Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BGH, Urt. v. 08.02.2023, Az.: VIII ZR 65/22 - Wärmelieferungsvertrag  (Gelesen 5801 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Zum Rückfall in die Drei-Jahres-Lösung, wenn das Versorgungsunternehmen - zwar noch auf der Rechtslage bis 04.10.2021 - seine Preisanpassungsklauseln einseitig ändern musste, weil diese den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV nicht entsprochen hatten (§ 134 BGB).
Wenn nun allerdings das Versorgungsunternehmen dann auch wiederum mit der neuen Fassung seiner Klauseln die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV nicht einhalten konnte, und deshalb keine wirksame Preisbestimmung vorliegt, dann kommt es darauf an, ob der Verbraucher und ggf. wann rechtzeitig beanstandet hat.

tinyurl.com/mrs7jf5w
BGH, Urt. v. 08.02.2023, Az.: VIII ZR 65/22
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz