Kein Tank wird über eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschrieben werden, das wäre sichelich im Widerspruch zu dem, was man in betriebswirtschaftlichen Vorlesungen zu hören bekommt.
Braucht man überhaupt diesen Abschreibungswert?
Wie bei allen gebrauchten Sachen ist bei der Preisermittlung der \"was ist-es-mir-wert-Faktor\" entscheidend. Wenn eine Firma also 500 EU für einen Tank verlangt, der 20 Jahre alt und technisch in Ordnung ist, so liegt es an mir, ob er mir das dann wert ist.
Meine Überlegung ist die, dass ein Tank mit 10 Jahren auf dem Buckel nicht mehr viel kosten darf. Würde die Vertragsfirma bei Kündigung den Tank zurücknehmen, so wäre dieser nicht so ohne weitere Maßnahmen an einen anderen zu verhöckern. Also muß sich auch die Firma fragen, ob der Tank ihr das noch wert ist. Bei Erdtanks ist diese Frage wahrscheinlich nich kniffeliger zu lösen. Ein Tank, der 10 Jahre eingebuudelt war, läßt sich schon aus optischen Gründen nicht gleich wieder verkaufen.
Was soll man raten? Wie bei allen \"Liebhabergeschäften\" muß man schachern. Wenn ein Kunde aufgrund seiner Kündigung eh verloren ist, so kann man evtl. mit dem Tank ein letztes Geschäft mit ihn machen
Eine andere Überlegung: ein letztes Mal die Kröte schlucken und den Tank abgeben mit den damit verbundenen Kosten. Dies fällt mit der Überlegung, bei einem eigenen Tank dann beim Gaseinkauf Geld zu sparen vielleicht leichter. Der Unterschied beim Gaspreis zwischen freien und Vertragshändlern ist so groß, dass diese Kosten leicht wieder hereinkommen.
Bei ergedeckten Tanks, die nur mit einem erheblichen Aufwand wieder ausgebaut werden können, stellt sich die Problematik etwas anders. ABer auch hier darf man nicht davon ausgehen, dass man der Vertragsfirma auf ewig ausgeliefert ist, nur weil diese einem ständig die enormen Kosten des Rückbaus vor Augen halten. Ich habe das so meine Zweifel, ob man mit dieser Kostendrohung einen Bund für´s Leben akzeptieren muß.
Selbst in der kath. Kirche ist eine Ehe annulierbar, die unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde.
H. Watzl