Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: MITGAS, Sachsen-Anhalt  (Gelesen 70698 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #45 am: 23. Juli 2006, 21:48:03 »
@Monaco,

dann ist es ein Geschäftsanschluss?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Gare

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #46 am: 23. Juli 2006, 22:10:28 »
Zitat von: \"Monaco\"
@cremer
-----------
Vermutlich bin ich dann auch nur allein Vertragspartner, auch wenn meine Frau sicher mehr Gas (Wärme) verbraucht ... :P


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.


das haben die frauen ja so ansich, sollen auch eher frieren.
 :D
Auch wenn Du der eigentliche Vertragspartner bist, mach den Widersruch
für Deine Frau auch mit. Das macht Dir doch nichts aus und dem Gericht
ist es nicht prüfwürdig, wer von euch im Vertrag steht.
Das sind zwei Vorgänge, und erst bei zugestellter Vollstrechung bei Deiner Frau zu reagieren,  muß doch nicht sein.
Ob Du die Sachlage nur in Deinem Widerspruch zweckdienlich anbringen kannst, mag ich nicht beurteilen. Geh auf Nummer sicher.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #47 am: 24. Juli 2006, 09:19:28 »
Wenn man bei dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages für das traute Heim bereits verheitet war, so werden aus einem solchen Vertrag gem. § 1357 BGB beide Ehegatten zugleich berechtigt und verpflichtet. Dies gilt nicht bei Lebensgemeinschaften (vgl. etwa das Urteil des LG Verden).

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #48 am: 26. Juli 2006, 12:35:41 »

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #49 am: 13. August 2006, 18:08:56 »
Aktuelles von der MITGAS-Homepage:

Jetzt Heizung auf Erdgas umstellen
Über 65% sparen - Erdgashausanschluss ab 659,- €

Wenn Sie jetzt Ihre Heizungsanlage von Öl, Flüssiggas, Festbrennstoff oder Strom auf Erdgas umstellen, zahlen Sie für einen Standartnetzanschluss nur 1.158,84 €. Schließen Sie gleichzeitig einen Gasliefervertrag mit uns ab, können Sie sich außerdem einen Umstellungszuschuss von 500,- € sichern.
Rufen Sie uns an: ...


Hausanschlüsse im Sommerschlussverkauf ...

Soviel zur Gleichbehandlung aller Kunden. Soviel auch zur Trennung von Netz und Vertrieb.

Was ist außerdem ein Standartnetzanschluss. Kann und darf es einen solchen überhaupt geben?


Mit freundlichen Grüßen


Monaco

Offline Gare

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #50 am: 25. August 2006, 19:34:16 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Die Reihen fest geschlossen:

http://www.hallanzeiger.de/verbrauchertipps/news_id061142/gaspreiserhoehung.htm


 :D da hab ich mir schon entsprechende Gedanken gemacht.  :idea:  
schon klar was auch gemeint war, bitte hierzu  :arrow: pn beachten :!:

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #51 am: 21. September 2006, 14:27:18 »
Nachdem es lange Zeit ziemlich still war um MITGAS (die Ruhe vor dem großen Strum?) unterbreitet das Unternehmen nun ein Festpreisangebot und eröffnet den Wettbewerb in Köthen (und Umgebung):

http://www.mitgas.de/presseservice/pressemeldungen.php?id=94

Selbst wenn wir die §§ 307 und 315 einmal außen vor lassen, wer wäre denn so töricht, sich für den höchsten Preis für 1 Jahr zu binden?

Auch wenn niemand wissen kann, ob die derzeitige Entspannung der Energiepreise von langer Dauer ist, bleibt doch die Hoffnung, dass die Preise (auch für die Nichtverweigerer) einmal wieder sinken werden.

Dabei ist MITGAS hier gar kein Vorwurf zu machen. Anbieten kann man vieles. Zu einem Vertragsabschluss gehören jedoch immer mindestens 2.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Marc

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #52 am: 26. September 2006, 10:04:51 »
In den Sturm scheint die MITGAS nun aber zu geraten. Die von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt koordinierte Sammelklage schreitet voran. Mein "Mitgliedsbeitrag" beispielsweise ist längst überwiesen und die Vollmachten sind erteilt. Sehr erfreulich, dass ein doch sehr umfassend informierter und "rühriger" Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt wurde. :D

Als Antwort (?) kam nun "endlich" der gerichtliche Mahnbescheid.

Vielleicht von allgemeinem Interesse: Viele Gaspreisrebellen haben doch ein bisschen "Angst", sobald etwas vom Gericht oder Inkassobüro im Briefkasten liegt. Ob Sie sich durch Beteiligung an einer Sammelklage (es laufen ja in immer mehr Gegenden welche an) etwas mehr Sicherheit und Beruhigung "erkaufen" können?

Viele Grüße!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #53 am: 26. September 2006, 11:28:30 »
@Marc

Zur Sammelklage und deren Stand hier bitte nichts weiter ins Forum einstellen.

Wer sich an der Sammelklage der VZ beteiligt und nun einen gerichtlichen MB zugestellt bekommen hat, der wende sich damit bitte umgehend an die VZ in Halle. Dieser ist eine Kopie des MB zu übersenden.

Nicht vergessen, fristgemäß Widerspruch einzulegen !


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #54 am: 26. September 2006, 16:04:48 »
@Marc

Da hat MITGAS die "Mahnbescheid-Aktion" ja ziemlich gestreckt. Wir haben unseren bereits am 22.07.2006 erhalten - also vor mehr als 2 Monaten. Immerhin scheint man die Sache bei MITGAS wohl bis zum (vielleicht bitteren) Ende durchzuziehen.

Seit unserem Widerspruch herrscht jedoch eine gewisse Funkstille, einmal abgesehen von den regelmäßigen zweiwöchentlichen 2. Mahnungen. Dafür kann man bei MITGAS jedoch bestimmt selbst nichts, das macht der Computer von ganz allein ... Möglicherweise kann oder will man diese unsinnige Mahnerei auch nicht stoppen. Mahnen ist ja auch nicht verboten. Jedoch:

Kennen Sie vielleicht jemand, der nach 10 ignorierten Mahnungen plötzlich die 11. bezahlt?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #55 am: 26. September 2006, 17:53:35 »
@Monaco,

natürlich kann MITGAS was unternehmen, um die Mahnungen im Rechnersystem abzustellen. Seien Sie doch nicht so mitfühlsam :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #56 am: 09. Oktober 2006, 10:22:08 »

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #57 am: 10. Oktober 2006, 08:20:33 »
Man könnte sich die Frage stellen, warum MITGAS ausgerechnet Köthen und Umgebeung beliefern möchte. Ein Blick in die WDR-Preistabelle gibt leicht Antwort. Scheinbar sind die Köthener Stadtwerke (Köthen Energie) der teuerste Anbieter in Sachen/Sachsen-Anhalt. Da kann man schon mal ein Angebot unterbreiten, ohne die Preise insgesamt gleich kaputt zu machen. Immerhin könnten Köthener Kunden jetzt 62,- € pro Jahr sparen, wenn man vom Musterverbrauch 20000 kWh ausgeht.

Allerdings könnten MITGAS-Kunden unter gleichen Voraussetzungen 262,- € sparen, wenn man sich von den Stadtwerken Cottbus beliefern lassen könnte. Diese Art Wettbewerb möchte man nun aber schon gar nicht haben. Da dürfte schon VNG ein gewichtiges Wörtchen mitsprechen ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #59 am: 03. Dezember 2006, 19:33:17 »
Mitgas-Sonderverträge zielen in Großen und Ganzen auf die ABGasV ab. Darüber hinaus ändern sich nur Kündigungsfristen, ggf. Zahlung per Lastschrift etc. In den ABGasV steht nichts von "Preisanpassung bei MwSt.-Erhöhung" o.ä. Laut ABGasV gilt der jeweils aktuelle Preisaushang.

Da die Preisklausel wohl insgesamt unwirksam ist, sollte man sich jetzt fragen, ob die erhöhte Mehrwertsteuer ab 01.01.2007 überhaupt zu zahlen ist? Schließlich gehen wir doch davon aus, dass wir "damals" einen Fixpreisvertrag abgeschlossen haben und der aktuelle Preisaushang eben gerade nicht gilt!

Wie wäre jetzt zu verfahren?
Mit der Nichtzahlung der MwSt.-Erhöhung würde man wohl weiter Öl ins Feuer gießen. Duch Zahlung der MwSt.-Erhöhung würde man zumindest ein kleines "Entgegenkommen" demonstrieren. Bei allem Preisprotest: Für die MwSt.-Erhöhung können die Energieunternehmen selbst wohl ausnahmsweise einmal nichts.

Würde mich über Meinungen hierzu freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz