Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst

Stadtwerke Delmenhorst

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uwes:
Die Stadtwerke wollen keine präjudizielle Entscheidung in Delmenhorst und haben die e.V. des Kunden rechtbeständig werden lassen. Der Einspruch gegen die einstweilige Verfügung wurde zurückgezogen.

Also: Wer abwartet, hat schlechte Karten, Es passiert nämlich nichts.

Uwes

RR-E-ft:
Der Versorger wird erkannt haben, dass einem Widerspruch kein Erfolg beschieden sein konnte, ist doch auch das Urteil des LG Heilbronn in dieser Frage klar.

Neben den Entscheidungen LG Köln, LG Düsseldorf und LG Bonn wollte man wohl nicht noch eine weitere die Verbraucher bestätigende Entscheidung eines Landgerichts.

Es steht zu erwarten, dass den Versorgern die Lust an der Beschreitung des Rechtswegs wegen aus ihrer Sicht bestehenden Unsicherheiten deutlich vergangen ist.

Wer seine Zahlungen kürzt, wird deshalb bis auf nervige Mahnungen wohl bis auf weiteres in Ruhe gelassen.

E.ON Westfalen Weser will neben der eigenen Sammelklage gegen Kunden wohl noch nicht einmal mehr Mahnbescheide verschicken, die sowieso nichts gebracht hätten.....

Man spart sich die freud- wie nutzlose Mühe, gut organisierte Verbraucher unter Druck zu setzen, und tut wohl auch gut daran.

Verbraucher selbst sollten nur gut organisiert und entsprechend vertreten in großer Zahl gemeinsam klagen.

Von Einzelklagen zu Amtsgerichten ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen  weiter dringend abzuraten.


Wer kürzt und vorerst Ruhe hat, muss auch nicht selbst klagen, es sei denn, er möchte Klarheit erzwingen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

advocat:
Die SWD hat ihren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vom 06.01.2006

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=581&file=dl_mg_1137190504.pdf

zurückgenommen. Die Begründung des RA Dr. Riemer lautet wie folgt:

\"... nehme ich im Hinblick auf andere anstehende Musterverfahren den Widerspruch ... gegen die einstweilige Verfügung ... zurück.

Die Antragsgegnerin wird unter Wahrung ihrer Rechtsauffassung bis zum Abschluß dieser Musterverfahren wegen § 315 BGB - soweit Kürzungen jedenfalls nur die Gaspreiserhöhungen betreffen - keine Versorgungssperrungen durchführen und ihre Kunden in einem Rundschreiben dementsprechend unterrichten. ... \"

Vermutlich war der SWD das Risiko einer weiteren Niederlage zu hoch.

Schöne Grüße aus Harpstedt

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt

advocat:

--- Zitat von: \"uwes\" --- Wir sollten uns einmal näher informieren. Die Argumentation des Kollegen Dr. Riemer aus Bremerhaven ist mir ja geläufig.
--- Ende Zitat ---


@uwes

Auch ich wäre an einem Austausch interessiert. Wie kann ich Sie erreichen (Tel./e-mail/ ...)?

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt

uwes:
Auch ich wäre an einem Austausch interessiert. Wie kann ich Sie erreichen (Tel./e-mail/ ...)?[/quote]

Siehe meine Mail vom Montag.

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