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Stadtwerke Delmenhorst

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Floryk:
Jetzt haben es die Delmenhorster Gaskunden schwarz auf weiß bekommen, was sie schon lange vermuteten:

Sie finanzieren die Delmenhorster Busgesellschaft und das marode Spassbad - Unfreiwillig - versteht sich.

Der Skandal ist ausgerechnet durch unbedachte Äußerungen eines Stadtratmitglieds aufgedeckt worden. Im Delmenhorster- Kurier vom 19.4.2006 heißt es dazu wörtlich:

... Wenn den Gaspreiskritikern der derzeitige Gewinn der Stadtwerke zu hoch erscheine, sollten sie dessen Verwendung beachten. Aus den Erträgen werde beispielsweise das Busfahren erschwinglich gehalten, auch das Delfina werde wirtschaftlich gestützt, Das Bürgerforum bleibe bisher eine Antwort darauf schuldig, wie es mit diesen Einrichtungen weitergehen könnte, wenn solche Quersubventionen entfielen.


Unglaublich aber wahr: Die stadteigene Gesellschaft stopft tatsächlich Löcher der öffentlichen Haushalte auf Kosten der Gaskunden.

Floryk

RR-E-ft:
@Floryk

Unbekümmertheit kennt manchmal keine Grenzen.

Der genannte Ratsherr hat offensichtlich selbst noch keine Antwort darauf, wie es ohne die Quersubventionen weitergehen soll.

Eine Antwort darauf  wird man jedoch wohl dringend benötigen, spätestens wenn ein Gericht die Gaspreise ggf. auf ein notwendiges Maß stutzt - vollkommen unabhängig von den Aktivitäten der Gasgenossenschaft. Unfug ist, dass es sich bei den Gasbezugskosten um ein Datum handeln soll. Den (einen) Erdgaspreis gibt es nicht. Erdgaspreise sind Verhandlungssache. Wer anderes vermeint, wende sich deshalb vertrauensvoll an das Bundeskartellamt.

Heizölkunden werden ja wohl  auch nicht zur Finanzierung defizitärer öffentlicher Einrichtungen herangezogen. Es handelt sich somit  um eine Ungleichbehandlung der Bürger.

Zudem handelt es sich bei der öffentlichen Gasversorgung - wie auch bei der Fernwärmeversorgung durch eine Gemeinde um Leistungen der Daseinsvorsorge, bei denen nach der BGH-Rechtsprechung strikt das Kostendeckungsprinzip zu beachten ist.

Für einen einkalkulierten satten Gewinn als "Schnaps obendrauf" ist bei den Preisen für solche Leistungen überhaupt kein Platz:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext_6/vo88142.htm

Durch ihre Beteiligung an einem zur Erzeugung von Fernwärme bestimmten Blockheizkraftwerk nimmt die Beklagte in privatwirtschaftlicher Form eine Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr, auch wenn sie zur Erfüllung dieser Aufgabe öffentliche Sach- oder Finanzmittel einsetzt (BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000 DM Umwelt-Bonus).

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114098.php


Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die öffentliche Hand, wenn sie sich entschließt, Leistungsverhältnisse im Rahmen der Daseinsvorsorge in privatrechtlicher Form zu regeln, bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte auch öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten hat. Sie hat neben den Grundrechten jedenfalls die grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens zu beachten (Urteil vom 5. Juli 2005, aaO, unter II 2 c bb (1); BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 96 f.). Entscheidend dafür ist die Schutzbedürftigkeit des einzelnen Bürgers gegenüber der Erschließung gesetzwidriger Finanzquellen durch die öffentliche Verwaltung, die dem Bürger nicht Entgelte für Leistungen abverlangen soll, für die bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses Abgaben nicht erhoben werden dürften (BGHZ 115, 311, 318; 91, 84, 97).

Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318).

Entsprechen die geforderten Preise demgegenüber nicht dem Kostendeckungsprinzip, weil über die Kosten der Gaslieferungen hinaus mit den Preisforderungen auch andere Zwecke verfolgt werden, so könnte dies auch eine Angelegenheit für die Kommunalaufsicht sein.

Da sollte man dringend nachhaken.  

Schlussendlich wären die bisher quersubventionierten Einrichtungen zugleich chronisch unterfinanziert, wofür sicher jemand mit Hurra die Verantwortung übernehmen möchte.

btw:

Herr Kollege Dr. Riemer bezog sich immer auf die Urteile des BGH vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04.

Er sollte nun dringend auf das Urteil vom 12.02.2006 - VIII ZR 138/05 hingewiesen werden, welches  keine Zweifel mehr lässt.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Floryk,

sollte Ihnen das neu sein, dass hier von den Städten Quersubventionierungen getrieben werden?

Ist in Bad Kreuznach schon lange der Fall.

Von den 11% Gewinn der Stadtwerke nach Steuern (EBIT 8,04 Mio), dies sind 6,3 Mio, fließen gemäß eines Gewinnabführungsvertrages 3,6 Mio in die BGK (Bad Kreuznach Beteiligungsgesellschaft). Diese ist zu 100% in dem Besitz der Stadt.

Nachlesbar im Geschäftsbericht 2004 der Stadtwerke als Geber, sowie im Haushaltsplan 2005 der Stadt auf der Seite 1386, Position 3 als zu erwartender abzuführender Gewinn von 3,244 Mio auf der einen  Seite. Auf der Seite 1370 des Haushaltplanes bei der BGK Position 13 "Erträge aus Ergebnisabführung" tauchen diese wieder auf. Damit werden die defizitären Betriebe Badgesellschaft -1,723 Mio und andere wie Parkhausbewirtschaftung -0,745 Mio finanziert.

Und die Entwicklung der Planzahlen bis 2009 stehen auch drin.

Sie brauchen nur mal die Haushaltspläne und die Geschäftpläne zu studieren, darin finden Sie alles. Deshlb kämpft die BIFEP auch für die Minimierung der Quersubventionierung. In der Sparte Wsser sollen die SW KH in 2005 20% Gewinn machen und Wsser ist Lebensmittel!!

Die Stadt entzieht sich ihrer Pflicht der Vorhaltung von Bädern und Parkhäusern.

Die Bezuschussung der städt. Beteiligungen ist eine kommunale Steuer.

Nicht umsonst hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdierektion (vergleichbare Eben ist die Bezirksregierung) mittelfristig dad Minimierung der Bezuschussung gefordert.

uwes:
Artikel vom Donnerstag, 27. April 2006 Delmenhorster Kreisblatt

Die Energiegenossenschaft startet mit 166 Mitgliedern

Über 200 Interessierte bei Gründungsversammlung – Eva Sassen führt Vorstand

Sie bilden die Spitze der neuen Energiegenossenschaft Delmenhorst: sitzend v. l. der Vorstand mit Pierre Tourneux (59), Eva Sassen (48, Vorsitzende) und Dieter Rauen (58 ) ; stehend v. l. der Aufsichtsrat mit Erik Zschernig (53, Vorsitzender), Michaela Hechsel (34), Ralf Mergel (47), Arno Kluwe (53), Lothar Mandalka (53, stellvertretender Vorsitzender) und Hans-Dieter Flathmann (59). FOTO: Thomas Breuer
Die Hälfte der Interessierten musste im Saal stehen. FOTO: Andreas Nistler
 
Aus dem Gaspreiswiderstand hervorgegangen, war die Gründung nahezu perfekt vorbereitet. Alle Mitglieder sollen sich laut frisch gewähltem Vorstand und Aufsichtsrat möglichst aktiv einbringen.
Von Thomas Breuer
....

uwes:
Neue Entwicklung in Delmenhorst

die swd Gmbh vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.3.2006 (Telekom)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html
 die Auffassung, sie sei nicht verpflichtet, die Kalkulationsgrundlagen offen zu legen.

http://www.dk-online.de/index.php?artikel=1096925

Interessant zwar, aber am Thema vorbei argumentiert.

Niemand greift in die Berufsfreiheit der swd GmbH ein, wenn man Preiserhöhungen mit dem Unbilligkeitseinwand begegnet.

Das BVerfG moniert lediglich die fehlenden bzw. unzureichenden Abwägungen der Vorinstanz (BVerwG) das als Maßstab den der existenzbedrohenden oder nachhaltigen Nachteile zugrunde legt.

Die Geschichte mit den Wirtschaftprüfer"testaten" haben wir ja schon einmal gehört.

Man wird also weiter hingehalten

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