Energiepreis-Protest > MITGAS
Überweisung statt Lastschrift und mögliche Folgen ...
Monaco:
@cremer
Wir hatten damals (mangels Alternativen) das \"Treue\"-Angebot abgeschlossen, das es in 2 Varianten gab (und sicher auch noch gibt). Innerhalb dieses \"Treue-Pakets\" (mind. 2-jährige Vertragsbindung - wohin soll man auch wechseln) handelt es sich bei uns um das \"Sonderabkommen I\" (für \"normale\" Haushalte incl. Heizen). Es gibt da parallel wohl noch ein Sonderabkommen II (für Großabnehmer).
Hat doch eine tolle Tarifvielfalt, die MITGAS, oder? Für jeden etwas dabei. Nur in preislicher Hinsicht wohl für niemand das Richtige. Man lasse sich bei dieser Gelenheit übrigens auch einmal den Begriff \"Treue-Paket\" auf der Zunge zergehen.
Vielleicht solle man mal beim örtlichen Abwasser-Zweckverband nachfragen, ob man dort auch Vergünstigen durch einen Treue-Tarif erhalten kann ...
In diesem Sinne
mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco,
jetzt sehe ich es richtig. :roll:
Sie hatten ein Treue Angebot. 8)
Tolle Ersparnis 2,7 % !!!! :shock:
Da liegt das Angebot mit dem Energieclub der SW KH bei uns noch günstiger, 10% Rabatt allerdings vor Steuern. :D
Da auf Gas auch Mineralölsteuer ist, kann man es nicht sofort in Cent/kWh beziffern.
Also Monaco, was soll es :wink: :
Überweisung künftig mit Lastschrift auf abgesenkter Höhe und es drauf ankommen lassen, ob die Mitgas sie auch dem \"Treue Paket\" rauswirft. Alles weitere dann wie in meinem gestrigen Thread mit den SW KH geschildert dann durchziehen.
Monaco:
@cremer
Man nimmt eben mit, was \"risikolos\" mitzunehmen ist.
Einzugsermächtigung ist für mich generell kein Problem. Mitgas hat es aber geschafft, dass ich das erste Mal innerhalb mehrerer Hundert Lastschrifteinzüge der letzten mehr als 10 Jahre von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen musste. Bisher konnten die wenigen Fehlbuchungen immer einvernehmlich geklärt werden.
Abschließend noch ein kurzer Hinweis zum Lastschriftverfahren:
Das Lastschriftverfahren setzt eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers voraus. D.h. Lastschriftverfahren und Einzugsverfahren sind das Gleiche. Wenn man z.B. einkauft und mit seiner Unterschrift unter dem Beleg \"bezahlt\" (Einzugsermächtigung) ist das auch ein Lastschriftverfahren - im Gegensatz zur \"PIN-Eingabe\", mit der gewissermaßen direkt auf das Konto zugegriffen wird (EC-Cash).
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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