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EWE

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RR-E-ft:
@Heizer

Wie man nach einer Sperrandrohung vorgehen sollte, ist umfangreich beschrieben worden.

Es nützt nichts, zu widersprechen. Man muss - zur Meidung einer gerichtlichen Auseinadersetzung - die unverzügliche Rücknahme der Sperrandrohung fordern, vorsorglich Hausverbot erteilen, ggf. für die Abwesenheitszeit vorsorglich einen prozess- und empfangsbevollmächtigten Rechtsanwalt vor Ort bestellen.

Mit dem kann man auch alles weitere besprechen.
Diesem kann man auch die notwendige Korrespondenz überlassen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Heizer:
Könnte eine Sperrandrohung nicht auch eine Nötigung sein, die ja auch strafrechtlich bearbeitet werden könnte?

Heizer

Cremer:
@Heizer,

nein,
das Thema hatten wir bereits auch schon gehabt.

Setze voraus, dass Sie Widerspruch gemäß dem Musterbrief eingelegt haben, sowohl gegen die Preishöhe an sich als auch gegen  die Preissteigerungen.

RR-E-ft:
@Heizer

Möglicherweise, unter ganz bestimmten bestimmten Voraussetzungen ein Versuch....

Na und?!!!

Diebstahl ist auch verboten und trotzdem werden Leute beklaut.

Der alten Dame, welcher die Handtasche entrissen wurde, hilft es erst einmal wenig, dass das verboten war. Die Handtasche nebst Inhalt war und blieb fort.

Und manchmal ist dann eben auch das Gas fort, wenn man nicht vorbaut.

Die Staatsanwaltschaft könnte den Vorgang innerhalb von fünf Jahren prüfen....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Heizer:
Na auf jeden Fall werde ich den gegenüber EWE wie hier beschrieben reagieren, mit einer Strafanzeige wegen Nötigung könnte man aber auch mal \"Druck\" in die Gegenrichtung erzeugen.

Irgendwie sehe ich mich ja wirklich genötigt -

War mal so ein Gedanke ....

Heizer

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