danach noch einen ...
Dummheit wird durch Wiederholung nur nicht gescheiter (siehe zweiwöchentliche Mahnungen).

Das Problem Mehrwertsteuer sehe ich übrigens genau so wie Sie.

Harren wir also der Dinge, die da kommen - oder aber auch nicht ...

Fröhliche Adventszeit

Monaco.

Offline Cremer

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #63 am: 06. Dezember 2006, 22:37:58 »
@gastrom,

eine Anpassung der Abschläge wegen der Märchensteuer würde ich nicht machen, wäre mir "zuviel Arbeit"

Es wird ja doch am Ende abgerechnet, da kommt es auf 3% mehr oder weniger nicht drauf an.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #64 am: 14. Dezember 2006, 15:04:56 »

Offline RR-E-ft

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Offline Monaco

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #66 am: 27. Dezember 2006, 20:49:17 »
Möge man doch das Leitungsnetz verkaufen, wenn es zu unrentabel wird. So lange dies nicht geschieht, wird es wohl noch genügend zum Konzernergebnis beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #67 am: 27. Dezember 2006, 21:24:11 »
Das ist ja eine tolle Geschichte, um die Preise (Preishöhe) zu rechtfertigen um keine Absenkungen vorzunehmen. :evil:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Offline Monaco

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #69 am: 24. Januar 2007, 17:29:45 »
Neuigkeiten von MITGAS


Liebe Mitstreiter,

ziemlich genau 1 Jahr nach Kündigung unseres Sondervertrages "Treuepaket" wegen angeblicher Unmöglichkeit, einen begrenzten Abschlagsbetrag einzuziehen, schreibt man nun:

"Wir kommen aber Ihrem Wunsch nach, keine höheren Abschläge zahlen zu wollen und haben Ihren Abschlag ab Dezember 2006 über (40,00 Euro weniger als ursprünglich verlangt) in unserem Abrechnungssystem hinterlegt. Die Fälligkeit des bisherigen Abschlags bleibt bestehen. Damit bewilligen wir nicht Ihren Einspruch zur Preiserhöhung. Der offene Betrag ist mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung fällig. Bitte beachten Sie, dass es durch die Abschlagsreduzierung zu einer erhöhten Nachzahlung kommen kann."

Wenn es nun scheinbar so einfach ist, den Abschlagsbetrag im System zu korrigieren, weshalb war es dann im vergangenen Jahr nötig, den Vertrag zu kündigen? Bin auf die MITGAS-Antwort schon gespannt.

Gibt es da nicht im BGB einen § der sich mit "Schikane" befasst? Könnte doch beinahe auf diese hinauslaufen, oder?

Wie dem auch sei, bis November bleiben uns nun Mahnungen - zumindest für die aktuelle Abrechnungsperiode - erspart.


Mit freundlichen

Monaco.

Offline Cremer

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #70 am: 24. Januar 2007, 23:26:22 »
@Monacao

§ 226 BGB Schikaneverbot :wink:

Da würde ich an Ihrer Stelle auch mal nachfragen
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Offline gastrom

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #72 am: 26. Mai 2007, 23:07:08 »
Hallo Ihr Mitstreiter,

wir haben lange nichts von uns und auch nichts von unserm MITGAS gehört.
Zum Pfingstfest sollten wir alle mal schmunzeln:

MITGAS teilte mir letztens u.a. folgendes mit:

""Wir liefern Ihnen gemäß unserer Vertragsbeziehung Erdgas nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetzkunden" (GasGVV)""

Nun frage ich mich schon die ganze Zeit, welcher Niederdrucknetzkunde mich da wohl beliefert. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ein Frohes Pfingstfest wünscht
gastrom

Offline hantschmann

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #73 am: 31. Mai 2007, 09:33:42 »
Neuer Forumnutzer meldet sich:
Hallo, alle zusammen und speziell MITGAS-Betroffene,
mit Datum vom 30.03.2007 habe ich auch ein Schreiben mit der gleichen unverständlichen Mitteilung, daß ich Gas aus \"dem Niederdrucknetzkunden\" erhalte, bekommen. Aber das nur nebenbei.
Im gleichen Schreiben teilt mir MITGAS als Reaktion auf meine Korrektur der Jahresabrechnung 2006 und Kürzung der künftigen Abschläge aufgrund meines Widerspruchs gegen Preiserhöhungen zum 01.10.2004, 01.01.2005, 15.10.2005, 01.01.2006 sowie mein Verlangen nach Offenlegung der Preiskalkulation mit: \"Ein Anspruch auf Offenlegung der Preiskalkulation steht Ihnen nicht zu.\" Darauf folgen dann Zahlungserinnerung vom 24.04.07, Mahnung vom 15.05.07 und 2. Mahnung vom 29.05.07 mit Androhung der Erwirkung eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht. Ganz wohl ist mir nun nicht mit dieser Drohung. Aber bange machen gilt nicht! Wenn  ich richtig im Bilde bin, muß ich nun abwarten und einem eventuellen Mahnbescheid fristgerecht widersprechen. Vielleicht könnte nochmal jemand die aktuelle Begründung (BGB, Urteile etc.) nennen, die ich dann anführen müßte?
Und kann jemand einen Hinweis geben, wo man sich über den Stand der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen MITGAS informieren kann?
ha

Offline gastrom

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MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #74 am: 08. Juni 2007, 23:20:48 »
@hantschmann,

nachdem ich die Jahresrechnung 2005 auf das Preisniveau 12/04 gekürzt habe, erhielt ich Zahlungserinnerung, Mahnung und diverse 2. Mahnungen (8 an der Zahl). Dann kam der gerichtl. Mahnbescheid. Ich widersprach dem Anspruch insgesamt, indem ich ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle gemacht habe. Eine gesonderte Begründung habe ich nicht gegeben, ist wohl auch nicht zwingend notwendig. Seitdem sind 8 (!) Monate verstrichen. In der Zwischenzeit habe ich auch die Jahresrechnung 2006 auf die gleiche Weise \"bereinigt\". Daraufhin kam in dieser Woche die 14.(!) 2.Mahnung mit dem bekannten Text. Aber damit kann ich leben.  :)

Grüße von Gastrom

PS: Die Reihenfolge der Versorger in alphabethischer Reihenfolge find ich gut. Vorher musste ich immer so lange suchen.

 

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