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Autor Thema: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt  (Gelesen 7378 mal)

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Offline Harry01

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Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« am: 31. März 2024, 00:03:12 »
Hallo Forum!

Ich brauche dringend einen Tip, wie man sich hier verhält:

Beginnend mit einem Vertragsvergehen eines Stromlieferanten (es wurden u.A. Abschlägshöhen vertragswidrig im laufenden Abrechnugszeitraum angepaßt) war rege Korrespondenz zur Klärung notwendig. In dieser Korrespondenz wurde auf deutschlandweite Zustellprobleme des vom Stromlieferanten gewählten Postzustellers hingewiesen.

Als zum Ende des Abrechnungszeitraums der Zählerstand mitgeteilt wurde und hier gewöhnlich dann die Jahresabrechnung erstellt wird, passiete zunächst gar nichts. Zum Jahresende ging dann eine Mahnung zu, in der Abschläge für nach Ende des Abrechnungszeitraums angemahnt werden. Mit einer Zurückweisung dieser Mahnung wird angefragt, wann denn mit der Jahresverbrauchsabrechnung gerechnet werden könne. Es wird im Februar diesen Jahres mit einer Schlußrechnung zum Jahresende 2023 geantwortet und erstmals behauptet, man hätte schon im Oktober des Vorjahres den Liefervertrag mittels Einwurfeinschreiben zum Jahresende gekündigt. Eine Kopie der Jahresverbrauchsabrechnung geht ebenfalls taggleich seprat zu.

Dieser Behauptung wurde umgehend widersprochen, die Kündigung für unwirksam erklärt und der Stromversorger aufgefordert Nachweise zu erbringen, daß man rechtzeitig hätte Kenntnis von der Kündigung nehmen können. Hier hatte man sich erhofft, daß die Belegnummer des Einwurfeinschreibens benannt wird, sodaß man Zugriff auf den Auslieferungsbeleg bekommt, der bei Einwurfeinschreiben online abrufbar ist.

Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten und lediglich eine Kopie dieser beigefügt und auf ein völlig abwegiges Urteil des BGH verwiesen, in dem ein solches Schreiben nach 48 Stunden als zugegangen gelte. In dieser Entscheidung jedoch geht es um die Angabe einer Postfachadresse eines Energielieferanten als Adresse, an die ein Widerspruch zu richten ist und nicht mal im Ansatz um irgendwelche fiktiven Zugangsfristen.

Es wird sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz gesperrt und auf die Möglichkeit verwiesen, die Entscheidung von der Schlichtungsstelle Energie überprüfen zu lassen.

Wie soll man sich hier jetzt verhalten? Tatsache ist, daß Stromversorgung ununterbrochen fortgeführt wird und diese natürlich auch bezahlt werden muß. Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, daß ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde.

Möglicherweise war dies der Grund für die Kündigung, aber der rechtezitige Zugang einer solchen einseitigen Willenserklärung ist doch noch immer nicht vom Kunden zu beweisen, oder?

Da man nicht weiß, ob und wie der Stromlieferant eine Fortsetzung der Abschlagszahlungen verbucht, kann hier ohne eindeutige schriftliche Bestätigung nichts gezahlt werden. Von wem wird denn jetzt überhaupt der Strom geliefert? Das kann man ja so auch nicht einfach erkennen.

Macht es Sinn, sich hier wie empfohlen an die Schlichtungsstelle zu weden, um vielleicht doch noch zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen?

Offline berghaus

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #1 am: 02. April 2024, 15:26:34 »
Zitat
Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten....

Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.

Wenn der Kunde ab dem Tag danach nicht einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten hatte, ist er in die Grundversorgung gefallen und müsste dort eigentlich von dem zuständigen Grundversorger artig begrüßt werden.

Zitat
Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, dass ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde....

So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.

Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten, aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.

berghaus 02.04.24

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #2 am: 02. April 2024, 16:21:35 »
Zitat
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.
Das wäre noch zu klären und ist noch nicht relevant. Der Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz. Insofern ist fraglich, ob er weitere außergerichtliche Eingaben überhaupt würdigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist aber natürlich auch nicht Ziel des Kunden.

Zitat
So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.
Genau. In dem Punkt ist dem Stromlieferanten der Zeitpunkt der Mitteilung einer Preisanpassung zum Verhängnis geworden, dennder Poststempelaufdruck auf dem Versandumschlag trägt das Datum, an dem die Mitteilung längst hätte beim Kunden sein müssen. Mit dieser Begründung wurde der Preiswiderspruchj akzeptiert, dies aber auch erst in der Jahresaberchnung auffällig, da diese unter Berechnung der alten Preise erfolgte. Ob dies auch der Grund ist, warum die Kündigung ausgesprochen wurde, kann man nur spekulieren, ist aber wahrscheinlich, weil derartige Kunden ja unbequem für den Lieferanten sind.

Zitat
Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten
Auf die Möglichkeit des Hinzuzienens der Schlichtungsstelle wird hingewiesen, das würde der Kunde aber erst tun, wenn von irgendeiner Seite mit der ungerechtfertigten Versorgungseinstellung gedroht wird.

Zitat
aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.
An wen? An den Lieferanten oder an den Grundversorger, wenn sich der melden sollte? An beide geht auf gar keinen Fall und der Kunde sieht eher die Gefahr einer Versorgungseinstellung vom Grundversorger ausgehend, denn dieser wäre der Einzige, der Geld haben möchte.

Offline berghaus

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #3 am: 03. April 2024, 00:26:12 »
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.

Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?

Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.

Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?

Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?

Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?

Bei check24 und Verivox werden oben Namen und Preise des Grundversorgers angezeigt, wenn man die PLZ eingegeben hat.

berghaus 03.04.24

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #4 am: 03. April 2024, 01:18:31 »
Zitat
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.


Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?
Beides nicht wichtig. Von denen wird hier möglicherweise mitgelesen. Das hatte der Kunde schonmal.

Zitat
Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.
Ist unnötig, das zu wissen. Es geht rein um die angebliche Kündigung, wie man damit umgeht.
Zitat
Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?
Im Januar 2023 für ab März 2023. Unabhängig davon untersagen die AGB des Lieferanten die Änderung der Abschlagshöhen im laufenden Abrechnungszeitraum und nur wegen dieses vertragswidrigen Verhaltens wurde die Korrespondenz überhaupt erst ausgelöst.
Zitat
Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Laufzeit 1 Jahr, auch ja, also Vertrag aus vor April 2022.
Zitat
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt 2 Monate jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres für beide Seiten. Die Kündigung ist laut Erstellungsdatum auf der (zweifelhaften) Kopie, die jetzt mitgesendet wurde, von Anfang Oktober 2023 und wäre fristgerecht, wenn sie den Kunden denn auch erreicht hätte. Sie soll angeblich per Einwurfeinschreiben geschickt worden sein. Auf Nachfrage wurde aber weder der Einlieferungsbeleg noch die Sendungsnummer vorgelegt.

Zitat
Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?
Nein
Zitat
Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?
Es gibt keinen Anbieter mit einem oder ähnlichen Preisniveau. Wir sprechen hier von einem Preis weit unter 0,30 Euro pro kWh.



Offline Didakt

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #5 am: 03. April 2024, 19:54:09 »
Zitat
Von wem wird denn jetzt überhaupt der Strom geliefert? Das kann man ja so auch nicht einfach erkennen.
Macht es Sinn, sich hier wie empfohlen an die Schlichtungsstelle zu weden, um vielleicht doch noch zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen?

Wer aktuell den Strom liefert, kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen!
Die SE Berlin sollte man einschalten, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
« Letzte Änderung: 04. April 2024, 11:03:42 von Didakt »

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #6 am: 10. April 2024, 23:15:33 »
Welche von den unzähligen Abteilungen bei einem Stromlieferant gilt denn als Vertragspartner mit der Kompetenz, einen Liefervertrag überhaupt zu kündigen? M.E. doch nur der Geschäftsführer oder eine entsprechende Vertretung.

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #7 am: 12. April 2024, 15:13:48 »
Jetzt wird es brenzlig und ernst.

Der Kunde hat jetzt Post vom Grundversorger bekommen. Eine Mahnung mit Hinweis auf beabsichtigte Stromversorgungsunterbrechung nach vier Wochen!

Angeblich sind über 180 Euro offen!

Wie reagiert man denn jetzt hier? Der Kunde ist natürlich gewillt, die abgenommene Energie zu zahlen, aber nicht an zwei Lieferanten.

Wie reagiert man hierauf denn jetzt?

Offline Didakt

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #8 am: 13. April 2024, 13:20:42 »
Hi @Harry01, verständlich, dass Sie bei Ihren Darlegungen in diesem Thread zum Illeismus übergegangen sind. Das verschafft Ihnen vermutlich emotional ein wenig Abstand zu den Dingen. Es liest sich für den Dritten aber schlecht!

Zur Sache: Ich gehe davon aus und bin mir dabei relativ sicher, dass Sie nach wie vor vom selben, bislang verschwiegenen Lieferanten beliefert werden, nämlich dem „Lieblingsversorger“, neuerdings eben auf einer neuen Vertragsgrundlage (in der Grundversorgung) , nachdem er Sie als missliebigen Kunden aus dem vormaligen Sondervertrag rausgeschmissen hat. Nach seinen AGB konnte/durfte er Ihnen kündigen, auch außerordentlich, weil Sie ihm dafür einen Grund geliefert haben.

Wie sollten Sie denn jetzt reagieren? Begleichen Sie Ihre Schulden bei diesem „alleinigen“ Lieferanten und vermeiden Sie damit die angedrohte Stromsperre. Suchen Sie sich schnellstens bei Verivox oder Check 24 einen neuen Versorger für einen Sondervertrag. Die Preise sind zur Zeit günstig und gleichen etwa denen wie vor 3 Jahren. Bevollmächtigen Sie den neuen Versorger, Ihre Grundversorgung fristgerecht gem. § 20 StromGVV zu kündigen und auf geht’s zu neuen Ufern.

Noch eine Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer großen Firma sich nicht mit Kinkerlitzchen wie etwa der Kündigung eines Stromliefervertrages abgibt. Dazu hat er bevollmächtigte Mitarbeiter/Sachbearbeiter, die solche „niederen“ Arbeiten im Rahmen ihres Stellenplanes erledigen und ihre Ergüsse mit Zusätzen wie ppa., i.V. oder i. A. unterzeichnen.

Viel Erfolg und frdl. Grüße

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #9 am: 13. April 2024, 14:54:09 »
Zur Sache: Ich gehe davon aus und bin mir dabei relativ sicher, dass Sie nach wie vor vom selben, bislang verschwiegenen Lieferanten beliefert werden, nämlich dem „Lieblingsversorger“, neuerdings eben auf einer neuen Vertragsgrundlage (in der Grundversorgung) , nachdem er Sie als missliebigen Kunden aus dem vormaligen Sondervertrag rausgeschmissen hat. Nach seinen AGB konnte/durfte er Ihnen kündigen, auch außerordentlich, weil Sie ihm dafür einen Grund geliefert haben.
Nein, da gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Grundversorger (der, der sich jetzt erst gemeldet hat und sperren will) und Stromlieferant sind unterschiedlich. Der Stromlieferant will ordentlich und fristgerecht und sogar per Einwurfeinschreiben gekündigt haben, was er nur beiläufig in einem Schriftwechsel wegen einer anderen Sache erwähnte, das Kündigungsschreiben ist dem Kunden aber und inzwischen nachweisbar nie zugegangen. Zwischenzeitlich liegt das Schreiben in Kopie vor und wenn es in dem Monat, in dem es ausgestellt wurde, zugegangen wäre, wäre die Frist gewahrt gewesen und die Kündigung vom Kunden auch akzeptiert worden. Man hat in dem Kündigungsschreiben auch den Zählerstand zum Jahresende angefragt. Den konnte man aber nicht mitteilen, weil man, wie nun hoffentlich verständlich dargelegt, nichts von einer Vertragskündigung wußte und auch kein Grund bestand, diesen zu erfassen.

Wie sollten Sie denn jetzt reagieren? Begleichen Sie Ihre Schulden bei diesem „alleinigen“ Lieferanten und vermeiden Sie damit die angedrohte Stromsperre. Suchen Sie sich schnellstens bei Verivox oder Check 24 einen neuen Versorger für einen Sondervertrag. Die Preise sind zur Zeit günstig und gleichen etwa denen wie vor 3 Jahren. Bevollmächtigen Sie den neuen Versorger, Ihre Grundversorgung fristgerecht gem. § 20 StromGVV zu kündigen und auf geht’s zu neuen Ufern.
Der Kunde hat keine Schulden beim (alten) Stromlieferanten. Das ist ja das Kuriose! Es gibt keine Forderung und es werden auch auch keine Abschläge verlangt, weil man davon ausgeht, das der Vertrag beendet ist, obwohl der Kündigung sofort nach Bekanntwerden schlüssig begründet widersprochen und sie für unwirksam erklärt wurde. Der alte Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Klärung, ja sogar bei der Aufklärung des Verbleibs seines Kündigungsschreibens, wobei sich der Kunde schon aus Eigeninteresse hilfsbereit erklärt hat und verweist auf die Schlichtungsstelle Energie. Sich dorthin zu wenden, sieht der Kunde aber nicht ein, da für ihn die Sach- und Rechtslage klar ist und es sich der kündigende Vertragpartner hier zu einfach macht und er letztendlich auch keine Forderungen stellt, obwohl er nachweislich noch Ansprüche bis zum Jahresende 2023 hätte.

Noch eine Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer großen Firma sich nicht mit Kinkerlitzchen wie etwa der Kündigung eines Stromliefervertrages abgibt. Dazu hat er bevollmächtigte Mitarbeiter/Sachbearbeiter, die solche „niederen“ Arbeiten im Rahmen ihres Stellenplanes erledigen und ihre Ergüsse mit Zusätzen wie ppa., i.V. oder i. A. unterzeichnen.
Das ist durchaus nachvollziehbar, aber dafür muß doch die Bevollmächtigung, gerade bei so einer Willenserklärung nachgewiesen sein. Wenn da die Rechtsabteilung oder ein Mitglied der Geschäftsführung i.V. unterschrieben hätte, wäre das verständlich, aber in dem Fall soll das Original der Kündigung von der Vertriebsleitung und vom Kundenmanagement unterschrieben worden sein, und das stößt irgendwie auf, weil die auch die gesamte Korrespondenz mit nachweilich falschen Rechtsargumenten geführt haben und sich noch andere Dinge anmaßen, zu denen der Kunde angeblich verpflichtet sei, und das kann es irgendwie nicht sein.

Sie schreiben etwas von Gründen für eine außerordentliche Kündigung. Was für Gründe, die ja auch hätten benannt werden müssen, sollen das denn sein?

Der Grundbversorger, der sich jetzt gemeldet hat, bietet auch einen Abschluß einer Abwendungsvereinbarung an, bei der der Kunde die Möglichkeit der Ratenzahlung hat. Der geht also davon aus, daß er es ist, der gerade Strom liefert. Dem Kunden ist zwar bewußt, daß er schon bei Abnahme von Energie an der Abnahmestelle stillschweigend einen Vertrag abschließt. Allerdings hat der Kunde doch Anspruch auf eine schriftliche Vertragsvereinbarung rechtzeitig vor neuem Lieferbeginn, in der angegeben ist, zu welchem Preis geleifert wird und wie hoch die Abschläge sein sollen. Dies lag doch alles gar nicht vor, obwohl in der Mahnung Abschläge für drei Monate gefordert werden, auf die nach derzeitigem Sachverhalt überhaupt kein Anspruch besteht. Hier ist es ja auch noch so, daß der Liefervertrag mit dem alten Stromversorger weiter besteht, bis er erneut gekündigt wird, und bei einer Versorgungssperre kann der Vertrag dann aber nicht mehr erfüllt werden.

Jetzt Abschläge an den Grundversorger zu zahlen will der Kunde schon deshalb nicht, weil er der Auffassung ist, nicht von diesem beliefert zu werden und kein Vertrag mit ihm besteht, und der alte Stromversorger würde die Abschläge ja nicht annehmen. Wie soll der Kunde denn jetzt reagieren? Er ist ja gern bereit, eine Abwendungsvereinbarung zu treffen, aber wie soll die denn aussehen, wenn es keine berechtigte Forderung gibt?

Offline Didakt

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #10 am: 14. April 2024, 10:43:59 »
Ziemlich verworrene Situation. Die Uhr der Stromsperre dickt unaufhörlich weiter. Letzter Ausweg ggf. AG Bgm. Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor. Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden! Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen. Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?

Offline Harry01

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Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Antwort #11 am: 14. April 2024, 11:44:21 »
Letzter Ausweg ggf. AG Bgm.

Bitte mal übersetzen. Abkürzungen sind nicht so das Ding des Kunden. Danke.

Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nein. Das kostet dem Kunden möglicherweise eine unverhältnismäßige Menge Geld und Aufwand. Zudem gibt es weder einen klaren Anordnungsgrund und -anspruch. Der Netzbetreiber und seine "Gehilfen" haben immer noch ein wirksames Grundstücksbetretungssverbot zum Zwecke einer Versorgungseinstellung aus früheren Zeiten und dieser müßte dann selbst erstmal eine gerichtliche Anordnung erwirken, um an den Zähler zu kommen. Das ist aber ein anderes Thema und sozusagen noch der "Joker" des Kunden.
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor.
Das sieht der Kunde anders und hat Vorsorge getroffen. Ist hier aber auch nur nebensächlich.

Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden!
Natürlich. Aber nur dem, dem es zusteht, und das ist eben zu klären.
Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen.
Der Lieferer ist doch bekannt! Es muß der Grundversorger sein, wenn der alte Lieferant von einer wirksamen Beendigung des Vertrages ausgeht.
Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?
Es freut den Kunden ja, daß Sie ihm helfen möchten, aber haben Sie die Ausgangsfragestellung richtig gelesen? Der Kunde ist ja gewillt zu zahlen, jedoch nur an den, dem die Beträge auch zustehen. Es kann nicht sein, daß erst überteuert an den Grundversorger, der erstmal nur ersatzweise liefert zu zahlen und dieser sich dann ins Fäustchen lacht, wieder einen Kunden in die Knie gezwungen zu haben. Wenn der sein Geld hat, rappelt sich doch der alte Liefeant nicht mehr, was die Vertragsforttführung angeht.

Der Kunde würde es am liebsten sehen, daß sich der Grundversorger an den alten Lieferanten wendet und sich von dort die Stromlieferung bezahlen läßt, damit dieser animiert wird, sich wieder mit dem Kunden (oder halt einem Gericht) auseinanderzusetzen, was die Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) seiner Liefervertragskündigung angeht.

 

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