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Stadtwerke Delmenhorst

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Cremer:
@uwes,

sie sollten auch aufnehmen:

Klage gegen die Preishöhe an sich.

Das LG Heilbronn hat ja das urteil AG Heilbronn verworfen

uwes:
Lieber Herr Fricke,

es erscheint manchmal mühsam zu sein, Ihnen noch  vieles deswegen erklären zu müssen, weil Sie offenbar alle anderen für Idioten zu halten scheinen. Aber Ihre Fragen beantworte ich gerne:


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wieviele zuständige Einzelrichter hat es denn beim AG Delmenhorst, m.a.W. ggf. mit wievielen divergierenden Entscheidungen hinsichtlich \"billiger\" Preis ist maximal zu rechnen.
--- Ende Zitat ---


Sie kennen die Delmenhorster Verhältnisse nicht. Daher sind Ihre Fragen natürlich berechtigt. Es gibt im Geschäftsplan des Delmenhorster Amtsgerichts eine Zuständigkeit des Sachzusammenhangs. Da die Richterin aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren mit diesen Rechtsfrage schon einmal befasst war, ist sie auch in allen anderen Verfahren jetzt zuständig. Alle Verfahren werden lt. Aktenzeichen von Ihr bearbeitet.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das dürfte ein ausgesprochener Spaß werden, wenn es zu vielen unterschiedlichen Entscheidungen kommen sollte.
--- Ende Zitat ---


Was soll dieser Zynismus?


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Für ein \"Musterverfahren\" dürfte es an den entsprechenden Vereinbarungen fehlen, die überhaupt nur eine Bindung bewirken könnten.
--- Ende Zitat ---


Es gibt sehr inhaltsreiche Vereinbarungen prozessualer Art, die mit dem ansonsten sehr ordentlich agierenden Kollegen aus Brhv. geschlossen worden sind. Weiterführend kann z.Zt. aber noch keine Bindung materiell - rechtlicher Art vereinbart werden, da diverse Rechtsfragen zunächst durch das Musterverfahren geklärt werden müssen. Außerdem halte ich es nach wie vor für möglich, dass im Verlaufe des Verfahrens die Gegenseite doch so etwas wie eine Kalkulation vorlegen wird und sich dann die Frage einer landgerichtlichen Zuständigkeit erneut stellen könnte.

Aber einmal ganz grundsätzlich: Warum sehen Sie nur sich und Ihre Auffassung von den Dingen und sind in dieser Angelegenheit bewusst kontraproduktiv? Es können sicherlich alle von Ihren Beiträgen und Ihrer Erfahrung in der Sache profitieren. Ihre mittlerweile über 2300 Beiträge belegen, dass Sie uneigennützig helfen. Aber andere Herangehensweisen und andere Gedanken können auch Diskussionsanreize geben und weiter führen. Juristerei ist keine Mathematik mit Gestzmäßigkeiten, die immer nur ein ergebnis verlangen. Hier ist 1 + 1 nicht immer = 2. Also seien Sie offen für andere Meinungen. Es kann allen helfen.

RR-E-ft:
@uwes

Ich halte mich mal an die zweite Aussage, wonach die Fragen berechtigt waren.

Das schließt wohl zugleich eine andere Aussage aus, was ein entsprechendes Dementi erübrigt.

Von Versorgerseite wird wohl nichts so sehr gefürchtet, wie divergirende Entscheidungen undzwar dann, wenn sich ergibt, dass die Preisanpassungen unbillig waren und ggf. vom Gericht der \"billige\" Preis zu bestimmen ist.

Dann könnten unterschiedliche \"billige\" Preise durch die Gerichte bestimmt werden.

Das wäre tatsächlich ein spannendes Unterfangen und war deshalb weder zynisch noch kontraproduktiv gemeint.

Es ist gerade die Sorge vor einer solchen Divergenz, welche die Versorger von Anfang an umtreibt.

Mir war bisher auch keine Bereitschaft der Versorger zu entsprechenden Vereinbarungen bekannt.... Gegen solche hatte man sicher eher gesträubt.

Hier gab es vor kurzem eine ähnliche Konstellation, wo eine Gemeinde ca. 30 Häusle-Bauer wegen verauslagter Elt-BKZ einzeln verklagt hatte und in der ersten Instanz mehrere Richter pro Kläger entschieden hatten, andere Richter die Klagen mit verschiedenen Begründungen abwiesen.

Erst in der zweiten Instanz kam es durch vollständige Klageabweisungen zur endgültigen Vereinheitlichung. Zu dieser kam es jedoch nicht erst deshalb, weil allenfalls eine einseitige Preisbestimmung seitens der Gemeinde gem. § 315 BGB vorlag....

Insoweit dürfte ein deutliches Missverständnis vorliegen.

Mag der Eindruck ggf. auch oft ein anderer sein, so bin ich doch eher im besten Sinne neu- gierig, d. h. darauf bedacht, etwas Neues zu erfahren, um dazu zu lernen.

Sonst hätte ich nicht gefragt.


Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

uwes:
Das Amtsgericht Delmenhorst hat in einem Auflagen- und Hinweisbeschluss am 4.4.2006 entschieden, dass

1. die negative Feststellungsklage zulässig ist und

2. die swd GmbH zur Offenlegung Ihrer Preiskalkulation verpflichtet ist, wenn sie die Preiserhöhungen seit 2004 überhaupt durchzusetzen beabsichtigt.

Damit also auch Klarheit in Delmenhorst.

Soeben kommt die Pressemeldung aus dem Delmenhorster Kurier:

Gericht fordert SWD auf, Kalkulation offenzulegen


Gaspreisforum: Signal für „letzte Zweifler“

Delmenhorst (tbr). Wenn die Stadtwerke Delmenhorst (SWD) die zum 1. Oktober 2004 und 1. Oktober 2005 geforderten höheren Gaspreise gegenüber dem gegen sie klagenden Delmenhorster Ehepaar Gudrun und Hartmut Saft durchsetzen wollen, müssen sie ihre Kostenkalkulation offenlegen. Anders sei der Nachweis der Billigkeit nicht zu erbringen. Das geht aus einem Hinweis- und Auflagenbeschluss des Delmenhorster Amtsgerichts mit Datum vom 4. April hervor. Darin heißt es: „Die Beklagte muss ... vortragen, inwieweit der geforderte, erhöhte Gaspreis ... zur Deckung der Kosten der Gaslieferung und zur Erzielung eines im vereinbarten Rahmen liegenden Gewinnes dient, was ihr nur durch eine vollständige Offenlegung ihrer Kosten- und Gewinnkalkulation möglich ist.“
Für die Offenlegung der Gaswirtschaftsjahre 2003/04 und 2004/05 räumt das Gericht den SWD eine Frist von vier Wochen ein. In dem Beschluss heißt es ausdrücklich, dass derjenige, „dem das einseitige Leistungsbestimmungsrecht zusteht – und der auch die Macht hat, die Leistung zu bestimmen, während der andere Vertragsteil im Bedarfsfall auf die Inanspruchnahme der Leistung angewiesen ist – die Darlegung- und Beweislast für die Billigkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung“ trägt.
„Allen Skeptikern öffnen sich jetzt hoffentlich die Augen“, meint Eva Sassen vom Gaspreisforum. Jetzt sollten auch die letzten Zweifler den Musterwiderspruch gegen die Gaspreiserhöhung ausfüllen.
Die aus dem Gaspreiswiderstand hervorgehende Genossenschaft soll sich am 26. April gründen. Sie will ihre Geschäftsstelle im Haus der Berufsgenossenschaft (BGW) an der Fischstraße 31 eröffnen.

RR-E-ft:
@uwes

Die entsprechenden Hinweisbeschlüsse der verschiedenen Gerichte sollten m.E. anonymisiert und in die Entscheidungssammlung eingestellt werden, um diese auch in allen anderen Verfahren vorlegen/ einbringen  zu können.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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