Energiepreis-Protest > MITGAS
Überweisung statt Lastschrift und mögliche Folgen ...
Cremer:
@Monaco,
es besteht kein Grund, m.E. vertraglich und auch rechtlich auch nicht möglich, Sie aus dem Sondervertrag auszuschließen, nur weil die einzugsermächtigung begrenzt wurde.
Damit würden Sie ja in einen \"Allgemeinen Grundtarif\" für Kleinabnehmer zurückfallen.
Mitgas will Sie dazu zwingen, die vorgegeben Zahlungsweise und Zahlungshöhe zu akzeptieren.
Dies ist eine markante Drohung von Mitgas.
Der Sondertarif ist zum Heizen da.
Ich würde, wenn keine Abbuchung erfolgt den von Ihnen gekürzten Betrag per Dauerüberweisung überweisen.
Mitgas kann ja dann nochmals konkret werden, wenn sie wollen (Ausschluß Sondervertrag).
Monaco:
@cremer
Ich habe nur Befürchtungen, dass Mitgas meine Abschlagsüberweisungen als eine Art Anerkenntnis des Allgemeinen Tarifs wertet. Schließlich zahle ich ja dann gewissermaßen freiwillig per Überweisung und nicht wie für den Sondertarif vorgeschrieben per Lastschriftverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@Monaco
Ihr Versorger kann Ihnen nichts unterstellen, wenn Sie diesem klipp und klar schreiben, dass Sie sich aus o. g. Gründen gegen sein Vorgehen verwahren und ggf. mit Hilfe der Verbraucherzentrale gerichtlich festellen lassen werden, dass dieser zu einer Umgruppierung keinesfalls berechtigt ist.
Sie könnten sich wegen der Besorgnis einer in Aussicht gestellten sachlich nicht gerechtfertigten kartellrechtswidrigen Diskriminierung durch den Monopolisten auch sogleich an das Bundeskartellamt und die Energieaufsichtsbehörde des Landes wenden.
Letzteres hat sich übrigends längstens auch bei den Versorgern herumgesprochen und wird wohl nur noch zur Einschüchterung benutzt.
Auch Ihr Versorger kennt die zutreffende Rechtslage wohl genau, auch wenn sich aus den Stellungnahmen ggf. etwas anderes ergibt....
Sie sollten deshalb wie aufgezeigt aktiv werden. Es nutzt doch wenig, wenn wir uns hier gegenseitig immer wieder unsere Sorgen mitteilen, ohne aktiv etwas gegen diese Sorgen zu unternehmen.
Dass man sich deshalb an die Kartellbehörden wenden kann und sollte, ist hier schon seit langem im Forum mehrfach beschrieben, wohl auch auf der Seite.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Monaco,
auf den Seiten der Mitgas werden nur bei den \"Bonus-Paket\", \"Treue-Paket\" und \"Plus-Paket\" auf die Bedingung des Einzugsverfahren verwiesen.
Sonst liegt doch kein Einzugsermächtigungsverfahren bei den Tarifen vor?
Lastschriftverfahren ist doch m.E. etwas anderes?
RR-E-ft:
@Monaco
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=805
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