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Autor Thema: Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen  (Gelesen 6932 mal)

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Offline Unsigned

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« am: 28. Dezember 2005, 14:51:20 »
Hallo zusammen,
da ich aktuell viel unterwegs bin, habe ich auch einen deutlich reduzierten Gasverbrauch. Damit sind auch meine bereits wg. § 315 gekürzten Abschlagszahlungen deutlich zu hoch (nach aktuellem Stand ca. 250 € Überzahlung). Ich möchte daher - und weil Überzahlungen nicht mit neuen Abschlägen verrechnet werden dürfen - die bis zur nächsten Rechnung noch anstehenden drei Abschlagszahlungen so weit reduzieren, dass es am Ende in etwa aufgeht. Das EVU würde ich hiervon vorab in Kenntnis setzen. Ist das ein gangbarer Weg? Gibt es besondere Gegebenheiten zu beachten?

Vielen Dank und schon jetzt einen guten Start ins Neue Jahr!

Beste Grüße
Unsigned

Offline Cremer

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2005, 15:35:37 »
@unsigned,

richtig,
teilen Sie dem Versorger dies mit, warum der Verbrauch zurückging.

Machen Sie ihm einen Vorschlag der gekürzten drei verbleibenden Abschlägen inkl. des Widerspruches auf den jetzigen Tarifpreis.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Offline Unsigned

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2005, 16:58:53 »
@alle,

vielen Dank! Wenn ich den bereits vorhandenen Thread richtig verstehe, bin ich in gewisser Weise auf das Entgegenkommen des EVU angewiesen, da es anscheinend keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen gibt, die dem aktuellen Verbrauch entsprechen. Dass ich eine Überzahlung wegen des laufenden Widerspruchs vermeiden will, ist denen ja auch klar, so dass sie sich kaum darauf einlassen werden.  Oder müssen sie sich der Tatsache beugen, dass sie keinen Anspruch auf eine absehbare Überzahlung haben?

Dank und Gruß

Unsigned

Offline Cremer

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2005, 20:49:02 »
@unsigned,

machen Sie einen Vorschlag und kürzen die Abschläge.

Die werden dan irgendwie reagieren müssen.

Nach § 315 dürfen die nicht die Versorgung einstellen, also bleibt denen nur der Klageweg.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2005, 07:59:13 »
Moin unsigned,

wenn ich die AGB`s und die Ausführungen von Herrn Fricke und GrafKoks richtig verstanden habe, muss der Versorger aufgrund des nachweislichen Minderverbrauches die Abschlagsreduzierung vornehmen.
Teilen Sie dem Versorger den letztjährigen Gesamtverbrauch und den bisherigen mit. Dann kann dieser die Richtigkeit ihrer Angaben nachvollziehen. Bei mir hat mein Versorger sogar ohne diese Angaben die Abschlägereduziert - allerdings habe ich diese von Beginn an so \"beantragt\" -. Machen Sie dem Versorger die Musterrechnung mit zu erwartendem Gasverbrauch und altem Preis, teilen ihm die entsprechende Kürzung mit und Beschränken sie die Einzugsermächtigung auf diesen Betrag. Sollte er nicht darauf eingehen, richten sie eben einen entsprechenden Dauerauftrag aus.

Offline Unsigned

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Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2005, 10:46:27 »
@alle,

vielen Dank nochmal. Ich werde also die Kürzung der Abschlagszahlungen wie vorgeschlagen betreiben und hier berichten.

Bis dann!
Unsigned

 

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