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EWE

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RR-E-ft:
Die Entscheidung des LG Oldenburg kann wohl nicht durch das Amtsgericht aufgehoben worden sein.

Wegen der behaupteten Entscheidung des Amtsgerichts wenden Sie sich vertrauensvoll an EWE.

In der Pressemitteilung des LG Oldenburg heißt es eindeutig:

Durch Beschluss vom 15.02.2006 (Az.: 9 T 137/06) hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg u. a. entschieden, dass der Kunde die Zahlung des vom Versorgungsunternehmen einseitig festgesetzten erhöhten Leistungsentgeltes mit der sog. Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung verweigern kann, solange das Versorgungsunternehmen dem Kunden nicht den Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhebung erbracht hat.

Der entsprechende Nachweis ist also eindeutig dem Kunden gegenüber  -und keinem sonst - zu erbringen.

Wenn EWE sich schon mit seinen Kunden auf eine juristische Diskussion einlässt, dann müsste man fragen, wie man auch noch die Rechtsausführungen in den Urteilen des LG Mannheim und OLG Karlsruhe wegzudiskutieren gedenkt, aus denen eindeutig wie klar hervorgeht, dass zum Nachweis der Billigkeit von Erdgaspreisen die Preiskalkulation offen zu legen ist:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=7E1F473221EB4D198733FCD514145507&docid=189307


Im konkreten Fall sei eine Billigkeitskontrolle der Preisbestimmung der Klägerin nicht möglich gewesen. Denn diese sei ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen, rügten die Richter. Die Klägerin hätte vortragen müssen, welche Kosten ihr durch die Belieferung der Beklagten entstanden seien. Auch hätte sie vortragen müssen, welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals mit dem der Beklagten berechneten Preis habe erzielen wollen. Die Darlegung, im Vergleich zu anderen Monopolunternehmen im Erdgasbereich unterdurchschnittliche Preise zu fordern, genüge diesen Anforderungen nicht. Schließlich sei es denkbar, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprächen, heißt es in der Entscheidungsbegründung.



Womöglich  trifft man dann auf die solche Aussage wie die, EWE sei aber doch gar kein Stadtwerk. Das gelte nur für Stadtwerke. Davon steht nichts in den Urteilen.....

Eine solche Diskussion ist vollkommen unbehelflich.

jroettges:
Vielen Dank Herr Fricke,

Nach den Diskussionen und den Entscheidungen der BNA zu den Netznutzungsentgelten scheint mir ein Satz aus dem Karlsruher Urteil besonders interessant "...Schließlich sei es denkbar, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprächen, heißt es in der Entscheidungsbegründung. " Wie wahr. Sie können es nie gewesen sein, denn sie waren und sind zumindest bezüglich des Anteils der NNE überhöht und damit unbillig!

uwes:
Hier kann man nach Auffassung der EWE nachlesen, dass man nun wirklich günstig ist. (Wirklich?)
Woher das AG Meppen diese unendliche Weißheit nimmt, wird aus der PM leider nicht deutlich.
http://www.ewe.de/363_6007.php?navpoint=10.30

Der Richter wurde wohl nicht über die Rechtsprechung im Detail aufgeklärt.

Löblich ist die Kenntnis der Politik von der aktuellen Rechtsprechung.:)
http://www.cdu-leer.de/presse2006kv/presse2006.htm
Dort unter:
CDU Kreistagsfraktion:
Dieter Baumann zum EWE-Kommentar über das Urteil des Amtsgerichts Leer:
„Gesamtlage der juristischen Auseinandersetzung sieht anders aus.“
14. August 2006

ist folgendes zu lesen:

„Wenn jetzt das Amtsgericht Leer zum 2. Mal in einer EWE-Gaspreisklage für die EWE entschieden hat, verkauft EWE-Chef Dr. Brinker dieses gleich als weiteren Erfolg, obwohl bundesweit immer mehr Obergerichte gegen die Versorger entscheiden. Dr. Brinker hat damit die Gesamtlage auf dem Feld der juristischen Auseinandersetzung völlig übersehen – oder will sie nicht zur Kenntnis nehmen.“ So kommentiert der CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzende und EWE-Kritiker Dieter Baumann, Moormerland die Pressemitteilung der EWE.
Das neuerliche Urteil des Amtsgerichts Leer sei so erwartet worden, da es vor etlichen Monaten schon einmal so entschieden habe, so Baumann. Viel wichtiger seien aber die sich inzwischen häufenden Urteile und Beschlüsse mehrerer Obergerichte, die teilweise die Geschäftsbedingungen der Versorger als rechtswidrig ansehen, teilweise die Offenlegung der Kalkulationen fordern und teilweise die Ungültigkeit der Preiserhöhungen zum Inhalt haben, betont Dieter Baumann.
„So lange wir kein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs vorliegen haben, sollte sich die EWE nicht sicher fühlen,“ erklärte der EWE-Kritiker.
Besonders ärgerlich sei in der Pressemitteilung der EWE die Erklärung Dr. Brinkers, die EWE sei kundenfreundlich und tue alles, um die Entwicklungen auf den Energiemärkten zumindest teilweise aufzufangen. Baumann: „Dass diese Äußerung falsch ist, beweist der im Strom- und Gasbereich erneut gestiegene Gewinn der EWE.“

biene:
hallo zusammen,

kaum zurück - schon wieder negative Post :(

Die EWE hat immer noch nicht den Widerspruch von 2004 von uns akzeptiert - und uns eiskalt die überhöhte Rechnung "serviert" - inzwischen wurde es schon abgebucht - weil wir sonst den Sondertarif nicht bekommen .
und der nächste Hammer: - eiskalt wurde er Abschlag erhöht - obwohl das gar nicht nötig wäre! -
Sollte man erst die EWE schriftlich wg. Widerspruchs informieren oder gleich per Bankstorno machen - weil mir kaum noch Zeit bleibt....

Was meint ihr?

Übrigens - letztes Jahr haben sie die "Stornierung + Neuberechnung" nicht akzeptiert und haben zuzätzlich noch Mahnkosten draufgehauen - was ja auch nicht gestattet ist!

Gruß Biene

Stefano:
Ich habe der EWE schon lange die Einzugsermächtigung entzogen, läuft alles per Dauerauftrag.

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