Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

wie fängt man an?

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jokeller:
Hallo,

ich hoffe mal, ich bin hier richtig?
Gerade habe ich angefangen mich mit der Materie Gaspreise ... ein weinig zu beschäftigen und schon wirds konkret:
Laut der Abschluss-Jahresrechnung muss ich nächstes Jahr eine höhere Vorazuszahlung (14 Euro/2 Monate) leisten, die Differenz (übers Jahr gerechnet) ist weniger als die diesjährigen Nachzahlung.
Die Nachzahlung ist durch Mehrverbrauch und auch durch die Erhöhungen im Laufe von 2005 zu Stande gekommen. Da ich denen nicht widersprochen habe, habe ich die wohl auch akzeptiert (obwohl die Erhöhungen nicht angekündigt wurden).

Heute (24.12) flattert ein Schreiben meines Gas-Versorgers (Pfalzgas Frankenthal) ins Haus, dass ab Januar der Preis pro kWh um 0,49 ct erhöht wird und ich doch die Abschlagszahlungen anpassen solle, damit am Ende von 2006 keine zu hohen Nachforderungen zu zahlen sind.

Ich bin nun etwas unsicher was ich tun soll, vielleicht bekomme ich von Euch einige \"Ideen\", wie es weiter gehen kann.

Was ich so denke:
Erst mal den Musterbrief an meinen Versorger schicken, das \"dicke Ende\" käme ja erst mit der Abrechnung 2006, stimmt das so?
Da der Versorger nur bittet die Abschlagszahlungen anpassen zu lassen, zahle ich nur die Abschlagszahlungen, die mit der Jahresrechnung 2005 errechnet wurden.

Macht das so Sinn? Und in der Zwischenzeit?

Gibt es irgendwelche persönliche Beratung (gegen Entgelt)?


Danke und frohe Weihnachten

Joachim

Cremer:
@jokeller,

Richtig,

erst mal Musterbrief abschicken und dem Versorger mitteilen, dass Sie Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen ab den Preisen September 2004 einlegen.

Dann nehmen Sie den Verbrauch des Abrechnungszeitraumes 2004/2005 und errechnen auf der Preisbasis September 2004 die Kosten aus. Diese dividiert durch die Anzahl der Abschläge. Dann haben Sie die Abschlagshöhe  die Sie monatlich/zweimonatlich überweisen.

Sicherheitshalber sollten Sie die Differenz auf Seite legen, falls die gesamten Verfahren letztenendes gegn die Kunden entschieden werden sollten.

Ich rechne aber damit, dass der Versorger von Ihnen nicht klagen wird und die fehlende Differenz \"abschreibt\"

Monaco:
@jokeller

Akzeptiert haben Sie die Preise erst, wenn Sie die Jahresrechnung vollumfänglich bezahlt haben. Selbst danach können Sie noch Widerspruch einlegen, sind dann jedoch auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, der allerdings nicht sehr erfolgversprechend ist. Dennoch kann ein Widerspruch (auch für zurückliegende Zeiten - bis zu 3 Jahren)nicht schaden. Vielleicht kommt es ja doch noch zu einem Prozess, den ihr Versorger ganz oder teilweise verliert. Dann lohnt es immer, sich Ansprüche zu sichern. Schließlich ist es doch denkbar, dass auch andere Kunden Ihres Versorgers die Billigkeit der Preise bestritten haben und sich hier noch irgend etwas tut.
Mit ihrem Widerspruch würden Sie der Sache der Widersprüchler sogar nützen. Schließlich steigt das Prozessrisiko ihres Versorgers mit jedem weiteren Einspruch.

Also besser spät, als gar nicht reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.



Frage in die Runde:

Angenommen der Versorger hat die erhöhten Preise im Lastschriftverfahren bereits eingezogen (Jahresschlussrechnung) und man legt erst danach noch Widerspruch ein. Wäre es denkbar, in diesem Falle den Lastschrifteinzug noch rückbuchen zu lassen und nur den \"zugestandenen\" Betrag zu überweisen? Oder wäre es hierfür dann bereits zu spät?

Cremer:
@Monaco,

ich würde sagen, das geht, wenn es zeitnah erfolgt.

Monaco:
@cremer

Hallo, Herr Cremer,

die Frage ist jetzt, was ist zeitnah?
Vielleicht könnte man die Rechnung mit einer Art \"Bescheid\" vergleichen. Hier hat man 1 Monat Zeit zu einem möglichen Widerspruch. Für eine Rücklastschrift hätte man in der Regel 6 Wochen, wenngleich es für diese Angabe inzwischen widersprüchliche Aussagen gibt.
In jedem Falle müsste man genügend (wieder so ein dehnbarer Begriff) Zeit haben, um die Rechnung zu überprüfen. Der Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Abbuchung sollte dafür zu kurz sein.
Allerdings kann man nicht erst nach einem halben Jahr kommen. Ich glaube da sind wir uns schon einig.

Weihnachtliche Grüße
nach Bad Kreuznach

Monaco.

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