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Stadtwerke Delmenhorst

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biene:
hallo zusammen

dieser Fall wurde soeben im TV auf Radio Bremen gebracht!
http://www.butenunbinnen.de/nachrichten/buten-un-binnen.php3

Ein Erfolg für die Verbraucher!

Gruß Biene

uwes:
Man darf sich durch die Entscheidung des LG Heilbronn auch in Delmenhorst nicht abschrecken lassen. (PM hier: http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193234/index.html

Es ist eine Einzelfallentscheidung, da es offensichtlich auf die grundsätzliche Frage, ob die Kalkulationsunterlagen vorgelegt werden müssen, nicht (mehr) ankam.

Uwes

Cremer:
@uwes,

nun wartet doch mal die Urteilsschrift ab

advocat:
@Alle

Hallo Leser,

die SWD Delmenhorst hat gegen die einstweilige Verfügung vom 06.01.2006 Widerspruch erhoben.

Sollten die Entscheidungsgründe des LG Heilbronn bereits bekannt sein, wäre ich für einen Hinweis bzw. Nennung der Fundstelle dankbar.

MfG

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt

uwes:

--- Zitat von: \"advocat\" ---die SWD Delmenhorst hat gegen die einstweilige Verfügung vom 06.01.2006 Widerspruch erhoben.
--- Ende Zitat ---


Es war ja auch nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass man die Entscheidung akzeptiert - oder? Wir sollten uns einmal näher informieren. Die Argumentation des Kollegen Dr. Riemer aus Bremerhaven ist mir ja geläufig.


--- Zitat von: \"advocat\" ---Sollten die Entscheidungsgründe des LG Heilbronn bereits bekannt sein, wäre ich für einen Hinweis bzw. Nennung der Fundstelle dankbar.
--- Ende Zitat ---

Bislang ist nur dieses hier bekannt.
http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1193234/index.html

Die PM sagt aber m.E. schon viel aus.
siehe hier:

Landgericht Heilbronn erklärt Gaspreiserhöhungen für angemes

Uwes

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