Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst
Stadtwerke Delmenhorst
uwes:
--- Zitat von: \"advocat\" ---Auch ich wäre an einem Austausch interessiert. Wie kann ich Sie erreichen (Tel./e-mail/ ...)?
--- Ende Zitat ---
Siehe meine Mail vom Montag.
uwes:
So, jetzt ist es wohl \"amtlich\". Die eingereichten diversen Klagen gegen die Gaspreiserhöhung der swd GmbH werden zunächst zugunsten eines einzelnen Musterverfahrens zum Ruhen gebracht, damit in dem Musterverfahren diverse in der bisherigen Rechtsprechung strittigen (Vor-) Fragen geklärt werden können. Beide Parteien haben die Zulassung der Berufung beantragt.
Uwes
RR-E-ft:
@uwes
Wieviele Einzelverfahren in Sachen SWD gibt es denn, hätte man solche nicht besser \"gebündelt\"?
Worauf sind die Klageanträge gerichtet?
Vor welchem Gericht wird denn gefochten und wer ist der PV des Versorgers, weiter Herr Kollege Dr. Riemer?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
uwes:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wieviele Einzelverfahren in Sachen SWD gibt es denn, hätte man solche nicht besser \"gebündelt\"?
--- Ende Zitat ---
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=10783#10783
Es gibt 13 Verfahren. Eine Bündelung war nicht möglich und auch nicht weiterführend. Es ist uns aus besonderen Gründen wichtig, in Delmenhorst die erste Instanz zu beginnen.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Worauf sind die Klageanträge gerichtet?
--- Ende Zitat ---
Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhung gegenüber den Klägern und Zahlung, soweit abgerechnet wurde.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Vor welchem Gericht wird denn gefochten
--- Ende Zitat ---
AG Delmenhorst
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---und wer ist der PV des Versorgers, weiter Herr Kollege Dr. Riemer?
--- Ende Zitat ---
Ja
Uwes
RR-E-ft:
@Uwes
Wieviele zuständige Einzelrichter hat es denn beim AG Delmenhorst, m.a.W. ggf. mit wievielen divergierenden Entscheidungen hinsichtlich \"billiger\" Preis ist maximal zu rechnen.
\"Er liebt mich, er liebt mich nicht.....\"
Das dürfte ein ausgesprochener Spaß werden, wenn es zu vielen unterschiedlichen Entscheidungen kommen sollte.
Für ein \"Musterverfahren\" dürfte es an den entsprechenden Vereinbarungen fehlen, die überhaupt nur eine Bindung bewirken könnten.
Nach KG Berlin (WuM 2005, 257) hat jede Entscheidung ihr eigenes Schicksal....
Ich glaube, Herr Kollege Dr. Riemer hatte einmal einen Aufsatz in der RdE veröffentlicht, dessen darin geäußerte Rechtsauffassung in die BGH-Rechtsprechung Eingang fand:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo96243.htm
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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