Energiepreis-Protest > EWE
EWE
gasol:
Trotz Urteil des LG Oldenburg im Februar 2006 hat die EWE erneut einer Gaskundin die Versorgungssperre mit konkreter Datumsnennung angekündigt.
Mit o.a. Urteil war der EWE für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, im Fall der Nicht-Beitreibung Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht worden.
Die Kundin hat mit unserer Hilfe die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Schutzschrift durchgeführt.
Inzwischen hat sich die EWE schriftlich entschuldigt und die Sperrandrohung als gegenstandslos zurück genommen.
Sollte hier nur mal wieder jemand eingeschüchtert werden?
Mit freundlichem Gruß
gasol
Stefano:
Mich hat EWE bis jetzt, abgesehen von den Mahnungen, in Ruhe gelassen. Wonach suchen die sich eigentlich die Kunden aus, die diesen Einschüchterungen ausgesetzt sind? Gibt es da ein Muster?
RR-E-ft:
@Stefano
Mit Ihrer Frage sollten Sie sich vertrauensvoll an die EWE wenden.
Zum Einschüchtern bedarf es auch jemandes, der sich einschüchtern lässt.
Kandidat könnte sein, wer schon vorher ängstlich in Foren rumfragt.
Einen solchen könnte man sich aussuchen.
Übrigends:
Das Amtsgericht in Fürstenwalde hat nach Informationen der Verbraucherzentrale Brandenburg am 16.08.06 eine einstweilige Verfügung wegen Sperrandrohung gegen die EWE ausgesprochen (Az: 12 C 276/06).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=16918#16918
jroettges:
Auch mich hat man bis auf Mahnungen und einen regen Schriftverkehr bisher in Ruhe gelassen. Alles ist in gespannter Erwartung auf den 14. September. Leider kann ich nicht selbst hin, ein lang geplanter Urlaub verschlägt mich in die Ferne nach Wangerooge.
Im letzten Schreiben der EWE steht:
Auf Vorlage einer prüffähigen Kalkulation haben Sie auch bei Anwendung des §315 BGB keinen Anspruch. Auch der Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 15.2.2006 - 9 T 137/06 - fordert dies nicht; er ist im übrigen durch Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.6.2006 aufgehoben worden
Als juristischer Laie stutzt man da: Kann ein Amtsgericht ein Urteil des Landgerichts aufheben?
Wer kennt das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.6.2006?
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