Energiepreis-Protest > EWE

EWE

<< < (18/79) > >>

mazze:
Diese Standartbausteine sind der letzte Dreck

Jede Freiheit - auch die auf Meinungsäußerung - muss notwendigerweise dort ihre Grenze finden, wo andere beleidigt werden und ihrerseits in ihren geschützten Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden.

Deshalb bestehen auch Grundrechte nicht schrankenlos (wobei auch deren Beschränkungen wieder Schranken unterliegen).


aber auch eine Mahnung an unsere Freiheit.
Sie, Herr Fricke, sollten mit diesen Worten nicht leichtfertig umgehen.

Aber das ist doch Ihr Naturell, oder?

RR-E-ft:
@mazze

Ich kann Ihnen nicht  folgen....

uwes:
Es fällt mir schwer, solche Statements ernst zu nehmen.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=11062#11062

@Fricke
Danke hierzu: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=11071#11071

advocat:
So interessant und sicher auch verlockend es ist, sich auch allgemeinpolitisch zu äußern, glaube ich, daß es für alle Interessierten dieses Forums am meisten bringt, möglichst \"dicht am Thema\" zu bleiben.

Und ich stimme der Ansicht ausdrücklich zu, daß man nur vergleichen sollte, was sich auch miteinander vergleichen läßt.

Die Medien im Deutschland des Jahres 2006 allerdings mit eindeutig besetzten Begriffen aus der Zeit zwischen 1933-1945 zu bezeichnen, stellt letztlich eine Verharmlosung der damaligen Verhältnisse dar.

Im Unterschied zu damals gibt es heute jedenfalls die Möglichkeit, sich entsprechend durch Nutzung verschiedener Medien selbst eine (andere) Meinung zu bilden.

Schöne Grüße aus Harpstedt

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-


K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt

RenateP:
Hallo @all,
hallo @hollmoor,

ich habe nun fleißig im Forum gelesen, weiß aber nicht so recht, ob ich die Situation richtig einschätze und bitte deshalb um Rat, zumal ich die Prozedur auch für meine Mutter durchführe. :?

Widerspruch gegen alle Erhöhungen seit 09/2004 legte ich mit dem Musterbrief ein. Jetzt kam die Abrechnung, zu neuen Preisen. Die EWE errechnete, dass ich nachzahlen muss und veranschlagte einen höheren Abschlag.

Ich widersprach der Erhöhung zum 01.02.2006 (Musterbrief).

Gegen die Jahresabrechnung legte ich für mich formlos Einspruch ein und bezog mich auf meinen Widerspruch.  Laut meiner Berechnung habe ich ein Guthaben. (Ich habs mit der Rechnerei nicht hinbekommen, leider.) Die EWE bat ich um Erstattung und bot Verrechnung mit der nächsten Lastschrift (zum 01.03.2006) an. Eine Frist setzte ich nicht.

Aber die beiden Schreiben gab ich hier im Büro ab und zu weit ist der Weg nach Oldenburg:
Die EWE hat inzwischen den erhöhten Abschlag und die von ihr ermittelte Nachzahlung abgebucht.

Und jetzt weiß ich nicht recht weiter.

1. Darf ich die Lastschrift zurückgeben, ohne dass ich es zuvor ausdrücklich angekündigt hatte?

2. Ich darf nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnen, die EWE schon - ok. Aber: Wenn ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen kann, weshalb nicht auch eine oder zwei weitere? So käme ich dann doch auf den von mir errechneten Guthabenbetrag.

3. Wie kriege ich raus, welche KW-Angabe zu meiner Heizung gehört? Und warum reicht es nicht, wenn ich bloß vom abgelesenen Verbrauch ausgehe?

4. Excel kann ich nicht. Gibt es irgendwo auch einen Musterbrief als Word-Dokument? Sorry, aber ich kann nichts finden. :shock:

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
 
Gruß

RenateP

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln