Flüssiggasverträge ab 2001 gesucht!
Der Bund der Energieverbraucher hat es sich in letzter Zeit verstärkt zur Aufgabe gemacht, in den von den Flüssiggasfirmen vorgegebenen Liefervertragstexten unzulässige, die Kunden einseitig benachteiligende Vertragsklauseln zu ermitteln und die entsprechenden Liefervetragsfirmen aufgefordert, derartige, unzulässige, vorgegebene und allgemeine Vertragsklauseln weder zukünftig abzuschließen, noch bei bestehenden Verträgen sich auf diese zu berufen.
Dazu benötigen wir die Mithilfe unserer Mitglieder und bitten Sie daher, uns kurzfristig Kopien Ihrer Flüssiggasverträge zuzusenden, wenn der Vertragsabschluss in der Zeit von 2001 bis heute erfolgte.
Es können aus rechtlichen Gründen nur Verträge berücksichtigt werden, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden.
Gesucht werden insbesondere Verträge mit den Firmen caratgas, Westfalen AG und Tyczka .