Energiepreis-Protest > EWV Energie- und Wasserversorgung
Energie- und Wasserversorgung EWV GmbH Stolberg
Turandot:
Guten Tag zusammen,
es freut mich, hier jemanden aus dem Bereich der EWV anzutreffen.
Das Schreiben/ Gutachten, das hier zitiert wurde, habe ich nicht erhalten. Ich habe es mir aber zwischenzeitlich besorgt.
Ich habe vor rd. 2 Wochen eine Abrechnung erhalten. Bereits die Abrechnung vom August 2005 habe ich unter Hinweis auf § 315 BGB mit Wirkung der Erhöhung ab dem 1.10.04 zurückgewiesen (allerdings nur die Erhöhung). Es kam seinerzeit eine Mahnung, woraufhin ich die EWV aufgefordert hatte, auf solche überflüssigen Schreiben zu verzichten. Ich hatte der EWV darüber hinaus angedroht, sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Seitdem habe ich keine Mahnung mehr erhalten, obwohl ich immer nur die alten Abschläge (billigen im Sinne des § 315 BGB) gezahlt hatte. Erst in der Abrechnung von vor 2 Wochen steht die alte Forderung wieder drin.
Es kann aber nicht sein, dass diese Forderung (bis zur Verjährung, 3 Jahre) ständig "mitgeschleppt" wird. Deshalb habe ich der EWV mit meinem heutigen Schreiben nicht nur die erneute Erhöhung, sondern die gesamte :!: neue Forderung zurückgewiesen und in Frage gestellt. Ferner habe ich die EWV ersucht, verbindlich zu erklären, dass die Forderung nicht besteht. Sollte die EWV diese Erklärung nicht abgeben wollen, so werde ich sie hierauf gerichtlich in Anspruch nehmen.
Turandot
Fatha:
auch ich habe seit 2005 regelmässig Widerspruch zu den Gaspreiserhöhungen der EWV eingelegt. Natürlich blieben diese völlig unerwähnt bei der Rechnung, die mir Mitte Juni 2006 in den Briefkasten flog. Naja, ich rechnete alle auf den anerkannten Preis von 0,031 ct/kWh zurück und überwies den der EWV zustehenden Betrag. Dann kam auch wenig später ein großer Brief. Im Ernst, ich dachte, die EWV schickt mir nun endlich ihre Preiskalkulation. Es war jenes Gutachten. In dem steht zwar, dass das Gutachten kein Urteil über die Billigkeit der Endabgabepreise geben könne, aber die EWV legte im Anschreiben dar, dass mit dem Gutachten ja die Billigkeit [nur welche] eindeutig sei und nun eine Notwendigkeit der Offenlegung der Kalkulation nicht mehr bestände. Freundlich, wie die EWV ist, legte sie sogleich eine neue Lastschriftgenehmigung bei.
Klar habe ich der EWV geantwortet und mal höflich nachgefragt, ob die Zuständigen denn das Gutachten selbst gelesen haben oder vielleicht glauben, dass ich nicht lesen kann.
Viele scheinen keinen Widerspruch eingelegt zu haben - schaut auch mal die Jahresbilanz 2005 an.
Wäre schön, von Euch zu lesen.
Fatha
Turandot:
Hallo Fatha,
also: ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das Gutachten zu lesen, ganz nach dem Motto: traue keinem Gutachten, das du nicht selbst gefälscht hast.
Zu jedem Gutachten gibt es bekanntlich ein Gegengutachten. Das hier diskutierte Gutachten ist schließlich und endlich von der EWV selbst in Auftrag gegeben worden. Da stand das Ergebnis doch vorher fest. Kein Gericht der Welt (oder zumindest nicht in Deutschland) würde ein solches Gutachten als Beweis für die Billigkeit akzeptieren.
Alle großen Verbände, die Verbraucheverbände, ja sogar die Politik sagen: die Enegiepreise sind deutlich überhöht. Man spricht von Überhöhungen von (bundesweit) 10 - 12 Millarden Euro. Das reicht völlig aus, um die Billigkeit in Frage zu stellen, zumal die EWV im nationalen Verifox-Ranking einen ganz miesen Platz hat (http://www.verifox.de). Jetzt ist die EWV am Zug. Sie muss die Billigkeit beweisen und das kann sie nur durch Offenlegung ihrer Kalkulationsgrundlagen. Legt sie ihre Kalkulationsgrundlagen erst in einem Gerichtsverfahren offen, trägt sie sogar dann die Kosten des Verfahrens, wenn sie ganz oder teilweise obsiegen sollte (was aber ausgeschlossen sein dürfte). Den für diesen Fall hätte sie das Verfahren dann durch außergerichtliche Offenlegung vermeiden können (missbräuchliche Inanspruchnahme einer Klagebefugnis).
Sollte die EWV mir gegenüber die Forderung von Kosten, die über den Preisen vom 30.9.04 liegen, in irgendeiner Art oder Weise geltend machen, so werde ich auf Feststellung des geschuldeten Preises klagen. Hierauf hat jeder einen Anspruch, da man ein Recht hat zu wissen, woran man ist.
Viele Grüße
Turandot
Fatha:
ich kann Dir nur zustimmen. Mich interessierte, was die EWV da so schickte, aber es bleibt natürlich "wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".
Anständige Vertragspartner räumen den geringsten Hauch einer Unbilligkeit untereinander schnellstens aus, wohlgemerkt anständige.
Die EWV kann mich ja verklagen und vor Gericht die Billigkeit beweisen, die fordern ja etwas von mir, was ich bestreite.
Es wäre toll, würden wir in Verbindung bleiben.
Viele Grüße
Fatha
Turandot:
--- Zitat von: \"Fatha\" ---
Es wäre toll, würden wir in Verbindung bleiben.
--- Ende Zitat ---
Ja, sobald ich etwas Neues höre, poste ich hier!
Turandot
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