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EWE

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Stefano:
In meiner Jahresabrechnung wurde mein Widerspruch erwartungsgemäß auch nicht berücksichtigt. Die Mahngebühren sind als Zusatzkosten deklariert.

Wie auch immer: Das \"berichtigen\" der Jahresabrechnung wird nun, beim zweiten mal, noch schwieriger. Nächstes Jahr, nach der Preisanhebung im Februar und die, die vielleicht nochmal dazu kommen, noch komplizierter.  :(

Wie lange dauert das eigentlich noch bis endlich mal eine Klärung der Sache in Aussicht ist? Langsam verliere ich Mut und Nerven.

Cremer:
@Stefano,

nur nicht die Geduld verlieren.

Ich sitze so etwas aus.

Schließlich will der Versorger ja etwas und nicht ich!!

Zwischenzeitlich steigt der Versorger auch nichtm ehr richtig durch bei 3 Liegenschaften von mir.

Er schickt jetzt nicht mehr Einzelbriefe sondern für alle 3 Liegenschaften zusammen.

Das muss ich ihm wieder austreiben!! Er muss lernen.

Schließlich sind es 3 getrennte Vorgänge/Kundennummern

Aber bei dem Anfall von Schreiben etc. haben die SW vermutlich logistische Probleme.

biene:
@ stefano

komm - nicht aufgeben - wenn Du schon so denkst - haben sie genau das erreicht - was sie wollen - willst das wirklich denen gönnen?

Die sollen endlich mit offenen Karten spielen!

Gruß Biene

mazze:
VERFÜGUNG „Das Gericht hat uns nicht gehört“, betont Vorstand Brinker

Dem Versorger war untersagt worden, einer Kundin den Gashahn abzusperren, um Außenstände einzufordern.

Oldenburg / GA - Die EWE AG will gegen die ihr zugestellte einstweilige Verfügung des Landgerichtes Oldenburg Rechtsbehelfe einlegen. Das kündigte Vorstandsvorsitzender Werner Brinker jetzt an.

Wie berichtet, hatte das Gericht dem Antrag einer Oldenburger EWE-Kundin stattgegeben. Dem Unternehmen wurde untersagt, der Frau die Gasversorgung zu sperren, weil diese sich geweigert hatte, die letzten Gaspreiserhöhungen zu zahlen. Die daraus resultierenden Außenstände dürften nicht mit einer Sperrung eingefordert werden, so das Gericht. Zunächst sei die Angemessenheit der Preiserhöhungen nachzuweisen.

Brinker betont, die EWE sei vom Landgericht in dieser Sache nicht angehört worden. Eine mündliche Verhandlung habe es nicht gegeben. Daher werde die EWE Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Gleichzeitig kündigte Brinker an, dass die EWE die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung nachvollziehbar darlegen wolle.

mazze:
Zwei zu null gegen EWE

Teil II Papenburg/Oldenburg
Verbraucherin im Radio als säumig diffamiert.

Das Mahnverfahren gegen die Kundin sei eingeleitet worden, weil sie auch die alten Beiträge nur wechselhaft gezahlt und Aussenstände auch durch nicht bezahlte Abschläge hätte, betonte Konzernsprecher Daniel Waschow und wiederholte diese Aussage auf NDR 1.

Das ist sachlich und rechtlich falsch, versicherte RA Dr. Ralf Molzahn von der Papenburger Kanzlei Dr. Remmers und Partner.

Hinzu sei der Umstand gekommen, daß sie im Radio mit Namen und Wohnort genannt wurde.

Weil die EWE laut Dr. Molzahn die Möglichkeit einer Widerrufserklärung ignorierte, hatte er eine zweite einstweilige Verfügung beim Landgericht Oldenburg (AZ. 5 O 629/06 gegen das Unternehmen erwirkt.

Der EWE ist nunmehr untersagt, derartige oder ähnliche Äußerungen über die Antragstellerin zu tätigen oder zu verbreiten.

Anmerkung von Mazze

Jetzt bin ich mal gespannt auf die weitere Verlautbarung von
Dr. Werner Brinker... er wäre trotz \"Wiederufsaufforderung\" nicht angehört worden, weil der Anwalt zu schnell war....

Die machen sich immer lächerlicher.

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