Energiepreis-Protest > EWV Energie- und Wasserversorgung

Energie- und Wasserversorgung EWV GmbH Stolberg

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Elton:
Guten Tag zusammen,
gibt es Erfahrungen mit der Behandlung von Einsprüchen bei der EWV GmbH. Würde mich freuen, wenn Ihr Euch hier im Forum outet. Ggf. können wir bei Bedarf  regional einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch/Stammtisch der \"Rebellen\" organisieren.
Bin insoweit ein neuer \"Rebell\", weil ich erst zum 06.01.2006 Einspruch eingelegt habe.
Werde aber im weiteren Verfahren den Einspruch auf den Tarifstand vor dem 01.10.2004 abstellen, so dass es sich richtig lohnt.
Mit freundlichen Grüßen
 Elton

FrauPost:
Hallo

Ich bin aus Chemnitz, leider hat Sachsen noch nicht so viele Protestler.
Aber schau mal bei mir \"Reklamation unerwünscht\" ... vom 18.10.05 und \"Stadtwerke selber arm\" 17.01.2006 rein vieleicht hilft es etwas.

Frau Post

RR-E-ft:
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)

NEUE LIBERALISIERUNGSWELLE

26.06.2006, 10:38 Uhr

EWV wappnet sich mit regionalen Kooperationen

Die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH hat das Geschäftsjahr 2005 genutzt, um sich auf die zweite Welle der Liberalisierung vorzubereiten, Kooperationen mit benachbarten Energieversorgern zu vertiefen und den Ausbau des Erdgasnetzes vor allem im Selfkant und in der Eifel voranzutreiben.
...

In der Stromsparte verzeichnet die EWV um fünf Prozent gestiegene Absatzmengen. Um 2,8 Prozent gesunkene Deckungsbeiträge wurden hingegen beim Erdgasgeschäft notiert. "Seit Oktober beziehen wir einen Teil unseres Erdgases vom italienischen Mineralölkonzern Eni S.p.A. Mit der bezogenen Menge versorgen wir unsere Kunden in der Eifel - insbesondere in Roetgen und Simmerath", erläuterte Schröder.


Quelle: http://www.tam.de

Um 2,8% bzw. 1,1 Mio Euro sanken dagegen die Deckungsbeiträge der EWV beim Erdgasgeschäft. Laut einer Bescheinigung der Wirtschaftsprüfer KPMG übersteigt die Bezugspreissteigerung die Verkaufspreiserhöhung um 12,5%. Seit Oktober 2005 bezieht die EWV einen Teil ihres Erdgases von der italienischen Eni. ...

Elton:
Hallo zusammen,
auch wenn zu meinem Versorger bisher wenig Einträge zu verzeichnen sind (ich hoffe es gibt mehr "Preisrebellen" als Einträge), möchte ich über die neue Diskussionsrunde mit der EWV GmbH berichten.
Vor zwei Tagen erhielt ich ein freundliches Schreiben des Versorgungsunternehmens. Diesem beigefügt war eine Bescheinigung der (un)abhängigen Wirtschaftschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Die EWV kommt unter Bezugnahme auf die Bescheinigung der KPMG unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Erdgas-Preiserhöhungen der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB entsprechen, eine weitergehende Offenlegung irgendwelcher Kalkulationsgrundlagen nicht erforderlich sei und sie meinen Einspruch weiterhin für nicht berechtigt hält.
Nun möchte ich ebenso freundlich (aber bestimmt) Antworten. Habe hierzu nachfolgenden Text vorbereitet, den ich zur Diskussion stellen möchte. Für Verbesserungsvorschläge / Ergänzungen bin ich dankbar.

Anrede,
gern nehme ich Bezug zu vorgenanntem Schreiben, in dem Sie unter Hinweis auf eine Bescheinigung der KPMG ausführen, dass die EWV Erdgas - Preiserhöhungen der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB entsprechen, eine weitergehende Offenlegung irgendwelcher Kalkulationsgrundlagen nicht erforderlich sei und Sie meinen Einspruch weiterhin für nicht berechtigt halten.

Um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich (wie bereits in meinen vorangehenden Schreiben ausgeführt) erneut darauf hinweisen, dass ich nicht nur die Erdgas - Preiserhöhungen sondern darüber hinaus die geforderten Preise für Erdgas und Strom insgesamt als unbillig ansehe.

Hinsichtlich des Umfangs der Darlegungslast zur Offenlegung der Preiskalkulation durch die EWV sehe ich auch nach Ihren neuerlichen Ausführungen keine Möglichkeit der Näherung unserer unterschiedlichen Auffassungen.
Eine Kollision Ihres Rechts auf Schutz von Geschäftsgeheimnissen und meinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz bleibt damit wohl erhalten.
Ich stütze mich bei meiner Forderung nach Offenlegung der Preiskalkulation (aller kalkulatorischer Grundlagen) auf die zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung.
Bereits 1991 hat das Bundesverfassungsgericht (VIII - ZR - 240/90) rechtliche Grundsätze, denen eine Billigkeitsprüfung nach dem Maßstab von § 315 BGB zu folgen hat, festgelegt. In diesem Zusammenhang hatte das BVerfG festgestellt, dass Testate von Treuhandgesellschaften keinen zahlenmäßigen Aufschluss darüber geben wie sich die Kosten und Gewinnkalkulation des Unternehmens zusammensetzt und diese somit nicht nachvollziehbar bzw. einer sachlichen Nachprüfung unzugänglich seien.
Die mir übersandte Bescheinigung der KPMG dürfte m.E. in keinem anderen Licht zu sehen sein.
Da die EWV die in der Rechtsprechung gefestigten Anforderungen an die Darlegung für die Billigkeit der Preisbestimmung nicht erfüllt, halte ich meine bisherigen Einwendungen weiterhin für berechtigt.

Ich erneuere damit meine Forderung nach Offenlegung der Preiskalkulation und halte den Einwand der Unbilligkeit i.S.v. § 315 BGB auf die geforderten Preise für Erdgas und Strom insgesamt sowie die Preiserhöhungen in dem bisher ausgesprochenen Umfang aufrecht.
Schlussformel

Freue mich auf eure Meinungen
Bis bald Elton

Oliver1200:
Hallo zusammen,
habe natürlich auch das Schreiben bekommen. Mein Einspruch gilt seit Ende 2004, bisher hat man immer wieder versucht, mich vom Gegenteil zu überzeugen, aber das ohne Erfolg.
Ich habe bisher noch nicht einmal eine Mahnung erhalten. Ganz so sicher scheinen sich die Versorger ihrer Sache dann wohl doch nicht zu sein.
Das KPMG-Gutachten landete ungelesen in meinem Papierkorb. Der Inhalt interessiert mich nicht, da es von der EWV beauftragt und auch bezahlt wurde. Ein privates Gutachten hat für mich hier keinerlei Bedeutung.
Im konkreten Einzelfall bestimmt halt immer noch ein Gericht (und kein privates Gutachten), welche Unterlagen zur Offenlegung der Kalkulationsgrundlage dargelegt werden müssen.
Das habe ich dann auch kurz und knackig der EWV geantwortet.
Wer von mir Geld sehen will, muss mich dann halt verklagen (Ja ich weiß, ich bin gemein).
Bisher ist das noch nicht der Fall...

Also Leute, immer schön am Ball bleiben und nicht aufgeben!
Viele Grüße

Oliver

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