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Stadtwerke Delmenhorst

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RR-E-ft:
@Uwes

Die Entscheidung des BVerfG in Sachen Telekom betrifft einen vollkommen anderen Sachverhalt. Dort geht es um ein Zwischenverfahren im Verwaltungsrecht und ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht der Wettbewerber. Die Verwaltungsakten enthalten die zum Zwecke der Genehmigung vorgelegte Kalkulation der Telekom:

BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse

Zudem gibt es Entscheidungen des BVerfG, die gerade eine Billigkeitskontrolle verlangen und zudem Testate von Wirtschaftsprüfern nicht zulassen (vgl. nur Energiedepesche Sonderheft S. 18, mit weiteren Nachweisen, dort etwa Fn. 179).

Vollkommen abwegig ist es in diesem Zusammenhang herauszustellen, dass Wirtschaftsprüfer "staatlich geprüft" sind.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

uwes:
Man spart Steuern, die niemandem zugute kommen in dem man fette Gewinne in die maroden Staatsbetrieb steckt. Die Gaskunden werden also wie Steuerzahler zur Kasse gebeten - freilich mit dem Unterschied, dass es diesmal nicht alle und auch nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit trifft.

Hier ein Auszug aus einer öffentlichen Sitzung des Rates de Stadt Delmenhorst:

öffentliche Sondersitzung des Rates der Stadt Delmenhorst
TOP:    Ö 6
Gremium:    Rat der Stadt Delmenhorst    Beschlussart:    (offen)
Datum:    Do, 27.04.2006    Status:    öffentlich
Zeit:    16:37 - 17:45    Anlass:    Sondersitzung
Raum:    Mensa des Schulzentrums West
Ort:    Stubbenweg

RV Dr. Groth eröffnete die Einwohnersprech- und –fragestunde um 17.38 Uhr und rief als einzigen Fragesteller Herrn Effenberg zum Thema Gaspreis auf.

 

Herr Effenberg: Der Gaspreis sei in den letzten 3 Jahren um 40 % gestiegen, was den Normalbürger stark belaste. Die Erforderlichkeit dieser Steigerungen sei dem Bürger aber bisher nicht nachgewiesen worden. Aus der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass die Gewinne der Stadtwerke als Quersubventionen, z.B. für die Delbus und Delfina, genutzt würden. Er wolle hierzu wissen, ob im Gaspreis Kosten für Quersubventionierungen eingerechnet seien und ob der Rat der Auffassung sei, dass die Gaskunden verpflichtet seien, über den Gaspreis andere Einrichtungen mit zu finanzieren.
EStR Müller-Eberstein: Es handele sich hier um eine Systematik, die es in Konzernen gebe. So würden in Konzernen in einigen Bereichen Gewinne und in anderen Verluste gemacht. Auch ohne Stadtwerke wären die Delbuspreise die gleichen wie jetzt. Wie allgemein bekannt sei, könne man bei den Buspreisen keine Gewinne erzielen. Diese Verluste seien von dem zu tragen, der sie bestellt habe und dies sei hier die Stadt. Dies bedeute, dass die Stadt die kompletten Verluste auszugleichen habe. Auf der anderen Seite erwirtschaften die Stadtwerke Gewinne, die zu versteuern seien. Wenn aber hier im Konzern Gewinne und Verluste gegengerechtet werden können, vermindere dies die Steuerlast. Es ändere sich nichts an den Buspreisen und es erfolge somit auch keine Subvention der Buspreise, sondern es werden weniger Steuern an Land und Bund gezahlt. Diese Steuereinsparungen kommen dem städtischen Haushalt zu gute und damit zu Gunsten der Zuschüsse, die die Stadt sonst dem übrigen Haushalt entnehmen müsste, um Schulen oder andere Dinge zu bauen.

Also: Man halte dem Staat, der ohnehin ja immer klamm ist, Steuern vor, in dem man Gewinne der Versorger, die im alleinigen Besitz des Staates sind, für Quersubventionen maroder Staatsbetriebe benutzt. Man darf sie nur nicht als Subventionen bezeichnen.

Anders gesagt: Bekäme der Staat mehr Steuern von den Versorgern, müsste der Staat die maroden Betriebe ohnehin weiter bezuschussen. Aber die Gaskunden hätten dann aber immer noch einen direkten Beitrag gezahlt.

Jetzt bekommen wir aber ein Problem:
Der Versorger darf ja keine übermäßigen Gewinne machen, da der Gaspreis guter fachlicher Praxis entsprechen und daher ein kostenorientierter Preis sein muss. Wenn dieser dann aber sinken müsste, weil ein zu hoher Gewinn  einkalkuliert wurde, dann würde der Staat ja auch weniger an Steuern einehmen und die Quersubventionierung durch die Gaskunden  wäre dann gar nicht mehr möglich. Das müssten dann ja wieder alle Steuerzahler und nicht nur die Gaskunden übernehmen. Ach wäre das aber ungerecht.

RR-E-ft:
BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse

RR-E-ft:
Ein erstes Urteil des AG Delmenhorst:

Urteil AG Delmenhorst: Preiserhöhungen unwirksam

07010714:
Hallo!

In den vergangenen Tagen habe ich mich bereits an anderer Stelle zum Urteil des AG Delmenhorst geäußert und einige Fragen gestellt.

Für mein jetziges Anliegen bin ich wohl eher an dieser Stelle richtig. Kann bereits jemand über seine Erfahrungen mit den SWD bezüglich der Korrektur der Jahresrechnung bzw. einem Widerspruch gegen die Abrechnung berichten? Wir hatten erstmals im Feb. 06 per Musterbrief Widerspruch gegen die Preiserhöhungen bis Herbst 2004 eingelegt und dementsprechend die folgenden Abschlagszahlungen gekürzt. Am vergangenen Freitag kam dann die Jahresrechnung, erwartungsgemäß wurde mit den erhöhten Preisen abgerechnet, so dass wir nun einen stolzen Betrag nachzahlen sollen. Wir werden somit das erste Mal den Prozess des Widerspruchs gegen die Endabrechnung bzw. der Korrektur der Abrechnung durchlaufen. Hier im Forum liest man ja über die unterschiedlichsten Reaktionen der verschiedenen Stadtwerke. Wäre interessant, bereits im Vorfeld über ein paar Erfahrungen zu hören.Hat vielleicht jemand die Muße über seine Erfahrungen mit den SWD Delmenhorst zu berichten? Müssen wir uns eher auf einen erbitterten Kampf einstellen, oder gehören die SWD eher zu den gelassenen Vertretern? Würde mich freuen, falls sich jemand äußern würde.
Herzliche Grüße
Andrea

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