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EWE

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RR-E-ft:
Neue Runde vor dem LG Oldenburg:

EWE soll gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt haben:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2770

Alte Dame soll wohl, wenn es nach dem Unternehmen ginge, zahlen oder frieren.

Gut, dass es Gerichte gibt.

biene:
es wird immer heftiger:

soeben erhalte ich das Schreiben der EWE mit Datum 2. März!

4 Seiten! - damit ist ein Kontoauszug beigelegt worden - wo mir auffällt - das z.B. plötzlich  schon 5x Mahngebühren berechnet wurden, die ja gar nicht berechtigt sind! - auf meiner alten Abrechnung stand ein ganz anderer Betrag! ( 10 € weniger!) :?:

zum Schreiben selbst:

Bestätigung des Schreibens,
allgemeine Anreden und Ziele etc.
Hinweis auf meinen Widerspruch gegen die Preiserhöhungen nach § 315 BGB.

Bundeskartellamt sorgt im Bereich Energie für alle Kunden dafür dass kein preismissbrauch erfolgt. EWE hat  immer über die Preiserhöhungen informiert usw......

Dann:  \"In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf eine Ende Dez. 2005 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg aufmerksam machen: Das Gericht hat die Klage eines EWE-Kunden der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 1. Sept. 2004 unangemessen hoch war - kostenpflichtig abgewiesen. In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondern auch zu den günstigsten in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht ! dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen!.

Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter kontte die Auffassung des Klägers nicht bestätigungen und gab der EWE Recht, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. Sept. 2004 angegeben hatte!

Unseres Erachtens folgt aus beiden Gerichtsurteilen , dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalben weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und bitten Sie von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren bei dem zusätzliche Kosten enstehen.

Sie vertreten in Ihrem Schreiben die Auffassung, dass unsere Jahresrechnung nicht ordnungsgemäß fällig gestellt sei und berichtigt werden müsse. Dieser Auffassung können wir nicht folgen - unsere Rechnung ist fällig. Bitte haben sie verständnis dafür, dass wir Ihrer Forderung die aus der Preiserhöhung resultierenden und bis heute unbezahlten Mehrkosten nicht weiter anzumahnen, nicht nachkommen werden. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Preise nicht unrechtmäßig überhöht und damit fällig sind. Daher fordern wir Sie erneut auf, den fälligen Betrag an uns zu zahlen. Sollten Sie den fälligen Betrag nicht begleichen, so werden Sie weiterhin das Mahnverfahren durchlaufen. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren und von Ihnen zu tragen sind. Zu Ihrer Informatioen legen wir diesem Schreiben einen aktuellen Kontoauszug bei. ( liegt bei)

Trotz des Nachteils der Flächenversorgung bieten wir unseren Kunden regelmäßig günstigere Preise und Bedingungen als andere Unternehmen.... ( Anlage Preisvergleiche)

Uns ist bewußt, dass Öl und Gaskunden stark durch steigende Energiekosten belastet sind. Als Händler von Erdgas können wir die Verteuerung zwar etwas dämpfen - aber nicht komplett verhindern. Wie bei den zurückliegenden Preiserhöhungen gibt EWE auch jetzt nur einen Teil der stark gestiegenen Erdgas-Bezugskosten an die Kunden wieter (?) Durch die positive Entwicklung in anderen Geschäftsbereichen wie der Erdgas - Eigenproduktion kann EWE die Preisentwicklung ein wenig abfedern.-

Abschliessend möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln - Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wg. überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht......



Mir fällt bei diesem Schreiben z.B. auf - dass angeblich ja nicht bekannt ist - das neue Urteil vom Landgericht Oldenburg.
Schriftlich Kontra geben??

Biene

Cremer:
@biene,

Gib der EWE kontra mit einem Schreiben

Weis daraufhin, dass die Darstellung in dem Schreiben falsch ist. Zitiere die neueste Entscheidung des LG Oldenburg 9 T 137/06 vom 15.2.06 hin.

dieter potthoff:
@biene


bei mir verhält sich die EWE anders.

Habe am 2.09.05 und 02.02.06 mit Musterschreiben gemäß § 315 BGB widerspruch eingelegt.

Als Anwort kam das hier schon mehrfach zitierte \" Bla-Bla-Schreiben \".

Habe die letzte geforderte Abschlagszahlung - Ende 2005 - nicht ausgeführt um keine Überzahlung zu leisten.

Per 23.10.05 kam die Jahresrechnung. Mein Widerspruch wurde nicht berücksichtigt. Also die Erhöhungen wurden in Rechnung gestellt.

Habe der EWE schriftlich migeteilt das die Rechnung wegen eingelegten Widerspruch fehlerhaft sei und habe selber nach alten Preisen abgerechnet und überwiesen.

Seit Oktober 2005 zahle ich monatlich nur noch nach tatsächlichen Verbrauch nach alten Preisen.
Also keine Einzugsermächtigung , kein Dauerauftrag sonder Einzelanweisung.

Eine Mahnung habe ich noch nicht erhalten.

Warum verfährt die EWE nicht bei allen Kunden gleich?

MfG
dieter

Cremer:
@dieter potthoff

auch bei uns ist das gleiche Spiel,

die SW KH verfahren bei einigen Kunden auch anders.

Liegt vielleicht daran, dass die Rechnungsabteilung/Forderungsabteilung mit Frau Hartmann an der Spitze hausintern noch nicht richtig vom Geschäftsführer gebrieft wurde.

Gerade vorgestern mußte ich wieder hilfreich einem Mitglied von uns argumentativ/schriftlich zur Seite stehen.

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