@alle,
vielen Dank! Wenn ich den bereits vorhandenen Thread richtig verstehe, bin ich in gewisser Weise auf das Entgegenkommen des EVU angewiesen, da es anscheinend keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen gibt, die dem aktuellen Verbrauch entsprechen. Dass ich eine Überzahlung wegen des laufenden Widerspruchs vermeiden will, ist denen ja auch klar, so dass sie sich kaum darauf einlassen werden. Oder müssen sie sich der Tatsache beugen, dass sie keinen Anspruch auf eine absehbare Überzahlung haben?
Dank und Gruß
Unsigned