Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

wie fängt man an?

<< < (3/3)

RR-E-ft:
@Monaco

Mit der vollständigen Zahlung ist kein Anerkenntnis in dem Sinne verbunden, dass man später nichts zurückfordern und zurück klagen oder aber zukünftig die Unbilligkeit nicht mehr rückwirkend einwenden könnte.


Man ist eben nur bei endgültig erfolgten Zahlungen auf einen Rückerstattungsprozess verweisen, hat aber für die Zukunft noch alle Optionen.


Man sollte jedoch so früh wie möglich die Unbilligkeit - auch rückwirkend - einwenden und entsprechend kürzen, auch die alten Preise ggf. nur noch unter Vorbehalt leisten.


Aber all dies wurde hier mehrfach umfangreich beschrieben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln