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Stadtwerke Kreuznach GmbH

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Cremer:
Auf der Internetseite der Stadtwerke Kreuznach ist folgendes Interessantes zu finden


Verteilnetz der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach

Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH hat das Stromverteilnetz der Statdwerke GmbH Bad Kreuznach gepachtet. Seit dem 01. Januar 2007 sind die Preise und Regelungen für die Nutzung der Verteilnetze der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH für das angepachtete Netz der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach anzuwenden.
 
Informationen zum Netzzugang und Netzkennzahlen sowie zur Stromeinspeisung finden Sie unter dem Link:

http://www.rwe.com/generator.aspx/dso-rr/netznutzung-strom/language=de/id=295362/page.html


Ferner findet man im Haushaltsplan 2007 der Stadt Bad Kreuznach für die Stadtwerke die Auftrennung in Sparten

Sparte Strom
- Strom gesamt
- sonstige Aktivitäten
- Strom-Verteilung

Sparte Gas
- Gas gesamt
- Gas Verteilung
- Gas sonstige Aktivitäten

Hier hat die Stadtverwaltung schon recht frühzeitig auf die geforderte Trennung der BNetzA reagiert

Cremer:
@all


Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgung,
Veröffentlichung der Stadtwerke in der Tagespresse

Die Stadtwerke haben Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgung ab dem 1. Mai 2007 in der Tagespresse veröffentlicht. Sie legen den § 11 der GasGVV zu Ihren Gunsten aus und zwingen den Kunden unzumutbare Härten auf.

Die neue GasGVV lautet in § 11 Abs 2 vollständig wie folgt:
Der Grundversorger kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
1.zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Abs. 1
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung der Ablesung
erfolgt.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Abs. 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
Auf diese Möglichkeit des Widerspruches der Selbstablesung wird in keinster Weise von den  Stadtwerken in ihrer Veröffentlichung der Ergänzenden Bedingungen hingewiesen.
Im Gegenteil, weiter heißt es in der Veröffentlichung der Stadtwerke:
In diesem Fall hat der Kunde den Zählerstand innerhalb 4 Wochen den Stadtwerken mitzuteilen. Teilt der Kunde den Ablesestand nicht innerhalb 4 Wochen der SWK mit, so ist die SWK berechtigt, den Verbrauch des Kunden ….zu schätzen.
Welch freundlicher Ton der Stadtwerke:  ..hat der Kunde… Durch die falsche und unvollständige Wiedergabe des § 11 der GasGVV suggerieren die Stadtwerke damit ihren Kunden, dass es keine andere Möglichkeit als der Selbstablesung gibt.
Die BIFEP macht auf folgende Unzulänglichkeiten aufmerksam:
- Wer garantiert, dass man diese Ablesekarte überhaupt  postalisch erhalten hat?
- Muss man auch noch 55 Cent Porto für die Rücksendung investieren?
- Was ist mit all den Kunden, die altersbedingt oder behindert sind und eine solche Karte überhaupt nicht verstehen, die Karte damit einfach liegen lassen und die Messeinrichtung nicht ablesen bzw. ablesen können?
- Was ist mit den Kunden, die technisch nicht in der Lage sind die richtige Messeinrichtung (Zählernummer) zu finden und auch richtig ablesen können?
- Wer hat den Zeitraum von 4 Wochen zwecks der Mitteilung bestimmt?
- Die Veröffentlichung ist rechtlich grundlegend falsch, da entweder wie unter 3.2 Pauschalen für Zahlungsverzug, Unterbrechnung und Widerherstellung der Versorgung genannt werden, oder aber aber unter wie unter 3.3 die Stadtwerke sich vorbehalten, die tatsaächlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Das eine schließt das andere aus!
Die BIFEP weißt darauf hin, dass nach § 11 der GasGVV der Grundversorger für seine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangt werden darf, wenn die Kunden dazu nicht in der Lage sind.
Somit wollen die Stadtwerke auf Kosten der Kunden weiteres Personal einsparen, indem die jährliche Ablesung durch die Stadtwerke dann nicht mehr vorgenommen werden wird.
Im Übrigen vergessen die Stadtwerke in der Veröffentlichung, dass auch die neue StromGVV in Kraft getreten ist und damit das oben gesagte analog auch für die Grundversorgung bei Elektrizität gilt.  Ferner weißt die BIFEP daraufhin, dass Kunden mit Erdgas-Sonderverträgen bei einem Jahresverbrauch größer 10.000 kWh  die neue GasGVV eben nicht gilt. Sie sind im Sinne des § 3 Nr. 22 des EnWG keine Haushaltskunden. Damit gilt weiterhin die AVBGasV.

Cremer:
@all

die neue Pressemitteilung der BIFEP:

Ausverkauf der Stadtwerke geht weiter


Die Stadtwerke haben zum 1. Januar 2007 ihr Stromnetz an die RWE verpachtet. Die Stadtwerke werden auch ihr Gasnetz zum 1. Juli 2007 verpachten.
Leichte Gaspreissenkung unter 1% zum 1.7.2007 geplant.

Ganz heimlich haben die Stadtwerke ihr Stromnetz an das RWE verpachtet. Auf der Internetseite der Stadtwerke findet man unter Netznutzung eine kleine, dreizeilige Notiz, dass die Stadtwerke ihr Stromnetz ab dem 1. Januar 2007 an die RWE verpachtet haben. Zum 1. Juli 2007 ist ebenfalls die Verpachtung des Gasleitungsnetzes geplant. Im Gegenzug wird die RWE den Betrieb und Unterhalt des Leitungsnetzes wieder an die Stadtwerke Zurückbeauftragen. Was macht es für einen Sinn, einen solchen Schritt zu tun, fragt die BIFEP?

Durch die Verpachtung der Leitungs- und Rohrnetze sind die Stadtwerke damit keine Netzbetreiber mehr und die Beantragung der Netznutzungsentgelte muss nicht mehr selbst bei der Landeskartellbehörde erfolgen. Dies tätigt jetzt die RWE bei der Bundesnetzargentur. Andererseits wurde die RWE von der Bundesnetzargentur aufgefordert, die Netznutzungsentgelte zu senken damit der Strompreis für die Haushaltskunden günstiger wird.
Die BIFEP vermutet aber hier einen geschickten Schachzug, dass die Verpachtung der Netze einzig dazu dient, die Absenkung und die Höhe der Netznutzungsentgelte zu verhindern. Die vorgeschriebene Senkung der Netznutzungskosten soll damit nicht an die Kunden weitergereicht werden.

Die BIFEP macht darauf aufmerksam, dass damit der Ausverkauf der Stadtwerke sich weiter fortsetzt. Bereits vor 10 Jahren ist durch eine Minderheitsbeteiligung von 49% Saar-Fern-Gas und RWE (je 24,5%) bei den Stadtwerken als Anteilseigner eingestiegen. Durch die jetzige Verpachtung der Netze soll der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Damit könnte ein Stellenabbau bei den Stadtwerken erfolgen.

Ein weiterer Stellenabbau wird durch die am 30.4.2007 veröffentlichten „Ergänzenden Bedingungen“ erfolgen. Darin verfügen die Stadtwerke nämlich, dass der Kunde künftig selbst die Zähler ablesen, auf einer Karte den Zählerstand eintragen soll und diese an die Stadtwerke zurück zuschicken.

Die BIFEP macht in diesem Zusammenhang auf folgende Unzulänglichkeiten aufmerksam:
- Wer garantiert, dass man diese Ablesekarte überhaupt  postalisch erhalten hat?
- Muss man auch noch 55 Cent Porto für die Rücksendung investieren?
- Was ist mit all den Kunden, die altersbedingt oder behindert sind und eine solche Karte überhaupt nicht verstehen, die Karte damit einfach liegen lassen und die Messeinrichtung nicht ablesen bzw. ablesen können?
- Was ist mit den Kunden, die technisch nicht in der Lage sind die richtige Messeinrichtung (Zählernummer) zu finden und auch richtig ablesen können?

Nach § 11 der GasGVV darf der Grundversorger für seine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen, wenn die Kunden dazu nicht in der Lage sind.

Pelikan:
moin moin,

noch schlimmer

GasGVV §11
(2) Der Grundversorger kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Abs. 1,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall(!!!) widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger darf bei einem berechtigten Widerspruch(wer legt das fest???) nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.

Also, nur bei einem Lieferantenwechsel darf kein Geld verlangt werden.
Und bei 1. und 3.????
Und soll eine "alte Oma" jedesmal wiedersprechen, zumal sie gar nicht verstehen wird, worum es geht.
Das wird bestimmt auch noch die Gerichte beschäftigen.
Meine Meinung dazu Die Regierung sitzt in Karlsruhe.

Mit Gruß vom
Pelikan

Zeus:
Warum versuchen Sie nicht diese Fragen im vernünftigen Gespräch mit den Stadwerken zu klären? Vor einigen Monaten war die Frage von Stellenabbau bei der Gasanstalt Kaiserslautern auch aufgekommen. Laut damaliger Aussage des Betriesrates hatte der Minderheitsaktionär (Thüga) eine Entwicklung in dieser Richtung angedacht. Nach Gesprächen zwischen dem Vorstand der Gasanstalt und der Initiative für faire Gaspreise bei der Gasanstalt Kaiserslautern steht dies nicht mehr zur Debatte. Im Gegenteil, vor wenigen Tagen hat die Gasanstalt Stellen ausgeschrieben für das Call-Center das sie nach Lautern zurück holt.
Auch die anderen Fragen würden wir hier offen und vernünftig miteinander ansprechen. Warum ist sowas nicht in Bad-Kreuznach möglich und woran liegt es wohl?










--- Zitat von: \"Cremer\" ---@all

die neue Pressemitteilung der BIFEP:

Ausverkauf der Stadtwerke geht weiter


Die Stadtwerke haben zum 1. Januar 2007 ihr Stromnetz an die RWE verpachtet. Die Stadtwerke werden auch ihr Gasnetz zum 1. Juli 2007 verpachten.
Leichte Gaspreissenkung unter 1% zum 1.7.2007 geplant.

Ganz heimlich haben die Stadtwerke ihr Stromnetz an das RWE verpachtet. Auf der Internetseite der Stadtwerke findet man unter Netznutzung eine kleine, dreizeilige Notiz, dass die Stadtwerke ihr Stromnetz ab dem 1. Januar 2007 an die RWE verpachtet haben. Zum 1. Juli 2007 ist ebenfalls die Verpachtung des Gasleitungsnetzes geplant. Im Gegenzug wird die RWE den Betrieb und Unterhalt des Leitungsnetzes wieder an die Stadtwerke Zurückbeauftragen. Was macht es für einen Sinn, einen solchen Schritt zu tun, fragt die BIFEP?

Durch die Verpachtung der Leitungs- und Rohrnetze sind die Stadtwerke damit keine Netzbetreiber mehr und die Beantragung der Netznutzungsentgelte muss nicht mehr selbst bei der Landeskartellbehörde erfolgen. Dies tätigt jetzt die RWE bei der Bundesnetzargentur. Andererseits wurde die RWE von der Bundesnetzargentur aufgefordert, die Netznutzungsentgelte zu senken damit der Strompreis für die Haushaltskunden günstiger wird.
Die BIFEP vermutet aber hier einen geschickten Schachzug, dass die Verpachtung der Netze einzig dazu dient, die Absenkung und die Höhe der Netznutzungsentgelte zu verhindern. Die vorgeschriebene Senkung der Netznutzungskosten soll damit nicht an die Kunden weitergereicht werden.

Die BIFEP macht darauf aufmerksam, dass damit der Ausverkauf der Stadtwerke sich weiter fortsetzt. Bereits vor 10 Jahren ist durch eine Minderheitsbeteiligung von 49% Saar-Fern-Gas und RWE (je 24,5%) bei den Stadtwerken als Anteilseigner eingestiegen. Durch die jetzige Verpachtung der Netze soll der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Damit könnte ein Stellenabbau bei den Stadtwerken erfolgen.

Ein weiterer Stellenabbau wird durch die am 30.4.2007 veröffentlichten „Ergänzenden Bedingungen“ erfolgen. Darin verfügen die Stadtwerke nämlich, dass der Kunde künftig selbst die Zähler ablesen, auf einer Karte den Zählerstand eintragen soll und diese an die Stadtwerke zurück zuschicken.

Die BIFEP macht in diesem Zusammenhang auf folgende Unzulänglichkeiten aufmerksam:
- Wer garantiert, dass man diese Ablesekarte überhaupt  postalisch erhalten hat?
- Muss man auch noch 55 Cent Porto für die Rücksendung investieren?
- Was ist mit all den Kunden, die altersbedingt oder behindert sind und eine solche Karte überhaupt nicht verstehen, die Karte damit einfach liegen lassen und die Messeinrichtung nicht ablesen bzw. ablesen können?
- Was ist mit den Kunden, die technisch nicht in der Lage sind die richtige Messeinrichtung (Zählernummer) zu finden und auch richtig ablesen können?

Nach § 11 der GasGVV darf der Grundversorger für seine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen, wenn die Kunden dazu nicht in der Lage sind.
--- Ende Zitat ---

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