Hallo @bernd7, Einschalten der Schlichtungsstelle führt, bei berechtigten Beanstandungen, meist sehr schnell zum Erfolg und ist für den Verbraucher kostenlos.
Die Situation bei Euch ist mir nicht ganz klar, wo kommen die 145 Tage her, wann und wie wurde die Preiserhöhung mitgeteilt, welche Fristen waren einzuhalten?
Wenn eine finale Ablehnung eures Anliegens, am besten schriftlich, durch den Versorger vorliegt, -wir machen da nix- muss nicht die 6 Wochenfrist eingehalten werden, dann kann sofort die Schlichtung starten, und das kostet den Versorger Zeit und Geld. Ich wünsche viel Erfolg.👍
Hallo, welche 145 Tage meisnt du?
Die Sache ist die:
Mitgas hat zum 1.1.22 die Preise erhöht.
Wir haben, aus diversen gründen, erst Ende Dezember eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Mitgas bestätigte später auch die Kündigung aber erst zum 14.1.!
Und das sit das Streitthema.
Sowohl Mitgas selbst als auch die Stadtwerke, die natürlich 1 zu 1 diesen 14.1. übernommen haben weil "wird schon stimmen wenns der Gasheinie sagt!",
sagen, ja es gäbe da ne Frist vom netzbetreiber, die eingehalten werden muss (laut Mitgas wäre die 14 tage, laut Stadtwerke 7 Tage. Also keiner einen plan) Und daher wäre das halt nicht früher gegangen.
Die Stadtwerkler meinte ernsthaft noch "Einfach mal abwarten, hoffen sie einfachd ass die die 14 Tage noch zum alten preis berechnen".
Während ich behaupte, ich habe nie was gesagt oder geschrieben bekommen von X Tage Frist einzuhalten, das Gegenteil stand auch in der Preiserhöhungsinfo (Zitat "ohne EInhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirkungswerdens kündigen", würde ja ausgehebelt werden wenn dann doch wegen Märchenfristen 14 Tage zum Wuchertarif zu zahlen wären!!).
Wir haben zum 1.1. den alten gekündigt, zu selben Tag den neuen Stadtwerketarif beantragt und dann wollen wir das auch zum 1.1.
N ur sehen das Mitgas und Stadtwerke eben anders.
Leider beides nur mündlich. eine shcriftliche Antwort auf den Widerspruch von mitgas gab es gar keine.
Und die Stadtwerke, als wir im Ürinzip obige Meinung mitteilten, riefen uns ungefragt an und laberten was von es war ja Weihnachten, vielleicht war wer krank, dann noch die 7 Tage Frist des Netzbetreibers, da ging es bei denen wohl nicht vor dem 14. Da müssten sie dann den Netzbetreiber verklagen wenns ihnen nicht passt.
Meine Zustimmung zu diesem Vorschlag kam dann übrigens auch nicht gut an :-)
PS: Wir haben auch mal einen Antrag bei der Shclichtungsstelle Energie gestellt.
Zwischendurch hatten wir diesbezüglich auch mal das ksotenlose Telefon der Verbraucherzentrale Energieberatung angerufen und die geschichte erzählt.
Der Mann dort meinte auch, das ginge so nicht,d ass wir Shclichtugnsstelle Energie Antrag machen sollen und ob er sich unsere Nummer mal merken darf, weil vielleicht so eine andere verbrauchezstelle (hat geistig nciht ganz zugehört) sich dafür sicherlich auch interessieren würde. Dass, falls der Chef dort sagt, die geschichte ist interessant, man sich nopchmal nbei uns deswegen melden könnte.
Kurzum, er meinte auch dass das so nicht geht :-)