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EWE

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Cremer:
@Heizer,

habe ich bereits hinter mir (Februar 2005)

Bringt nichts

Die SA legt das verfahren nieder

RR-E-ft:
@Cremer

SA gibt es zurecht schon lange nicht mehr !

StA ist die Abkürzung für Staatsanwaltschaft.

@Heizer

Man sollte über das Gedankenmachen nicht vergessen, wirklich rechtzeitig etwas zu tun, insbesondere wenn man so wenig Zeit und zudem sicherlich noch \"ganz andere Kühe zu melken\" hat.

Aktuell wurde ein Fall bekannt, wo der Antrag eines  Gaskunden auf Erlass einer einstweiligen Verfügung deshalb von einem Amtsgericht abgewiesen wurde, weil es an der Dringlichkeit fehlte.

Der Gaskunde hatte der Sperrandrohung widersprochen und Hausverbot erteilt sowie eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt.

Einigen Wochen später, nachdem man dem Sperrmonteuer keinen Zutritt zum Grundstück gewährt hatte, drohte der Versorger die Leitung auszugraben und außerhalb des Grundstückes zu sperren.

Hiergegen wurde dann eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt, welches diese allein wegen der mangelnden Dringlichkeit ablehnte.

Der Verbraucher hätte - dieser Rechtsprechung folgend - gleich nach Erhalt der Sperrandrohung eine einstweilige Verfügung beantragen müssen.

Diese Rechtsprechung überzeugt nicht unbedingt, zeigt jedoch den Handlungsbedarf auf.


Deshalb sollte man gleich handeln.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Solaria:
Sehr geehrter Herr Fricke,

ganz herzlichen Dank für Ihre Informationen!
Konnte mich nicht eher bedanken, weil der Computer nicht so wollte wie ich.

Mit freundlichen Grüßen

Solaria

RR-E-ft:
Die Meldungen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15724

http://www.ewe.de/363_5995.php?navpoint=1.1

Nicht auszuschließen, dass es bequem erschien, das bereits bekannte Urteil des AG Leer noch einmal abzudiktieren:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=664&file=dl_mg_1148998094.pdf

Das Amtsgericht Leer wird die obergerichtliche Rechtsprechung des OLG Karlsruhe und des LG Mannheim nicht gekannt haben:

http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf


Nur zur Erinnerung:

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12226


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Am 14.09.2006 soll am Landgericht Oldenburg die Verhandlung über eine der anhängigen Sammelklagen eröffnet werden.

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