Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Falsches Enddatum beim Gasbezug?  (Gelesen 14215 mal)

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Offline bernd7

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Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« am: 16. Januar 2022, 15:43:16 »
Hallo,
ich frage für einen Bekannten:
Mein Bekannter war seit 1.1.2021 bei beim Gasanbieter XGas.
Dieser hat zum 1.1.2022 nun die preise einfach mal verdoppelt und verdreifacht, was wir aus diversen gründen erst sehr spät mitbekamen.

Entsprechend begab es sich dass wir erst am 27.12.21 (also wenige Tage vorm neuen jahr wo die neuen Preise gelten sollten) das Sonderkündigugnsrecht nutzten und aufgrund der Wuherhaften Preiserhöhung zum 1.1.2022 sonderkündigten. Wir faxten dem gasanbieter jenes Schreiben mit simplefax.

5 minuten später führten wir bei den Stadtwerke auf deren Webseite den Antrag für einen von deren Stromverträgen, Vertragsbeginn 1.1.22.
Da es Fragen gab, hatten wir zeitgleich einen Stadtwerke Mitarbeiter am Telefon der uns auch sagte dass wir nicht (wie anzunehmen) Anbieterwechsel wählen sollten sondern Tarifwechsel.
Denn falls die Stadtwerke noch für uns kündigen müsste, müssten da 14 tage Frist dazwischen liegen.
Da wir ja aber bereits (sonder) gekündigt haben, sollten wir das so amchen und dann könnte man gleich ab 1.1. liefern (obwohl zwischen Antrag und beginn nur 2-3 Tage liegen).

Gesagt getan also.

Nun kam vom Gasanbieters nahc einigen Tagen eine Kündigungsbestätigung zum 14.1.22 (nicht 1.1.!)

Natürlich riefen wir dort an., fragten was das solle, wir haben schließlich ja eindeutig zum 1.1.22. sondergekündigt (Nachweisbar mit Faxbericht und Co.).

Ja, vom Netzanbieter sei es nötig dass da 14 Tage Frist dazwischen lägen, blablabla.
Man solle einfach die 145 Tage bei ihnen noch /zum neuen Wucherpreis!) zahlen und bei Vorlegen des Vertrags des Folgeanbieters würde man die Differenz dann rückerstatten.

ja, ne , is klar.

Wir gar nicht drüber nahcgedacht und der Kündigungsbestätigung  mit falscheM Enddatum widersprochen.
Begründung sinngemäß dass wir ja zum 1.1.22 sondegekündigt haben und wir auch keinen tag länger zahlen daher. sollen es gefälligst anpassen.
Und auch gleich den Stadtwerke mitteilen denn die Voll.... sagen natürlich "Ja, wir haben den 14.1. vomn XGas gesagt bekommen, daran halten wir uns. Egal was sie uns sagen".

Trotz nun eingier Tage Zeit hat sich nix getan, Xgas auf den Widerspruch nciht reagiert, Stadtwerke verweisen drauf dass Xgas zuletzt sagte Vertragsende sei 14.1. und damit ändern sie nix. EGal was wir täten oder vorlegen würden.


Frage nun, was kann man machen?
Xgas reagiert nicht, Stadtwerke sind schlau wie Bohnenstroh und ignorieren den Endkunden und glauben nur den Lügen von Xgas.

Wo kann man sich hinwenden, wie die 2 Parteien Xgas und Stadtwerke zwingen gefälligst das zu korrigieren?
Denn bestimmt kriegt Xgas von uns auch nicht mal 14 Tage Gas zu Wucherpreisen bezahlt! 1.1. war Schluss und länger zahlen wir denen nicht.

Wie kriegt man das geregelt?
oder müsste man da einen oder beide von denen irgendwie verklagen?

Offline DieAdmin

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #1 am: 17. Januar 2022, 08:05:59 »
@bernd7,

eine Rückfrage meinerseits zwecks Einordnung hier im Forum: Handelt es sich um "XS Gas". Oder haben Sie die Formulierung "Xgas" nur gewählt, um den Gasanbieter namentlich nicht zu nennen?
« Letzte Änderung: 17. Januar 2022, 10:02:15 von DieAdmin »

Offline bernd7

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #2 am: 17. Januar 2022, 12:59:58 »
@DieAdmin
Da ich mir unsicher war ob man hier den Anbieter namentlich nennen soll oder darf, habe ich ihn "Xgas" betitelt.
Dieser Ausdruck dient nur als Platzhalter und hat nichts mit dem realen Namen zu tun.

Ich kann bei Bedarf den Anbieter auch namentlich nennen, falls das kein Problem ist.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2022, 18:01:47 von bernd7 »

Offline DieAdmin

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #3 am: 18. Januar 2022, 08:13:36 »
@bernd7,

es ist nicht zwingend erforderlich, den Anbieternamen zu nennen. Aber der Vorteil ist, dass andere hier über die Erfahrungen mit konkreten Anbietern lesen können. Unter den Bereich "Stadt/Versorger"" ist ein ganzes Füllhorn an Anbieter-Bereichen. Wenn Sie den Anbieter nennen, würde ich diesen Thread dann in den entsprechenden Bereich verschieben. Sollte der Anbieter noch nicht vorhanden sein, lege ich dessen Bereich an.

Offline Erdferkel

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #4 am: 18. Januar 2022, 17:11:34 »
Hallo @bernd7, völlig egal ob xgas oder ygas, bei Streitigkeiten mit dem Versorger hilft diese Stelle weiter: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Dort bitte die Regeln für das Schlichtungsverfahren durchlesen und genau befolgen, den gesamten Schriftverkehr dokumentieren, dann funktioniert das wunderbar. Zeit und Geduld bitte mitbringen.  8)

Offline bernd7

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #5 am: 19. Januar 2022, 13:23:31 »
@bernd7,

es ist nicht zwingend erforderlich, den Anbieternamen zu nennen. Aber der Vorteil ist, dass andere hier über die Erfahrungen mit konkreten Anbietern lesen können. Unter den Bereich "Stadt/Versorger"" ist ein ganzes Füllhorn an Anbieter-Bereichen. Wenn Sie den Anbieter nennen, würde ich diesen Thread dann in den entsprechenden Bereich verschieben. Sollte der Anbieter noch nicht vorhanden sein, lege ich dessen Bereich an.

Hallo, es geht um den Gasanbieter "Mitgas".

Meine Frage mit Anbieternamen kam daher weil so manche Foren (zu anderen Themen) da draussen sich ja richtig aufspielen von wegen "Anhang gelöscht wegen persönlicher Daten" und so, wo man so gut wie gar nichts an Namen, Daten, Orten, Fakten benennen darf oder nur Max Mustermann bei der Musterstadt  was getan haben darf, damit der Beitrag nicht "zu persönlich" ist und auch erlaubt ist .
Schön zu hören dass es hier nicht so ist :-)


Ja, wir werden wohl mal so einen Schlichtugnsantrag stellen, vielleicht bringt es was :-)

Offline Erdferkel

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #6 am: 19. Januar 2022, 16:14:29 »
Hallo @bernd7, Einschalten der Schlichtungsstelle führt, bei berechtigten Beanstandungen, meist sehr schnell zum Erfolg und ist für den Verbraucher kostenlos.
Die Situation bei Euch ist mir nicht ganz klar, wo kommen die 145 Tage her, wann und wie wurde die Preiserhöhung mitgeteilt, welche Fristen waren einzuhalten?
Wenn eine finale Ablehnung eures Anliegens, am besten schriftlich, durch den Versorger vorliegt, -wir machen da nix- muss nicht die 6 Wochenfrist eingehalten werden, dann kann sofort die Schlichtung starten, und das kostet den Versorger Zeit und Geld. Ich wünsche viel Erfolg.👍

Offline DieAdmin

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #7 am: 20. Januar 2022, 08:23:22 »
@bernd7,

es empfiehlt sich schon, persönliche Daten wie z.B. Email-Adresse, Kundennummer, Zählernummern und solche Dinge auch hier nicht zu veröffentlichen. Da hake ich schon bei Sichtung derartiger Daten hier im Forum nach, ob die entsprechende Information auch wirklich stehen bleiben soll.

Auch sollte den Usern dieses Forums (welches nächstes Jahr seinen 20. Jahrestag hat) klar sein, dass hier auch Energieversorger der verschiedenen Sparten mitlesen.

 

Offline bernd7

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #8 am: 21. Januar 2022, 18:20:02 »
Hallo @bernd7, Einschalten der Schlichtungsstelle führt, bei berechtigten Beanstandungen, meist sehr schnell zum Erfolg und ist für den Verbraucher kostenlos.
Die Situation bei Euch ist mir nicht ganz klar, wo kommen die 145 Tage her, wann und wie wurde die Preiserhöhung mitgeteilt, welche Fristen waren einzuhalten?
Wenn eine finale Ablehnung eures Anliegens, am besten schriftlich, durch den Versorger vorliegt, -wir machen da nix- muss nicht die 6 Wochenfrist eingehalten werden, dann kann sofort die Schlichtung starten, und das kostet den Versorger Zeit und Geld. Ich wünsche viel Erfolg.👍

Hallo, welche 145 Tage meisnt du?

Die Sache ist die:
Mitgas hat zum 1.1.22 die Preise erhöht.
Wir haben, aus diversen gründen, erst Ende Dezember eine Sonderkündigung ausgesprochen.

Mitgas bestätigte später auch die Kündigung aber erst zum 14.1.!
Und das sit das Streitthema.
Sowohl Mitgas selbst als auch die Stadtwerke, die natürlich 1 zu 1 diesen 14.1. übernommen haben weil "wird schon stimmen wenns der Gasheinie sagt!",
sagen, ja es gäbe da ne Frist vom netzbetreiber, die eingehalten werden muss (laut Mitgas wäre die 14 tage, laut Stadtwerke 7 Tage. Also keiner einen plan) Und daher wäre das halt nicht früher gegangen.

Die Stadtwerkler meinte ernsthaft noch "Einfach mal abwarten, hoffen sie einfachd ass die die 14 Tage noch zum alten preis berechnen".

Während ich behaupte, ich habe nie was gesagt oder geschrieben bekommen von X Tage Frist einzuhalten, das Gegenteil stand auch in der Preiserhöhungsinfo (Zitat "ohne EInhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirkungswerdens kündigen", würde ja ausgehebelt werden wenn dann doch wegen Märchenfristen 14 Tage zum Wuchertarif zu zahlen wären!!).
Wir haben zum 1.1. den alten gekündigt, zu selben Tag den neuen Stadtwerketarif beantragt und dann wollen wir das auch zum 1.1.

N ur sehen das Mitgas und Stadtwerke eben anders.
Leider beides nur mündlich. eine shcriftliche Antwort auf den Widerspruch von mitgas gab es gar keine.
Und die Stadtwerke, als wir im Ürinzip obige Meinung mitteilten, riefen uns ungefragt an und laberten was von es war ja Weihnachten, vielleicht war wer krank, dann noch die 7 Tage Frist des Netzbetreibers, da ging es bei denen wohl nicht vor dem 14. Da müssten sie dann den Netzbetreiber verklagen wenns ihnen nicht passt.

Meine Zustimmung zu diesem Vorschlag kam dann übrigens auch nicht gut an :-)


PS: Wir haben auch mal einen Antrag bei der Shclichtungsstelle Energie gestellt.
Zwischendurch hatten wir diesbezüglich auch mal das ksotenlose Telefon der Verbraucherzentrale Energieberatung angerufen und die geschichte erzählt.
Der Mann dort meinte auch, das ginge so nicht,d ass wir Shclichtugnsstelle Energie Antrag machen sollen und ob er sich unsere Nummer mal merken darf, weil vielleicht so eine andere verbrauchezstelle (hat geistig nciht ganz zugehört) sich dafür sicherlich auch interessieren würde. Dass, falls der Chef dort sagt, die geschichte ist interessant, man sich nopchmal nbei uns deswegen melden könnte.

Kurzum, er  meinte auch dass das so nicht geht :-)
« Letzte Änderung: 21. Januar 2022, 18:24:34 von bernd7 »

Offline Erdferkel

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #9 am: 24. Januar 2022, 10:11:23 »
 ???    also, ich komme da auf 14 weitere Tage im „Wuchertarif“, nicht 145...
So kurzfristige Kündigungen gehen leider öfters mal schief, hatte ich auch schon, muss dann jeder für sich selbst anhand der im strittigen Zeitraum genutzten Energie entscheiden, ob die Differenz zwischen „Wucherpreis“ und Schnäppchentarif den zu erwartenden Aufwand lohnt.

Warum hacken eigentlich alle auf den Versorgern und angeblichen „Wucherpreisen“ herum, war das nicht das erklärte Ziel unserer neuen Regierung  ;)
Die Preisentwicklung war doch schon lange absehbar, was wurde gejubelt über die CO2 Abgabe, klar, da wars noch billig auf dem Weltmarkt... wir freuen uns über unsere Solaranlage und ich persönlich ergötze mich am Gejammer über die „Wucherpreise“, wurde geliefert wie bestellt  ;D ;D
Trotzdem wünsche ich euch viel Erfolg!

Offline bernd7

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #10 am: 25. Januar 2022, 00:05:34 »
???    also, ich komme da auf 14 weitere Tage im „Wuchertarif“, nicht 145...
So kurzfristige Kündigungen gehen leider öfters mal schief, hatte ich auch schon, muss dann jeder für sich selbst anhand der im strittigen Zeitraum genutzten Energie entscheiden, ob die Differenz zwischen „Wucherpreis“ und Schnäppchentarif den zu erwartenden Aufwand lohnt.

Warum hacken eigentlich alle auf den Versorgern und angeblichen „Wucherpreisen“ herum, war das nicht das erklärte Ziel unserer neuen Regierung  ;)
Die Preisentwicklung war doch schon lange absehbar, was wurde gejubelt über die CO2 Abgabe, klar, da wars noch billig auf dem Weltmarkt... wir freuen uns über unsere Solaranlage und ich persönlich ergötze mich am Gejammer über die „Wucherpreise“, wurde geliefert wie bestellt  ;D ;D
Trotzdem wünsche ich euch viel Erfolg!

Von wo beziehst du Gas wenn dir bei Verdoppelt und verdreifachten Preisen so richtig was abgeht und du das richtig toll findest?
Wucher, wucher, wucher ist das und gehört verboten! >:-(
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 01:43:39 von bernd7 »

Offline Erdferkel

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #11 am: 25. Januar 2022, 11:43:54 »
Von wo beziehst du Gas wenn dir bei Verdoppelt und verdreifachten Preisen so richtig was abgeht und du das richtig toll findest?
Wucher, wucher, wucher ist das und gehört verboten! >:-(
8) Ich bin seit 01.01.2022 ganz entspannt in der Ersatzversorgung der Gasuf und warte erstmal ab. Mein Versorger möchte mir zwar auch einen abweichenden Tarif „Allgemeine Preise V2“ für „neue“ Kunden aufdrücken, zu 18Ct/Kwh, ich bin aber recht guter Hoffnung, daß ich die alten Preise mit 8Ct / Kwh bekomme, das wird sicher die Schlichtungsstelle beschäftigen... >:(
Und wie gesagt, dank grosser, heizungsunterstützender Solarthermieanlage und super gedämmtem Haus haben wir in diesem milden Winter fast gar kein Gas verbraucht. Die Anlage rentiert und amortisiert sich jetzt deutlich besser, klar freut mich das :-*.
Ausserdem habe ich mir im letzten Jahr einige tausend BP Aktien ins Depot gelegt, zu 2,7x € pro Schein, die haben fett Dividende gebracht und stehen aktuell bei 4,48 €, da kann ich ne Weile für heizen
.
Und der Ölpreis steigt weiter, rate mal was los ist wenn wieder in den Urlaub geflogen wird, dann gehts richtig ab!
Also, warm anziehen und Gas sparen... irgendein Versorger hat seinen gekündigten Gaskunden doch eine Kerze und ein Päckchen Streichhölzer geschickt, Super Aktion!  ;)

Offline EviSell

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #12 am: 26. Januar 2022, 10:00:53 »
@Erdferkel,

Bedenke, diese unverschämten Energiepreissteigerungen werden auch in anderen Bereichen spürbar in Form von Verteuerungen sein. Ich kann mich darüber nicht freuen.

Übrigens ist der Winter noch nicht vorbei. Der Februar steht vor der Tür. Zumindest in dieser Ecke des Landes ist mit 2stelligen Temperaturen im Minusbereich zu rechnen. Und es ist auch noch nicht so lange her, das wir Ende März / Anfang April im Schnee stapfen durften...
P.S. Dass mit deinen BP-Aktien glaube ich dir natürlich. ;D
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline Erdferkel

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #13 am: 26. Januar 2022, 12:03:13 »
@Erdferkel,
...
P.S. Dass mit deinen BP-Aktien glaube ich dir natürlich. ;D

@EviSell, ich empfinde diese Preise nicht als unverschämt, waren im Sommer in Schweden, für den Strom im Ferienhaus 20ct/Kwh, aber der Liter Diesel 180 Kronen, ca. 1,80€. Und? juckt da keinen. Essen auch happige Preise, Wein und Schnaps unerschwinglich. Fleisch, ein Stückchen Elchsalamie für 10€...
Unverschämt finde ich die Steuern und Abgaben die ich hier abzudrücken habe, und die Gegenleistung wird immer geringer, Bruchrechnung durfte ich meinem Sohn beibringen.
Nee, die Mehrheit in Deutschland hat das so gewählt, das akzeptiere ich. Also löffeln wir die Suppe gefälligst gemeinsam aus. Dabei werden sicherlich einige auf der Strecke bleiben, das kann ich aber leider nicht ändern.
Möchtest du einen kompletten Depotauszug oder langt der Screenshot? Airbus ist auch fett gelaufen, da warte ich auf die Dividende... BP hatte ich vorher schon einen Sack voll im Depot, deshalb „nur“ 16% im Plus, die Masse machts halt😁😁😁

hier der Link zum Screenshot, nicht neidisch werden... 8)

https://share-your-photo.com/4bb3a6f60e
« Letzte Änderung: 26. Januar 2022, 12:14:24 von Erdferkel »

Offline EviSell

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Re: Falsches Enddatum beim Gasbezug?
« Antwort #14 am: 31. Januar 2022, 11:05:37 »
@Erdferkel,

das Link reicht mir. Ich hätte mir vielleicht mein "P.S." verkneifen sollen, um den Thread nicht so abwegig zu führen.  8)

Insofern gebe ich dir recht, dass so gewählt wurde. Das heißt aber nicht, dass  Regierungen einen Freibrief bekommen haben, den sozialen Frieden aufs Spiel zu setzen.

@bernd7
Um mal auf die Schlichtungsstelle zurückzukommen. Wenn ich mich recht erinnere, gehört zu den Formalien bei der Schlichtungsstelle, dass man 4 Wochen den Versorger Zeit geben muss, ehe man eine Schlichtung beantragt. Mir scheint, dass die noch nicht um sind?
Wichtig ist natürlich auch, dass man die Weigerungen des Versorgers nachweisen kann. Da sind geführte Telefonate ungünstig. Schreiben in Text- bzw. Schriftform sind nachweisbarer zur Beilage an den Schlichtungsantrag.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 14:02:19 von EviSell »
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